Beschlüsse und Positionen des Deutschen Bundesjugendring 2010

Stellungnahme zum „23. BAföG-Änderungsgesetz“


Berlin, 08.06.2010 -
Stellungnahme zur Öffentlichen Anhörung „23. BAföG-Änderungsgesetzes“ des Ausschusses für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung am 7.6.2010 und Beantwortung der vorab mitgeteilten Fragen.

Grundsätzliche Einschätzung
Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) ist die Arbeitsgemeinschaft der bundesweit tätigen Jugendverbände und der 16 Landesjugendringe. Die Interessen der Kinder und Jugendlichen in Deutschland stehen im Mittelpunkt seiner Arbeit. Mit seinen derzeit 45 Mitgliedsorganisationen repräsentiert der DBJR die Vielfalt jugendlicher Belange und Forderungen.

Die folgenden Forderungen werden auch von einzelnen Studierendenorganisationen außerhalb des Deutschen Bundesjugendrings, z. B. der Arbeitsgemeinschaft Katholischer Hochschulgemeinden (AKH) und der Evangelischen Studierendengemeinde (ESG) geteilt.

Der Deutsche Bundesjugendring setzt sich in diesem Sinne für Chancengleichheit auf Bildung in jeder Bildungsphase und in jedem Lebensalter ein. Deren Maß spiegelt sich u.a. in der Zugangsgerechtigkeit zum Studium wider. Der Zugang zu Hochschulbildung ist nach wie vor stark sozial determiniert. Dies muss sich dringend ändern. Oberste Priorität ist daher, die Zugangsvoraussetzungen zur Hochschulbildung so zu gestalten, dass sie jungen Menschen ein Studium unabhängig von ihrer sozialen Situation und Herkunft ermöglichen. Dazu beizutragen ist daher aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings die wichtigste Aufgabe des BAföG.

Der Deutsche Bundesjugendring fordert schon seit langem eine elternunabhängige Ausbildungsförderung für Studierende, die ein von Dritten unabhängiges Leben gewährleistet und in der Regel nicht zurückgezahlt werden muss. Die Fördersätze müssen sich an der Ausbildungsdauer und an der Preisentwicklung orientieren. Maßnahmen wie das geplante Bildungssparen oder die Fokussierung auf Stipendien zur Studienfinanzierung sind dem Ziel der Chancengerechtigkeit nur indirekt und unter Berücksichtigung einer Reihe von Rahmenbedingungen dienlich. Bis zur Einführung eines neuen, elternunabhängigen Studienfinanzierungssystems hat deshalb die Weiterentwicklung des BAföG absoluten Vorrang vor Plänen zur Förderung des Bildungssparens oder der Stipendienkultur in Deutschland.

Im Rahmen der aktuellen Grundlagen des BAföG und der derzeitigen Situation der öffentlichen Haushalte begrüßt der Deutsche Bundesjugendring den vorliegenden Entwurf des 23. BAföG-Änderungsgesetzes grundsätzlich, auch wenn er sich in einigen Punkten weitergehende oder andere Regelungen gewünscht hätte und er damit das durch die Regierungskoalition postulierte Ziel (siehe Gesetzesentwurf Drucksache 17/1551 Abschnitt A) einer spürbaren Leistungsverbesserung noch nicht erfüllt sieht.

Die Erhöhung der Bedarfssätze und der Freibeträge sieht der Deutsche Bundesjugendring als guten und richtigen Schritt, gerade in Zeiten des Sparens. Das Bestreben, auf die durch den so genannten Bologna-Prozess veränderten Studienbedingungen zu regieren, begrüßt der Deutsche Bundesjugendring ebenso wie jeden Abbau von Bürokratie und Verwaltungsaufwand – gerade bei den Studentinnen und Studenten. Bei beiden hätte sich der Deutsche Bundesjugendring weitergehende Veränderungen gewünscht.

Zu den einzelnen Fragen:
1. Bedarfssätze. Freibeträge, Sozialpauschalen und Wohnkostenpauschalierung: Welchen Anpassungsbedarf sehen Sie bezüglich der Bedarfssätze, der Freibeträge und Sozialpauschalen?
Die Anhebung der Bedarfssätze muss aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings mindestens die Steigerung der Lebenshaltungskosten seit der letzten Festlegung der Bedarfssätze ausgleichen. Folgt man den Prognosen des 18. Berichtes der Bundesregierung nach § 35 BAföG, dann wird dies mit der geplanten Anhebung um ca. 2 % in Bezug auf den Zeitraum seit der letzten Anpassung erreicht. Dies wird durch den Deutschen Bundesjugendring gerade in den Zeiten des Sparens ausdrücklich als richtiges Signal begrüßt. Es muss aber auch berücksichtigt werden, dass sich der Abstand zwischen Bedarfssätzen und Preisindex, der in der Zeit vor dem 22. BAföGÄndG entstanden ist, zwar deutlich verkleinert hat, aber immer noch vorhanden ist.

