Beschlüsse und Positionen des Deutschen Bundesjugendring 2010

Mehrstaatigkeit und die Abschaffung der Optionspflicht (§ 29 StAG) für junge Menschen mit Migrationshintergrund


Berlin, 01.11.2009 - Die Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings fordert für junge Menschen mit Migrationshintergrund die generelle Möglichkeit der Mehrstaatigkeit und die ersatzlose Abschaffung der Optionspflicht und beauftragt den Vorstand des Deutschen Bundesjugendrings, sich bei den zuständigen Ministerien auf Bundesebene für die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit und Abschaffung der Optionspflicht im Staatsangehörigkeitsgesetz einzusetzen.

Eine unbefriedigende Situation ist der Optionszwang, der gemeinsam mit der in Ergänzung zu dem ebenfalls neu eingeführten Geburtsortsrechtes vor zehn Jahren in das neue Staatsangehörigkeitsrecht aufgenommen wurde. Kernpunkt dieser Reform war, dass in Deutschland geborene Kinder ausländischer Eltern automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben, wenn zumindest ein Elternteil ein Daueraufenthaltsrecht besitzt. Seither erhalten über 40.000 Kinder jährlich neben der Staatsangehörigkeit ihrer Eltern von Geburt an auch die deutsche Staatsbürgerschaft. Das Geburtsortsrecht verhilft dem urdemokratischen Anliegen einer weitgehenden Kongruenz zwischen Staatsvolk und dauerhaft ansässiger Bevölkerung zur Durchsetzung. Allein über die Einbürgerung wird dieses Ziel in der Praxis nicht zu erreichen sein. Besonders problematisch ist die Tatsache, dass sich die jungen Menschen mit dem Erreichen der Volljährigkeit entweder gegen das Land ihrer Eltern oder gegen das Land, in dem sie leben, entscheiden müssen.

Insbesondere Verfassungsrechtler/innen stellen das Optionsmodell in Frage, zumal die mit § 29 Staatsangehörigkeitsgesetz reglementierte Staatsbürgerschaft unter Vorbehalt bzw. der damit verbundene quasi Entzug beim Nichtnachkommen der Optionspflicht dem deutschen Grundgesetz fremd ist.

In der Öffentlichkeit wird weiterhin der Eindruck vermittelt, dass die Einbürgerung unmittelbar mit der Entscheidung für nur eine Staatsbürgerschaft einhergeht und dass man grundsätzlich nur eine Staatsbürgerschaft besitzen darf. Die Wirklichkeit sieht jedoch anders aus. Nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz gibt es jetzt schon viele Ausnahmen von der Pflicht, bei der Einbürgerung die bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben zu müssen. Die Ausnahmen gelten z.B. für Aussiedler, für die Staatsangehörigen der Länder, die ihre Staatsbürger/innen grundsätzlich nicht aus der Staatsbürgerschaft entlassen, für Wehrdienstverweigerer, für über 60jährige Ausländer/innen und seit kurzem für alle EU-Staatsangehörigen. Insgesamt behalten 43 % der Eingebürgerten schon jetzt ihre zweite, ursprüngliche Staatsangehörigkeit.

Ein Zweiklassensystem im Staatsangehörigkeitsrecht, das durch das aktuelle Optionsmodell vorliegt, lehnt der Deutsche Bundesjugendring ab!

Von der 82. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings am 30./31.2009 in Kiel einstimmig beschlossen.


Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Bundesjugendring finden Sie hier als Download zur Verfügung gestellt.

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