Anerkennung der Deutschen Gebärdensprache als Minderheitensprache
Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) soll im Rahmen der Europäischen Charta für Regional- oder Minderheitensprachen (ECRML) als nicht-territoriale Minderheitensprache anerkannt werden. Ziel ist es, die sprachlichen und kulturellen Rechte der Gemeinschaft tauber Menschen zu schützen und ihre gesellschaftliche Teilhabe zu fördern. Dafür fordern wir:
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Bildung: Etablierung der DGS als Bildungssprache in Förderzentren, Einführung als Wahlpflichtfach in Regelschulen, frühkindliche Förderung sowie Ausbildung von Erzieher*innen und Lehrkräften mit DGS-Kompetenz.
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Öffentliche und kulturelle Förderung: Integration der DGS in Medien, kulturelle Einrichtungen und Veranstaltungen.
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Sensibilisierung: Bildungs- und Aufklärungskampagnen über DGS und die Kultur tauber Menschen.
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Aufarbeitung der Geschichte: Anerkennung und Gedenkinitiativen zur historischen Diskriminierung der DGS.
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Nationaler Gebärdensprachrat: Einrichtung eines Rats zur Förderung, Weiterentwicklung und Standardisierung der DGS.
Einstimmig ohne Enthaltungen beschlossen im Hauptausschuss am 3. Dezember 2024 in Berlin.