Prävention gegen sexualisierte Gewalt

StoppschilderFoto: miasign | pixelio.de

Mädchen und Jungen jeden Alters und jeder Herkunft können Opfer sexueller Gewalt werden. Täter und Täterinnen gehen meist strategisch vor und halten sich bevorzugt überall dort auf, wo sie Kontakt zu Kindern und Jugendlichen aufbauen können.

Deshalb ist Prävention sexueller Gewalt ein Thema in der Kinder- und Jugendarbeit. Denn: Wir haben sowohl Betroffene als auch Täter und Täterinnen unter uns. Es liegt in unserer Verantwortung, Kinder und Jugendliche vor sexueller Gewalt möglichst wirksam zu schützen und Täter und Täterinnen abzuschrecken. Es ist unsere Aufgabe, die Initiative zu ergreifen.

Dafür brauchen wir möglichst viele Institutionen der Kinder- und Jugendarbeit, die effektive Maßnahmen zur Prävention sexueller Gewalt umsetzen. Und wir brauchen möglichst viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf allen Ebenen, die zum Schutz von Mädchen und Jungen aktiv werden.

Mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKischG) wird die Diskussion über Prävention vor allem durch die Umsetzung des Gesetzes dominiert. Alles zum BKiSchG und seiner Umsetzung ist hier zu finden.

Zu Fragen der Prävention auch jenseits des Bundeskinderschutzgesetzes arbeitet der DBJR mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Informationen dazu sind hier zu finden.

Eine wichtige Rolle bei den Diskussionen zu Prävention und vor allem zum BKiSchG und seine Umsetzung spielt die Fragen nach einer Pflicht zur Vorlage von Führungszeugnissen für Ehrenamtliche. Da wo doch ein Führungszeugnis von Ehrenamtlichen benötigt wird, ist das Ausstellen i.d.R. gebührenfrei. Informationen dazu sind hier zu finden.

Der Bayerische Jugendring (BJR) startete 2003  das Modellprojekt "PräTect - Keine Täter in den eigenen Reihen". Seit 2006 wird die Arbeit als Fachberatungsstelle im BJR fortgesetzt.