Gerichtsurteil zu Demokratie-Erklärung

Das Dresdner Verwaltungsgericht hat entschieden: Die "Extremismusklausel" ist rechtswidrig. Seit 2011 wird von Projektträgern gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung verlangt. Das Gericht urteilte: Es geht nicht, dass sie außerdem ihre potenziellen Partner_innen auf Verfassungstreue prüfen sollen. "Die Extremismusklausel stellt Menschen, die sich gegen Neonazis und Rassismus engagieren, unter Generalverdacht - sie behindert die Arbeit der Jugendverbände. Gut also, dass das Gericht das genauso sieht wie wir!", sagt die stellvertretende DBJR-Vorsitzende Julia Böhnke.

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