Keine Führungszeugnispflicht für Ehrenamtliche
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Verpflichtende Führungszeugnisse für alle Ehrenamtlichen in der Jugendverbandsarbeit – analog der Führungszeugnispflicht für hauptberufliche Fachkräfte im § 72a SGB VIII – sind kein geeignetes Mittel der Prävention sexualisierter Gewalt; sie können sogar kontraproduktive Wirkungen entfalten. Verpflichtende Führungszeugnisse für alle Ehrenamtlichen lehnt der Deutsche Bundesjugendring deswegen ab. Aus Sicht des DBJR kann die Vorlage von Führungszeugnissen durch Ehrenamtliche maximal ein kleiner Baustein im Rahmen eines umfassenden Präventionskonzeptes sein.
Hintergrundpapier Fuehrungszeugnis
| Erstellungsdatum: 10.06.2009 | Dateigröße: 48 kB |