Die regelmäßige Überprüfung der Bedarfsätze, wie sie in §35 BAföG festgelegt ist, und vor allem eine daran anschließende zeitnahe Anpassung ist unerlässlich, um das Vertrauen in die Ausbildungsförderung zu erhalten.

Die Erhöhung der Freibeträge um durchschnittlich 3 % findet ebenfalls die Zustimmung des Deutschen Bundesjugendrings, da über diese die Zahl der geförderten Studierenden erhöht wird. Der Deutsche Bundesjugendring verweist an dieser Stelle auf seine Forderung, die staatliche Ausbildungsförderung grundsätzlich vom Elterneinkommen unabhängig zu regeln. Damit würde auch das jedes Mal neu notwendige Austarieren, wo das verfügbare Geld am besten eingesetzt wird – Erhöhung der Bedarfssätze, die vor allem den bereits Förderberechtigten zu Gute kommt oder Erhöhung der Freibeträge, die vor allem den Kreis der Förderberechtigten erhöht – entfallen.

Ausdrücklich begrüßt wird durch den Deutschen Bundesjugendring die zukünftige Pauschalierung des Wohnkostenzuschlags. Dies ist ein wichtiger Schritt zum Abbau von Verwaltungsaufwand und -kosten. Gerade hier werden auch die Studierenden deutlich vom abschreckenden bürokratischen Aufwand entlastet.

Dem Deutschen Bundesjugendring ist dabei auch bewusst, dass, auch wenn zukünftig die Pauschale in voller Höhe unabhängig von den tatsächlichen Mietkosten gezahlt wird, die tatsächlichen Mietkosten oft darüber liegen. Aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings ist die Lösung dafür jedoch nicht im BAföG z. B. durch eine Erhöhung dieser Pauschale zu sehen, sondern in der Verantwortung von Bund und Ländern für ausreichend bezahlbaren Wohnraum an den Hochschulstandorten zu suchen. Andernfalls wird das BAföG ungewollt zur Subvention von teurem Wohnraum und dies ggf. zu Lasten anderer Menschen, die darauf angewiesen sind, dass Wohnraum bezahlbar ist und bleibt.

In der Anpassung der Altersgrenze für den Masterstudiengang auf 35 Jahre sieht der Deutsche Bundesjugendring eine notwendige Anpassung an die durch den Bologna-Prozess veränderten Studienbedingungen.



2. Altersgrenzen: Wie bewerten Sie die geplante Regelung zur Anhebung der Altersgrenze?
Dass die Anerkennung von Erziehungszeiten von Kindern unter 10 Jahren zukünftig pauschal erfolgt und damit der bisher notwendige Nachweis, dass es die Kindererziehung war, die den Beginn der Studienaufnahme verzögert hat, entfällt, wird vom Deutschen Bundesjugendring begrüßt, da damit eine Anpassung an die Lebenswirklichkeit erfolgt und eine Reduzierung des Nachweis- bzw. Bürokratieaufwandes verbunden ist.

Der Deutsche Bundesjugendring ist grundsätzlich der Auffassung, dass junge Menschen die notwendigen Freiheiten bei ihrer Lebensplanung haben sollen, ohne dass sie zu einer Erklärung über Gründe und Motive ihrer Planung gezwungen werden.


3. Leistungsnachweise: Wie bewerten Sie die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen bezüglich des künftigen Leistungsnachweissystems im BAföG?
In der Möglichkeit, den geforderten Leistungsnachweis zukünftig alleine durch die erworbenen Leistungspunkte (ETCS) führen zu können, sieht der Deutsche Bundesjugendring eine notwendige Anpassung an die durch den Bologna-Prozess veränderten Studienbedingungen und die Lebenswirklichkeit der Studierenden. Sie ist längst überfällig.



4. Förderung von Schülerinnen und Schülern: Wie bewerten Sie die geplanten Änderungen im Hinblick auf die Förderung von Schülerinnen und Schülern?
Es ist aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings nur folgerichtig, die Pauschalierung des Wohnkostenzuschlags auch auf die Schülerinnen und Schüler, die BAföG-berechtigt sind, auszudehnen.
Auch die Absicht, das Auslands-BAföG für Schülerinnen und Schüler leichter zu ermöglichen, ist aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings ein richtiger Schritt, der unserer Zeit entspricht. Damit wird auch indirekt einer der Grundgedanken von „Bologna“ unterstützt, Lernen und Studieren außerhalb des Heimatlandes zu erleichtern.



