Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM)
Foto: Christof Rieken | UBSKM
Der Deutsche Bundesjugendring und der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) haben am 14. Juni 2012 eine Vereinbarung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexueller Gewalt unterzeichnet.
In seinem am 30. November 2011 verabschiedeten Abschlussbericht hat der Runde Tisch „Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ auch Leitlinien zur Prävention und Intervention sowie zur langfristigen Aufarbeitung und Initiierung von Veränderungen nach sexualisierter Gewalt durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Institutionen beschlossen. Diese Leitlinien regeln die Umsetzung von Minimalanforderungen an den Kinderschutz in Institutionen, d.h. es geht hier um basale Präventionsmaßnahmen im Rahmen eines trägerspezifischen Kinderschutzkonzeptes im Sinne eines Handlungskonzeptes. Im Mittelpunkt dieses Handlungskonzeptes stehen die Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen, deren Schutz, die Sicherung des Kindeswohls und die Förderung der altersgemäßen Entwicklung eines aufgeklärten, selbstbestimmten und nicht-tabuisierten Umgangs mit Sexualität.
Mit Verabschiedung des Abschlussberichtes und durch Beschluss der Bundesregierung vom 7. Dezember 2011 wurde der Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs beauftragt, die Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches zu unterstützen, zu beobachten und hierüber in regelmäßigen Abständen zu berichten. Mit dem Abschluss seiner Arbeit Ende 2013 wird er Empfehlungen an die Politik richten, in die auch die Erkenntnisse aus diesen Umsetzungsprozessen einfließen werden.
Weitere Informationen zum Unabhängigen Beauftragten, Johannes-Wilhelm Rörig.
Zusammenarbeit UBSKM und DBJR
Der DBJR unterstützt den UBSKM bei der Erstellung eines umfassenden Überblicks zu den bereits in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit zur Anwendung gebrachten Präventions- und Interventionskonzepten. Dazu hat der UBSKM mit Unterstützung des DBJR bereits eine Online-Befragung zur Umsetzung der o.g. Leitlinien zur Prävention und Intervention in der verbandlichen Kinder- und Jugendarbeit abgeschlossen.
Den Umgang mit den Ergebnissen der Erhebung ist in der Vereinbarung klar geregelt: „Der DBJR und der UBSKM stimmen dabei überein, dass die Ergebnisse der Befragungen ausschließlich der Qualifizierung der entsprechenden zukünftigen Leitlinien, Aktivitäten und Maßnahmen dient und keineswegs zur Kontrolle und Bewertung der Arbeit der Jugendverbände und –ringe verwendet wird. […]Der UBSKM sichert Anonymität der Datenerhebung, Auswertung und Ergebnisdarstellung zu.“ Konkret heißt dies, dass die Ergebnisse in den Bericht des UBSKM an den Runden Tisch im Dezember 2012 aufgenommen werden. Weitere mögliche Veröffentlichungen und die Verwendung werden im Rahmen einer Arbeitsgruppe beim UBSKM beraten, in der der DBJR vertreten ist.
Nach der ersten Welle der Befragung im Jahr 2012 folgte bis Anfang Mai die zweite Befragungswelle, die sich gezielt an die Ebene vor Ort, also an die Gliederungen, die regelmäßig Maßnahmen und Aktivitäten mit Kindern und Jugendlichen machen, richtete. Die Befragung wurde zum 6. Mai 2013 abgeschlossen und wird nun ausgewertet. Auf die Ergebnisse sind wir gespannt. Schon jetzt ist bekannt, dass wieder eine gute Anzahl an Rückläufen erreicht wurde.
