Juleica
Jugendkompetenz auf 3 x 5 Zentimeter
„Für mich und für andere“ - auf diesem Motto beruht die Jugendleiter/in-Card. Von Flensburg bis Passau tragen ehrenamtliche Jugendleiter/innen diese Card in ihrem Portemonnaie. Und können damit für sich und für andere ganz schön was rausholen: Denn dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmer/innen in der Jugendarbeit ebenso wie gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen. Geht es z.B. mit Minderjährigen in die Ferienfreizeit, so können sich Juleica-Inhaber/innen gegenüber den Eltern als kompetente und qualifizierte Gruppenleitung ausweisen. Will man vor Ort was bewegen, stärkt einem die Juleica den Rücken, wenn mit den Verantwortlichen im Rathaus verhandelt wird.
Durch die Jugendleiter/in-Card wird somit das Engagement und die Qualifikationen der Jugendleiter/innen dokumentiert. Bislang gibt es schon ca. 320.000 Juleica-Inhaber/innen - ein starker Beweis für die ehrenamtliche Tätigkeit in ganz Deutschland. Ob in Ferienfreizeiten, Kinder- und Jugendzentren, Seminaren oder Veranstaltungen - junge Menschen packen an, wenn es um ihre und die Interessen anderer Jugendlichen geht.
Jugendleiter/in-Card - war da nicht was
...Die Älteren werden sich erinnern: Vorläufer der Jugendleiter/in-Card ist der Jugendgruppenleiterausweis, der Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit seit 1982 ausgestellt wurde. Im November 1998 war es dann aber so weit: Auf Initiative des Deutschen Bundesjugendring stimmten die Länder der Einführung der Jugendleiter/in-Card zu. Damit gab es jede Menge frischen Wind für den mancherorts doch schon etwas in Vergessenheit geratenen Ausweis. Ziel war es zudem, die jugendpolitisch Verantwortlichen anzuregen, Unterstützungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter einzuführen bzw. auszubauen.
Wer kann eine Juleica bekommen ?
Die Jugendleiter/in-Card erhalten Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.
Beantragung / Herstellung
Die Jugendleiter/in-Card ist bundesweit einheitlich und wird zentral hergestellt. Ehrenamtliche Jugendmitarbeiter/innen erhalten sie über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt. Die Card ist in der Regel drei Jahre gültig.
Die Juleica kann ganz einfach unter https://www.juleica-antrag.de beantragt werden. Voraussetzung ist neben der Einhaltung der landesspezifischen Bedingungen und der Absolvierung des entsprechenden Kurses (siehe: http://www.juleica.de/bundeslaender.0.html) ein digitales Passfoto und eine gültige E-Mail-Adresse. Einfach hier registrieren und los geht´s!
Weitere Informationen zur Beantragung gibt es u.a. hier:
http://www.juleica.de/infosjugendleiter.0.html
Historie
- 12./13. November 1998: Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Einführung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter auf Anregung (u.a.) des Deutscher Bundesjugendring
- 1. Januar 1999: Einführung der JugendleiterInnen-Card (Juleica)
- 18. Januar 1999: Vier Jugendleiterinnen und Jugendleiter erhalten aus den Händen von Dr. Christine Bergmann, Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, und Angelika Birk, Vorsitzende der Jugendministerkonferenz und Jugendministerin in Schleswig-Holstein die ersten Jugendleiter/in-Cards.
- 19. Januar 1999: Start der Werbe- und Informationskampagne
- 29. Juni 1999: Rüsthaus Stankt Georg (Ausstattungsbedarf für Jugendarbeit, Fahrt und Lager) bietet als erstes bundesweite Vergünstigungen für Juleica- Inhaber
- 11. September 2000: Die niedersächsische Kultusministerin Renate Jürgens-Pieper überreicht die 25.000ste Jugendleiter/in-Card.
- 26. April 2001: 19-jährige Brandenburgerin erhält 50.000ste Juleica
- 13. Juni 2002: 1. bundesweiter Juleica- Fachtag
- 01. Januar 2003: Einführung eines vereinfachten Antragsverfahrens für die Juleica auf basis einer PDF-Datei
- Zum 01. Januar 2003 tritt eine Vereinbarung mit der Arbeitsstelle KJH -Statistik des Forschungsverbundes DJI/Uni Dortmund in Kraft, die quartalsweise statistische Daten über die Juleica erfasst und den Jugendverbänden und der Jugendforschung zur Verfügung stellt.
- 31. Mai/01. Juni 2007: Beschluss der Jugend- und Familienministerkonferenz über die Weiterentwicklung der Juleica
- 01. November 2007: Einrichtung des Projektbüros zur Weiterentwicklung der Juleica
- 13. Dezember 2007: Konstituierende Sitzung des Projektbeirates zur Weiterentwicklung der Juleica
- 1. April 2009: Start der Pilotphase des neuen Onlineantragsverfahrens in Berlin und NdS. Alle mit dem neuen Verfahren beantragten Juleicas haben das neue, zeitgemäße Design.
- 1. Juli 2009: Das Onlineverfahren steht allen Bundesländern zur Verfügung.
- 17./18. November 2009: Die Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugend- und Familienbehörden beschließt die „Vereinbarung der Obersten Landesjugendbehörden zur Anwendung einer Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter“. Diese beinhaltet als Weiterentwicklung der Vereinbarung von 1998 vor allem die neuen bundesweiten Qualitätsstandards.
- 31. März 2010: Das Projekt zur Weiterentwicklung der Juleica wird beendet.
- 1. April 2010: Mit Ausnahme des Landes NRW wird bundesweit die Juleica nur noch online beantragt.
Alle weiten Informationen, die Datenbank mit den Vergünstigungen und alle notwenigen Dateien zur Beantragungen sind unter www.juleica.de zu finden.







