Nachhaltige Entwicklung

Bei Klimaschutzgesetz junge Menschen beteiligen

Das Bundeskabinett hat strengere Klimaschutzziele beschlossen. Das ist nötig, weil das bisherige Klimaschutzgesetz der Bundesregierung die Freiheitsrechte junger Menschen verletzt und damit verfassungswidrig ist. Im weiteren Prozess müssen konkrete Maßnahmen entwickelt werden. Das geht nur mit struktureller Beteiligung der jungen Generation.

Mit den neuen Regelungen reagiert die Bundesregierung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht hatte festgestellt, dass junge Menschen durch die unzureichenden Bestimmungen des Klimaschutzgesetzes in ihren Freiheitsrechten verletzt werden. Denn: Die Lasten des Klimawandels werden unumkehrbar in die Zukunft verschoben. Würde der Gesetzgeber nicht umgehend handeln, müssten Emissionsminderungen immer dringender und kurzfristiger erbracht werden – zu Lasten nachfolgender Generationen.

Wir begrüßen, dass die Emissionsreduktion für das Jahr 2030 auf mindestens 65 Prozent im Vergleich zu 1990 erhöht werden soll und für 2040 eine Einsparung von 88 Prozent vorgesehen ist. Treibhausgasneutralität wird für das Jahr 2045 angestrebt. Das Gutachten des Sachverständigenrat für Umweltfragen der Bundesregierung geht jedoch davon aus, dass Deutschland bereits in den 2030er Jahren klimaneutral sein müsste, um das 1,5 Grad-Ziel des Abkommens von Paris zu erreichen.

Im Gesetzesentwurf sind zudem nur die Ziele verbrieft. Der Weg dorthin bleibt offen, konkrete Maßnahmen werden nicht genannt. Es braucht jetzt ein Gesetz für die Transformation der jeweiligen Sektoren auf dem Weg zur Dekarbonisierung. Wir hätten erwartet, dass die Bundesregierung statt des nun eilig zusammengeschriebenen Entwurfs einen progressiveren Plan in der Schublade hat.

In den kommenden Monaten muss noch mehr passieren, auch mit Blick auf die Zeit vor 2030. Die umfassende Beteiligung der Zivilgesellschaft und insbesondere der Interessenvertretungen der Jugend ist dabei das Mindeste. Hätte die Bundesregierung von Anfang an junge Menschen beteiligt, hätten junge Menschen nicht erst vor das Bundesverfassungsgericht ziehen müssen, um ihre grundgesetzlich gesicherte Freiheit und die zukünftiger Generationen einzuklagen.

Die Zivilgesellschaft konnte zum jetzt vorgelegten Gesetzentwurf eine umfassende Stellungnahme einreichen. Die Rückmeldefrist hierfür war mit weniger als 24 Stunden viel zu knapp bemessen. Das ist unverständlich, vor allem vor dem Hintergrund, dass das Bundesverfassungsgericht ja nur bestätigt hat, was wir Jugendverbände seit Jahren einfordern: Es darf nicht einer Generation zugestanden werden, unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine extreme Reduktionslast überlassen wird.

Junge Menschen engagieren sich seit langer Zeit sehr aktiv – gerade in Jugendverbänden und -organisationen – in Sachen Klimapolitik. Als deren Interessenvertretung fordern wir seit vielen Jahren eine ambitionierte, generationengerechte Klimapolitik. Dazu zählen die sozial-ökologische Transformation aller Gesellschaftsbereiche im Sinne der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen, eine konsequente Energiewende und die Dekarbonisierung der Gesellschaft, eine klimaschonende Mobilitätswende, der Erhalt und Ausbau von Grünräumen sowei eine zukunftsorientierte klimafreundlichere Landwirtschaft.

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