Vielfalt

Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Minderheitensprache

Der Hauptausschuss des Bundesjugendrings hat am 3. Dezember 2024 die Position „Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Minderheitensprache“ beschlossen.

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) soll im Rahmen der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) als nicht-territoriale Minderheitensprache anerkannt werden. Ziel ist es, die sprachlichen und kulturellen Rechte der Gemeinschaft tauber Menschen zu schützen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Dafür fordern wir:

  1. Bildung: Etablierung der DGS als Bildungssprache in Förderzentren, Einführung als Wahlpflichtfach in Regelschulen, frühkindliche Förderung sowie Ausbildung von Erzieher*innen und Lehrkräften mit DGS-Kompetenz.

  2. Öffentliche und kulturelle Förderung: Integration der DGS in Medien, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen.

  3. Sensibilisierung: Bildungs- und Aufklärungskampagnen über DGS und die Kultur tauber Menschen.

  4. Aufarbeitung der Geschichte: Anerkennung und Gedenkinitiativen zur historischen Diskriminierung der DGS.

  5. Nationaler Gebärdensprachrat: Einrichtung eines Rats zur Förderung, Weiterentwicklung und Standardisierung der DGS.

 

Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen im Hauptausschuss am 3. Dezember 2024 in Berlin.

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