Bundeskinderschutzgesetz

Verkehrsschild Achtung KinderFoto: Scholl | DBJR

Bundestag und Bundesrat haben am 16. Dezember 2011 das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) auf Basis des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses beschlossen. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 22. Dezember 2011 ist das Bundeskinderschutzgesetz am 28. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es ist damit seit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Die rechtsgültige Fassung des Gesetzes kann hier heruntergeladen werden oder auch direkt auf der Seite des Bundesgesetzblattes (BGBl I S. 2975).

Der DBJR begrüßt die grundsätzlichen Anliegen des Gesetzes und sieht in vielen Fällen wichtige fachliche Verbesserungen im Kindesschutz. Auch für die Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse, die Jugendringe, sind die Förderung und der Schutz des Wohls aller Kinder und Jugendlichen eine wichtige gesamtgesellschaftliche und dauerhafte Aufgabe, die sie voll und ganz unterstützen.

Aus eigener Initiative und in Verantwortung für das Wohl der jungen Menschen in den Jugendverbänden wurde und wird das Thema sexualisierte Gewalt in den Strukturen der Jugendverbandsarbeit seit Jahren intensiv aufgegriffen. Die Frage der Prävention sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen wird mit hoher Priorität und Ausdauer bearbeitet. Die Jugendverbände verfügen dabei über eine langjährige Praxiserfahrung. Diese aus der täglichen Arbeit, der ergriffenen Maßnahmen und den Projekten gespeiste Praxiserfahrung bringen die Jugendverbände und -ringe bereits jetzt in die Entwicklung und Empfehlung von Qualitätsstandards ein und werden es auch weiterhin gerne tun.

Aktuelle Informationen des DBJR zum BKiSchG

Der DBJR informiert seine Mitgliedsorganisationen regelmäßig zum aktuellen Sachstand und den möglich Folgen für die Jugendverbände und -ringe in Deutschland.

Ansprechpartner in der Geschäftsstelle

Photo of
DBJR
+49 (0)30 400 40-414