Briefing von der Climate Clinic: Die gesetzlichen Rahmenbedingungen der Klimaschutzpolitik

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Eingeladen waren junge Engagierte aus Jugendverbänden und -organisationen, die sich kritisch mit der aktuellen Gesetzeslage auseinandersetzen wollten. Die Veranstaltung bot einen kompakten Überblick über die verschiedenen Ebenen des Klimarechts – von internationalen Vereinbarungen bis zur deutschen Gesetzgebung – und beleuchtete aktuelle Entwicklungen rund um das KSG. Für die Jugendvertreter*innen stellt dieses Wissen eine wichtige Grundlage für ihre Arbeit in der Koordinierungsstelle Jugendbeteiligung in Klimafragen dar.
Zu Beginn wurde der rechtliche Rahmen auf internationaler, europäischer und nationaler Ebene erklärt. Im Fokus standen das Pariser Klimaabkommen, das EU-Klimagesetz und schließlich das Bundes-Klimaschutzgesetz, das die Bundesregierung zur Einhaltung bestimmter Klimaziele verpflichtet.
Anschließend ging es um die Novellen des KSG – insbesondere die Änderungen von 2021 und 2024 – sowie um deren verfassungsrechtliche Bewertung: Erfüllt das Gesetz die verfassungsrechtlichen Mindestanforderungen? In vielen Punkten bestehen daran Zweifel. Letztlich wird das Bundesverfassungsgericht entscheiden müssen – etwa im Rahmen der derzeit laufenden Zukunftsklagen.
Eines jedoch ist klar: Die Bundesregierung ist an die gesetzlich verankerten Klimaziele gebunden – eine Abschwächung dieser Ziele wäre verfassungswidrig. Das gibt Anlass zur Hoffnung für alle, die sich für eine gerechte und lebenswerte Zukunft einsetzen.