Deutscher Bundestag
Ein Großteil der parlamentarischen Arbeit spielt sich in den Ausschüssen ab, die auf Beschluss des Bundestages für die Dauer der gesamten Wahlperiode gebildet werden.
In der 16. Wahlperiode hat der Bundestag 22 ständige Ausschüsse eingesetzt. Die ständigen Ausschüsse unterscheiden sich von anderen Gremien des Bundestages und von Vermittlungsausschuss, Gemeinsamen Ausschuss und Untersuchungsausschüssen. Sie sind, entsprechend den Kräfteverhältnissen im Parlament, mit Abgeordneten der verschiedenen Fraktionen besetzt.
In den Ausschüssen konzentrieren sich die Abgeordneten auf ein Teilgebiet der Politik.
Für die Arbeit des Deutschen Bundesjugendrings sind u. a. der Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und die Kinderkommission wichtig.
Für die Dauer der 16. Wahlperiode wird ein Unterausschuss "Bürgerschaftliches Engagement" eingesetzt.







