Keine Führungszeugnispflicht für Ehrenamtliche

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Verpflichtende Führungszeugnisse für alle Ehrenamtlichen in der Jugendverbandsarbeit – analog der Führungszeugnispflicht für hauptberufliche Fachkräfte im § 72a SGB VIII – sind kein geeignetes Mittel der Prävention sexualisierter Gewalt; sie können sogar kontraproduktive Wirkungen entfalten. Verpflichtende Führungszeugnisse für alle Ehrenamtlichen lehnt der Deutsche Bundesjugendring deswegen ab. Aus Sicht des DBJR kann die Vorlage von Führungszeugnissen durch Ehrenamtliche maximal ein kleiner Baustein im Rahmen eines umfassenden Präventionskonzeptes sein.

Gebührenregelungen für Führungszeugnisse

Die Ausstellung („Erteilung“) eines Führungszeugnisses ist grundsätzlich gebührenpflichtig. Die Gebühr beträgt zurzeit 13 Euro. Von der Erhebung der Gebühr kann ausnahmsweise, wenn dies aus Billigkeitsgründen geboten erscheint (z.B. besonderer Verwendungszweck), absehen werden.

Ein solcher besonderer Verwendungszweck liegt regelmäßig vor, wenn das Führungszeugnis zum Zwecke des Ausübens einer ehrenamtlichen Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung oder vergleichbaren benötigt wird, die im öffentlichen Interesse liegt. Alles Weitere dazu ist in der aktualisierten MO.Information des DBJR zu finden (Stand 7. Juni 2012) .

Basis ist das aktuelle Merkblatt des Bundesamtes für Justiz mit Stand 6. Juni 2012.