Die Jugendleiter|in-Card
Wer kann sie wie bekommen?
Die Jugendleiter|in-Card erhalten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.
Die Jugendleiter|in-Card ist bundesweit einheitlich und wird zentral hergestellt. Ehrenamtliche Jugendmitarbeiterinnen und -mitarbeiter erhalten sie über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt. Die Card ist in der Regel drei Jahre gültig.
Die Juleica kann ganz einfach unter www.juleica-antrag.de beantragt werden. Voraussetzung ist neben der Einhaltung der landesspezifischen Bedingungen und der Absolvierung des entsprechenden Kurses, ein digitales Passfoto und eine gültige E-Mail-Adresse.
Wie alles begann …
Vorläufer der Jugendleiter|in-Card ist der Jugendgruppenleiterausweis, der Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit seit 1982 ausgestellt wurde. Im November 1998 stimmten die Länder auf Initiative des Deutschen Bundesjugendring der Einführung der Jugendleiter|in-Card zu. Damit gab es jede Menge frischen Wind für den mancherorts doch schon etwas in Vergessenheit geratenen Ausweis. Ziel war es außerdem, die jugendpolitisch Verantwortlichen anzuregen, Unterstützungsmöglichkeiten für ehrenamtliche Jugendleiterinnen und Jugendleiter einzuführen bzw. auszubauen.
