Armut

Armut hat ein junges Gesicht!

Die DBJR-Vollversammlung hat am 30./31. Oktober 2009 die Position „Armut hat ein junges Gesicht!“ beschlossen:

Massenarbeitslosigkeit – und damit auch Jugendarbeitslosigkeit – ist keine kurzfristige Erscheinung. Armut hat heute ein junges Gesicht. Viele Eltern, auch der Kinder und Jugendlichen, die sich in unseren Verbänden organisieren, sind von Arbeitslosigkeit und Armut betroffen oder arbeiten in unsicheren, sog. „prekären“ Beschäftigungsverhältnissen. Viele junge Erwachsene starten ihr Arbeitsleben in unsicheren Beschäftigungsbedingungen oder sind von Arbeitslosigkeit betroffen.

Die Arbeitswelt hat sich geändert. Bis in die 1980er Jahre waren tarifliche Auseinandersetzungen von materiellen Verbesserungen für die abhängig Beschäftigen geprägt. Immer mehr Bevölkerungsgruppen konnten gut von ihrem Lohn leben. Seit etwa Mitte der 1990er Jahre, insbesondere in den letzten Jahren, gibt es eine alarmierende Entwicklung. Die Zahl der nicht existenzsichernden Beschäftigungsverhältnisse steigt dramatisch. Der so genannte Niedriglohnsektor in Form von extrem geringen Stundenlöhnen, Minijobs und fehlender Sozialversicherung wird immer mehr ausgeweitet. Lohndumping, Beschneidung der Arbeitnehmer/innenrechte und Reduzierung der betrieblichen Mitbestimmung stehen auf der Tagesordnung. Dadurch werden bestehende Beschäftigungsverhältnisse ebenfalls stark unter Druck gesetzt. Die Spirale des Lohndumpings kennt keine Grenze nach unten. Die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes zerschlägt die organisierte Solidarität und ermöglicht so genannte Wettbewerbspakete (Lohnverzicht, Aufgabe von Schichtzuschlägen etc.). In rasantem Tempo entwickeln sich „neue flexible Erwerbsverhältnisse“ ebenso, wie verheerende Beschäftigungsverhältnisse im Niedriglohnsektor, z.B. in der Gastronomie und im Dienstleistungsbereich. In der Folge entstehen immer größere tariffreie Zonen.

Mehr als 2,5 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland zu Armutslöhnen; eine Million Arbeitnehmer/innen sind zusätzlich zu ihrem Einkommen auf Hartz IV angewiesen. Ob mit oder ohne abgeschlossene Berufsausbildung und trotz der Bereitschaft zu Mobilität und Leistung reicht das Einkommen nicht mehr für ein würdiges Leben mit der Möglichkeit zu gesellschaftlicher Teilhabe aus. Stundenlöhne von zum Teil drei und weniger Euro pro Stunde gelten als zumutbar. Diese „Zumutbarkeit“ akzeptieren wir nicht.

Insbesondere Frauen, Alleinerziehende, Arbeiter/innen mit Migrationshintergrund und junge abhängig Beschäftigte sind Opfer prekärer Arbeit. Ein Mindestlohn kann helfen immer größer werdenden Lohnunterschieden entgegen zu wirken und Lohndiskriminierung gerade von Frauen zu reduzieren. Jedoch kann der Mindestlohn nur die unterste Grenze der Entlohnung sein.

Die gesellschaftliche Ausgrenzung, die mit der Arbeitslosigkeit einhergeht, aber auch die Angst vor ihr prägen das Aufwachsen vieler Kinder und vererben sich als Tendenz zu gefestigter Armut. Diese Lebenssituation beschränkt die Lebensplanungen und Möglichkeiten an der gesellschaftlichen Partizipation. Die Konsequenzen der Massenarbeitslosigkeit sind gerade für Kinder und Jugendliche nicht hinnehmbar. Für uns steht der Mensch als Ganzes im Mittelpunkt und nicht ausschließlich ökonomisch begründete Rentabilitätsgesichtspunkte.

Der Deutsche Bundesjugendring setzt sich für eine monatliche Vergütung ein, die im Fall einer Vollzeitbeschäftigung nicht unterhalb der Armutsgrenze liegen darf. Hierfür ist die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns notwendig. Bei der Ausgestaltung des gesetzlichen Mindestlohns soll die Tarifautonomie erhalten bleiben. Der gesetzliche Mindestlohn kann nur als letzte Haltelinie nach unten dienen.

Der gesetzliche Mindestlohn muss damit Teil gesetzlicher Mindeststandards zur Regulierung der Arbeitswelt werden. Wesentliche Bestandteile dieser gesetzlichen Regulierungen sind beispielsweise auch das Arbeitszeit-, das Bundesurlaubsgesetz und der gesetzliche Kündigungsschutz. Diese Regelungen sind Grundpfeiler der Arbeit in Würde und müssen in vollem Umfang gesichert werden. Für die Kinder- und Jugendverbände im Deutschen Bundesjugendring sind prekäre Beschäftigungsverhältnisse nicht akzeptabel. Mindestlöhne können nur einen Beitrag zur Existenzsicherung leisten, jedoch sind insbesondere junge Menschen auf Schutz vor extremer Ausbeutung in prekärer Arbeit angewiesen.

Von der 82. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings am 30./31.10.2009 in Kiel einstimmig beschlossen.

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