Keine Führungszeugnispflicht für Ehrenamtliche

Maschendrahtzaun

Verpflichtende Führungszeugnisse für alle Ehrenamtlichen in der Jugendverbandsarbeit – analog der Führungszeugnispflicht für hauptberufliche Fachkräfte im § 72a SGB VIII – sind kein geeignetes Mittel der Prävention sexualisierter Gewalt; sie können sogar kontraproduktive Wirkungen entfalten. Verpflichtende Führungszeugnisse für alle Ehrenamtlichen lehnt der Deutsche Bundesjugendring deswegen ab.

Der DBJR fordert vielmehr ein stimmiges Gesamtkonzept für die Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden, das unverzichtbare Kernbausteine enthalten muss. Beispielhaft ist das Projekt „PräTect“ des Bayerischen Jugendrings und des DBJR.

Positionen und Hintergrundpapiere