5. Darlehens-Teilerlasse: Wie bewerten Sie die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zum Darlehensteilerlass?
Den Wegfall der Teilerlasse für besonders schnelles Studium oder besonders gute Leistungen bewertet der Deutsche Bundesjugendring positiv. Auch wenn dies mit Nachteilen für einige wenige BAföG- Bezieher/innen verbunden ist, ist er aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings systemisch richtig. Es ist nicht Aufgabe des BAföG, Leistungen zu bewerten bzw. Leistungsanreize zu geben. Dafür gibt es andere Instrumente.

Der Teilerlass für besonders schnelles Studium wurde ohnehin für eine Leistung gegeben, der nur sehr bedingt durch die/den Studierenden selber beeinflussbar war. Liegt es doch zuallererst an der jeweiligen Hochschule, die nötigen Voraussetzungen dafür zu schaffen. Da beide Teilerlasse ohnehin nur gegriffen haben, wenn die so genannte Schuldengrenze von 10.000 Euro nicht erreicht wurde, sind nur verhältnismäßig wenige Studierende in den Genuss gekommen.

Das durch den Wegfall einschließlich des Wegfalls des damit verbundenen hohen Verwaltungsaufwandes eingesparte Geld ist in Verbesserungen, die allen BAföG-Empfänger/innen zugute kommen, besser angelegt.


6. Einkommensanrechnung: Wie bewerten Sie die im Gesetzentwurf vorgesehenen Regelungen zur Anrechnung von Einkommen der Geförderten insgesamt (Stipendien, Nebenerwerbstätigkeit, Einnahmen aus Leistungen der Grundsicherung, Praktika, Waisenrente)?
Die Beibehaltung der Grenzen für eigenen Hinzuverdienst von Auszubildenden ohne Anrechnung auf das BAföG (Freibetrag vom eigenen Einkommen), die durch das 22. BAföGÄndG 2008 einheitlich auf 255 Euro / Monat festgelegt wurden und damit brutto dem geltenden Grenzbetrag von 400 Euro für so genannte Minijobs entspricht, ist durch die Ausrichtung an dieser Grenze nachvollziehbar. Gleichwohl ist die Ausbildungsförderung regelmäßig für die Bedarfsdeckung der Studierenden nicht ausreichend, sodass eine zusätzliche Erwerbstätigkeit dann eine Notwendigkeit ist. Der Deutsche Bundesjugendring verweist an dieser Stelle auf seine Forderung nach einer bedarfsdeckenden Förderung. Grundsätzlich muss hier perspektivisch entschieden werden, ob die Förderhöhen entsprechend angepasst werden, dann kann ein Hinzuverdienst ggf. auch stärker angerechnet werden. Oder die Notwendigkeit des Hinzuverdienstes soll (weiter) bewusst in Kauf genommen werden. In diesem Fall sollte dem mit erhöhten Freibeträgen Rechnung getragen werden.


7. Eingetragene Lebenspartnerschaften: Wie bewerten Sie die vorgeschlagene Neuregelung zur Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften?
Die Gleichstellung ist mit Inkrafttreten des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft vom 1. August 2001 notwendig geworden und daher längst überfällig.


8. Bologna: In welchem Umfang machen die veränderten Studienbedingungen (Bologna-Prozess) eine Änderung der BAföG-Fördersystematik erforderlich und wird die BAföG-Novelle diesem Anspruch gerecht?
Die im Gesetzesentwurf enthaltenen Anpassungen sind ein richtiger Schritt. Darüber hinaus führt der Bologna-Prozess vermehrt zu Vollzeitstudien, die z. B. eine Erwerbsarbeit zur Sicherung des Lebensunterhalts für Studierende unmöglich macht. Daher sind die Bedarfssätze dahingehend zu prüfen, ob mit ihnen alle Lebenshaltungskosten abgedeckt sind. Aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings bestärkt dies die Notwendigkeit eines grundlegenden Systemwechsels hin zu einer elternunabhängigen Studienfinanzierung mit voller Bedarfsdeckung.

Die Einführung der veränderten Studienbedingungen sollte Anlass sein, zu prüfen, inwieweit die Regelstudienzeiten in der Praxis eingehalten werden können und ggf. entsprechende Änderungen z. B. in der Organisation des Lehrbetriebes an den Hochschulen erfolgen Zumindest bis dahin ist ggf. eine Anpassung der Regelungen über die Förderhöchstdauer notwendig. Zu prüfen wäre eine Orientierung an den durchschnittlichen Studienzeiten, die oft über den formalen Regelstudienzeiten liegen.

Ein Ziel des Bologna-Prozesses ist auch die Erleichterung des Studiums im Ausland. Auch wenn der Deutsche Bundesjugendring keine konkreten Vorschläge vorlegen kann, sollte hier geprüft werden, ob mit Anpassungen der Förderregelungen des BAföG dieses Ziel noch (weiter) unterstützt werden kann. So könnte z. B. dahingehend der Vermögensfreibetrag gezielt erhöht werden, wenn für ein Auslandsstudium Gelder angespart werden sollen, das der Deckung notwendiger, aber de facto nicht durch das BAföG finanzierbarer Ausgaben dienen.


