Bundeskinderschutzgesetz

Verkehrsschild Achtung KinderFoto: Scholl | DBJR

Bundestag und Bundesrat haben am 16. Dezember 2011 das Gesetz zur Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen (Bundeskinderschutzgesetz - BKiSchG) auf Basis des Ergebnisses des Vermittlungsausschusses beschlossen. Nach der Ausfertigung durch den Bundespräsidenten am 22. Dezember 2011 ist das Bundeskinderschutzgesetz am 28. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht worden. Es ist damit seit dem 1. Januar 2012 in Kraft.

Die rechtsgültige Fassung des Gesetzes kann hier heruntergeladen werden oder auch direkt auf der Seite des Bundesgesetzblattes (BGBl I S. 2975).

Der DBJR begrüßt die grundsätzlichen Anliegen des Gesetzes und sieht in vielen Fällen wichtige fachliche Verbesserungen im Kindesschutz. Auch für die Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse, die Jugendringe, sind die Förderung und der Schutz des Wohls aller Kinder und Jugendlichen eine wichtige gesamtgesellschaftliche und dauerhafte Aufgabe, die sie voll und ganz unterstützen.

Aus eigener Initiative und in Verantwortung für das Wohl der jungen Menschen in den Jugendverbänden wurde und wird das Thema sexualisierte Gewalt in den Strukturen der Jugendverbandsarbeit seit Jahren intensiv aufgegriffen. Die Frage der Prävention sexualisierter Gewalt in den eigenen Reihen wird mit hoher Priorität und Ausdauer bearbeitet. Die Jugendverbände verfügen dabei über eine langjährige Praxiserfahrung. Diese aus der täglichen Arbeit, der ergriffenen Maßnahmen und den Projekten gespeiste Praxiserfahrung bringen die Jugendverbände und -ringe bereits jetzt in die Entwicklung und Empfehlung von Qualitätsstandards ein und werden es auch weiterhin gerne tun.

Aktuelle Informationen des DBJR zum BKiSchG

Der DBJR informiert seine Mitgliedsorganisationen regelmäßig zum aktuellen Sachstand und den möglich Folgen für die Jugendverbände und -ringe in Deutschland.

 

Der bisherige Weg des Bundeskinderschutzgesetzes

Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) hat einen langen Weg hinter sich, der mit dem Scheitern eines entsprechenden Entwurfes in der 16. Legislaturperiode des Deutschen Bundestages begann.

Der Entstehungsprozess des jetzigen Gesetzes mit seiner frühzeitigen Einbindung der Experten und Expertinnen der Fachorganisationen und Verbände in einem ca. einjährigen Prozess wird durch den DBJR positiv bewertet. Dies und auch die ausreichende Zeit, die der Erarbeitung gegeben wurde, ist an vielen Stellen spürbar.

Die wichtigsten Stationen des Gesetzes und entsprechende Dokumente in chronologischer Reihenfolge:

Januar/Februar 2011: Vorliegen des Referentenentwurfes
DBJR-Stellungnahme

Auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Landesjugendämter (BAGLJÄ) vertritt in ihrer Stellungnahme einige wesentliche Positionen der Jugendverbände. Wichtige Punkte sind die Aussagen zu den §§43a, 27a, 74 und 79a des Referentenentwurfs des Bundekinderschutzgesetz.

16. März 2011: Beschluss des Gesetzentwurfes durch das Bundeskabinett
Kabinettsentwurf
DBJR MO-Info 30.03.11

27.Mai 2011: Beschluss der Stellungnahme des Bundesrates zum Gesetzentwurf
Stellungnahme des Bundesrates
DBJR-Anmerkung zur Äußerung der Länder zum BKiSchG

27. Oktober 2011: Beschluss des Gesetzes durch den Deutschen Bundestag
Annahme des Gesetzes

26. November 2011: Ablehnung durch den Bundesrat
Empfehlungen der Ausschüsse des Bunderates
Beschluss des Bundesrates

30. November 2011: Die Bundesregierung ruft den Vermittlungsausschuss an

14. Dezember 2012: Ergebnis des Vermittlungsausschusses und Beschlussempfehlung

16. Dezember 2012: Befassung von Bundestag und Bundesrat mit dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses