Finanzierung der Jugendarbeit

GeldscheineFoto: Scholl | DBJR

Die Finanzierung der Jugendverbände baut auf einen Mix unterschiedlicher Finanzquellen: Die „öffentliche Hand“, Eigenmittel (beispielsweise in Form von Mitglieds- oder Teilnahmebeiträgen) oder Unterstützung durch Kirchen, Stiftungen oder andere Geldquellen. Bei den Mitteln aus „öffentlicher Hand“ bekommen die Jugendverbände nur einen kleinen Teil aus dem Gesamtetat für die Kinder- und Jugendhilfe, zu der beispielsweise der Betrieb von Kindertagesstätten gehört, Förderangebote für Kinder und Jugendliche, Beratungsangebote, Unterhalt von Kinder und Jugendheimen, der Jugendschutz sowie viele weitere fördernde und direkt helfende Aufgaben. Grundsätzlich gilt: Die öffentliche Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit wird durch das Subsidiaritätsprinzip bestimmt.

Die Hauptlast der Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit trägt damit die kommunale Ebene. Knapp 70 Prozent der gesamten Förderung für die Kinder- und Jugendarbeit müssen Städte und Gemeinden aufbringen. Innerhalb kommunaler Leistungen spielt wiederum die Jugendhilfe keine große Rolle. Die Kommunen unterhalten Sportstätten, Bibliotheken, sind für den Bau der Schulen verantwortlich. Hinzu kommt der teure Bereich der Müllentsorgung, der Abwasserreinigung, der Wasser- und Energieversorgung und zu einem großen Teil die Sozialleistungen. Auf der Einnahmeseite stehen die Grund- und Gewerbesteuer, zusätzlich bekommen sie einen kleinen Anteil der Lohn- und Einkommenssteuer, der Umsatzsteuer und aus den Gebühren, die sie erheben kann. Die Länder weisen den Städten und Gemeinden ebenfalls Ged nach einem festgelegten Schlüssel zu. Weil Gewerbesteuern von der Wirtschaftsleistung der Unternehmen abhängen und sich Gebühren nicht beliebig erhöhen lassen, stehen viele Kommunen bundesweit finanziell mit dem Rücken an der Wand.

Mit Blick auf die Höhe der gesamten Ausgaben in den vergangenen Jahren sowie der Entwicklungen der finanziellen Aufwendungen für den gesellschaftlichen Teilbereich der Kinder- und Jugendhilfe ist der Anteil für die Kinder- und Jugendarbeit eher bescheiden und sogar rückläufig. Der Anteil der Kinder- und Jugendarbeit am Gesamtbudget der Kinder- und Jugendhilfe hat sich bundesweit zwischen 1995 und 2007 von 7,6 Prozent auf 6,4 Prozent reduziert. Was die Finanzierung noch unsicherer macht, ist die Veränderung der Förderpolitik. Sie variiert nicht nur zwischen einer eher institutionellen oder eher projektbezogenen Förderung, sondern auch zwischen einer Regel- und Modellförderung. Die Tendenz, im Zweifelsfall eher Modellprojekte und vermeintliche neue innovative Ansätze gegenüber der ‚alltäglichen Arbeit’ mit jungen Menschen finanziell zu unterstützen, nimmt zu.

Eine Folge: Sobald das Modell nicht mehr modellhaft genug, der innovative Ansatz nicht mehr innovativ genug scheint, wird die Förderung eingestellt – und die jungen Menschen in den Modellprojekten müssen sehen, wo sie bleiben.

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