9. Bürokratie: Wie bewerten Sie die Vorschläge des Nationalen Normenkontrollrates zur Verwaltungsvereinfachung im BAföG?
Eine detaillierte Bewertung der einzelnen Vorschläge ist dem Deutschen Bundesjugendring nicht möglich. Grundsätzlich sieht er aber in den Vorschlägen Potential, Verwaltungsaufwand sowohl bei der Antragsbearbeitung, aber vor allem auch bei den Studierenden zu reduzieren. Besonders hervorzuheben ist aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings die Möglichkeit der Online-Beantragung.


10. Weiterer Regelungsbedarf: Welchen zusätzlichen kurzfristigen Regelungsbedarf sehen Sie? Welchen mittelfristigen Weiterentwicklungsbedarf sehen Sie?

Kinderbetreuungszuschlag (§14b BAföG)
Der mit dem 22. BAföGÄndG in das BAföG aufgenommene Kinderbetreuungszuschlag sollte in seiner Höhe kurzfristig dringend überprüft werden. Die Höhe von 113 Euro ist in Hinblick auf die verdichteten Arbeitsanforderungen an die Studierenden im Bachelor- und Masterstudium und den damit tatsächlich anfallenden Kosten für eine Kinderbetreuung außerhalb von Standardbetreuungszeiten nicht mehr ausreichend, um das im 22. BAföGÄndG formulierte Ziel (siehe Drucksache 16/5172, S. 22) zu erreichen.

Eine Ausrichtung an den tatsächlichen durchschnittlich erforderlichen Betreuungsstunden und an den reellen Betreuungskosten außerhalb von Regelzeiten (z. B. auch an Wochenenden) ist aus systematischen Gründen geboten. Zu prüfen wäre zudem, ob eine Staffelung des Zuschlags je nach tatsächlichem Bedarf, z. B. durch Wohnform oder Wohnort unter Berücksichtigung des bürokratischen Aufwandes gerechtfertigt wäre.

Viele Studierende sind ehrenamtlich aktiv. Die HISBUS-Studie von 2006 (Lars Fischer, HISBUS Kurzinformation Nr. 15, Studium - und darüber hinaus? Gesellschaftliches Engagement deutscher Studierender) enthält beeindruckende Zahlen. Hier soll beispielhaft auf die Aussage „52% der Studierenden sind außerhalb der Hochschule im politischen, kulturellen oder einem anderen Bereich aktiv.“ (ebenda, S. 16) hingewiesen werden.

Berücksichtigung von qualifiziertem bürgerschaftlichen Engagement bei der Förderhöchstdauer
Alleine in den Reihen der mehr als 5,5 Millionen Mitglieder der Mitgliedsorganisationen des Deutschen Bundesjugendrings sind viele Studentinnen und Studenten zu finden, die sich ehrenamtlich engagieren – oft in verantwortungsvollen, qualifizierten Aufgaben. Viele Studierende übernehmen regelmäßig Verantwortung z. B. für die dem Verein oder Verband anvertrauten Kinder und Jugendlichen oder tragen als Vorstandmitglied gar Personal- und Finanzverantwortung. Ein großer Teil ist auch in den demokratischen Gremien oder Organen der Kommunen und Länder aktiv. Hier sind vor allem die Jugendhilfeausschüsse zu nennen.

Weitere Aussagen zum bürgerschaftlichen Engagement junger Menschen können auch dem 3. Freiwilligensurvey entnommen werden, welcher in Kürze veröffentlicht wird.

Die Förderung verantwortungsbereiter Bürger ist ein übergeordnetes hochschulpolitisches Ziel. In Hinblick auf dieses Ziel steht das o.g. bürgerschaftliche Engagement außerhalb der Hochschulen dem Engagement innerhalb der gesetzlichen Gremien und satzungsmäßigen Organen der Hochschulen in keiner Wiese nach. Es ist daher dringend geboten, dieses Engagement der Studentinnen und Studenten im Zusammenhang mit Verlängerungstatbeständen demjenigen nach §15 (3) Pkt. 3 gleichzustellen.
Der Deutsche Bundesjugendring benennt daher die Anerkennung qualifizierten bürgerlichen Engagements der Studierenden auch außerhalb der Hochschulen bei der Förderhöchstdauer als einen wichtigen Regelungsbedarf. Er ist bereit, sein Erfahrungswissen z. B. mit den Anerkennungsverfahren für die Jugendleiter/innen-Card) konstruktiv in die Entwicklung von Kriterien zur Überprüfung qualifizierter Engagementformen einzubringen.

Die ausführliche Stellungnahme des Deutschen Bundesjugendring finden Sie hier als Download zur Verfügung gestellt.

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