Mitgliedsorganisationen
Landesjugendring Schleswig-Holstein
Holtenauer Straße 99 24105 Kiel Kiel
- Tel.:
- 0431 800984-0
- Fax:
- 0431 800984-1
- E-Mail:
- info[at]ljrsh.de
- Internet:
- http://www.ljrsh.de
Selbstdarstellung:
Der Landesjugendring Schleswig-Holstein wurde 1949 gegründet und hat heute 25 Mitgliedsverbände und zahlreiche Anschlussverbände mit insgesamt etwa 500.000 Mitgliedern. Die Mitglieder des Landesjugendrings, die Jugendverbände, verfügen über 20.000 ehrenamtliche Mitarbeitende und sind die Hauptanbieter von Ferien-, Freizeit- und Jugendbildungsmaßnahmen im Lande. Dem Landesjugendring sind die Kreisjugendringe in den 15 Kreisen und kreisfreien Städten des Landes angegliedert. Der Landesjugendring ist die Interessenvertretung aller jungen Menschen in Schleswig-Holstein. Die Ziele des Landesjugendrings ergeben sich aus seiner Satzung. Der Landesjugendring hat insbesondere die Aufgaben:
- das gegenseitige Verständnis, den Erfahrungsaustausch und die Bereitschaft zur Zusammenarbeit unter den Jugendverbänden zu fördern;
- die außerschulische Jugendarbeit inhaltlich und methodisch weiterzuentwickeln und dabei das Gespräch mit der Wissenschaft zu suchen;
- die Lebensbedingungen der Jugend und zukünftiger Generationen unter Beteiligung junger Menschen zu sichern und zu verbessern – durch den Einsatz für den Frieden und die Verwirklichung der Menschenrechte, durch Eintreten für das Recht aller jungen Menschen auf Ausbildung und Arbeit, durch Erhaltung und Erneuerung der natürlichen Lebensgrundlagen von Menschen und Natur;
- in der Jugend das bewusste und verantwortungsbereite Eintreten für die freiheitliche, soziale und rechtsstaatliche Demokratie so zu fördern, dass das Demokratisierungsgebot des Grundgesetzes erfüllt wird;
- Jugendarbeit anzuregen, zu fördern und zu pflegen, die dem Ziel der Gleichberechtigung der Geschlechter verpflichtet ist;
- zu Fragen der Jugendpolitik und des Jugendrechts Stellung zu nehmen und dabei eigene Vorstellungen zu entwickeln;
- die Interessen und Rechte der Jugendverbände gegenüber der Öffentlichkeit, dem Landtag, der Landesregierung und den Behörden zu vertreten und dabei die gesellschaftlichen und kulturellen Interessen der gesamten Jugend zu berücksichtigen;
- gemeinsame Aktionen und Veranstaltungen anzuregen und durchzuführen sowie gemeinsame Einrichtungen für die Jugend zu fördern oder im Einzelfall zu schaffen und zu erhalten;
- internationale Begegnungen, Verständigung und Zusammenarbeit mit der Jugend aller Länder – vor allem mit der Jugend im Ostseeraum und in den nordischen Ländern – anzuregen, zu fördern und zu pflegen.
Das oberste Gremium des Landesjugendrings ist die Vollversammlung, die einmal jährlich stattfindet. Zwischen den Vollversammlungen berät und beschließt der Hauptausschuss über wichtige Vorhaben des Landesjugendrings. Der Vorstand führt die Geschäfte und bereitet die Beratungen und Beschlüsse der anderen Organe vor.
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