Kinder- und Jugendhilfegesetz
Foto: Scholl | DBJR
Alle Angebote der Jugendarbeit bedürfen guter Rahmenbedingungen. Dem Deutschen Bundesjugendring ist es ein Anliegen, dass die Arbeit der Ehrenamtlichen in Jugendverbänden nicht durch komplizierte Richtlinien und aufwändige Bürokratie behindert wird. Er setzt sich dafür ein, dass der rechtliche Rahmen, in dem sich junge Menschen engagieren, klar ist und zugleich Freiräume bietet. Der DBJR arbeitet vor diesem Hintergrund unter anderem an der Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (KJHG) mit.
Neben rechtlichen Rahmenbedingungen geht auch ohne eine gesicherte Finanzierung in der Kinder- und Jugendarbeit nichts. Sowohl für Seminare, Freizeiten und Austauschmaßnahmen als auch für stabilisierende hauptamtliche Strukturen muss die nötige Finanzierung zur Verfügung stehen. Jugendverbandsarbeit muss durch entsprechende Unterstützungsleistungen dazu in der Lage sein und bleiben, ihre Aufgaben zu erfüllen.
Informationen zum Bundeskinderschutzgesetz
