Die Struktur

Stufen im Treppenhaus des KanzleramtesFoto: Scholl | DBJR

Am 3. Oktober 1949 wurde der Deutsche Bundesjugendring als Arbeitsgemeinschaft von bundesweit tätigen Jugendverbänden und der Landesjugendringe gegründet. Derzeit sind 26 bundesweit aktive Jugendverbände und 16 Landesjugendringe Mitglied. Die fünf Anschlussverbände haben in den Gremien des Deutschen Bundesjugendring eine beratende Stimme. Der Deutsche Bundesjugendring ist ein eingetragener, gemeinnütziger Verein.

Die Vollversammlung

Die Vollversammlung tagt in der Regel einmal im Jahr. Sie berät über die Grundlagen der Arbeit des Deutschen Bundesjugendrings. Darüber hinaus legt sie die konkreten Arbeitsschwerpunkte für das folgende Jahr fest. Die Jugendverbände entsenden in die Vollversammlung Delegierte nach einem Schlüssel, der sich an ihren Mitgliederzahlen orientiert; die Landesjugendringe sind mit jeweils einem oder einer Delegierten vertreten.

Der Hauptausschuss

Im Hauptausschuss hat jeder Jugendverband eine Stimme, die Landesjugendringe sind in ihrer Gesamtheit mit drei Stimmen repräsentiert. Der Hauptausschuss nimmt zwischen den Vollversammlungen des Deutschen Bundesjugendrings alle Aufgaben wahr, die nicht ausdrücklich der Vollversammlung vorbehalten sind. Der Hauptausschuss tagt viermal im Jahr.

Der Vorstand

Der Vorstand arbeitet auf der Grundlage der Beschlüsse von Vollversammlung und Hauptausschuss. Er tagt etwa acht bis zehn Mal im Jahr, führt die politischen Gespräche und repräsentiert den Deutschen Bundesjugendring bei Veranstaltungen.

Satzung und Geschäftsordnung des DBJR

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