Bundesjugendring gestaltet Reform der Europäischen Jugendstiftung mit
European Youth Foundation
Diese Reform soll sicherstellen, dass die EYF auch weiterhin eine starke Partnerin für Jugendorganisationen in Europa bleibt. Als wichtiger Bestandteil des Europarats trägt die EYF zur Stärkung des demokratischen und zivilgesellschaftlichen Engagements und der Förderung von Menschenrechten bei – zentrale Themen, die beim 4. Gipfel der Staats- und Regierungschefs des Europarats im Mai 2024 in Reykjavik bekräftigt wurden.
Konkret strebt die Reform an, die Förderarten und -merkmale zu überarbeiten, um Jugendorganisationen auf zeitgemäße, relevante und strategische Weise zu unterstützen. Dabei sollen die Bedürfnisse und Erwartungen junger Menschen sowie die Prioritäten des Europarats im Jugendbereich und der Zivilgesellschaft berücksichtigt werden. Die EYF-Richtlinien sollen so aktualisiert werden, dass die EYF eine flexible und aufmerksame Förderinstitution bleibt, und sowohl zugänglicher als auch jungendfreundlicher wird.
Im Rahmen des EYF-Reformprozesses wurde zwischen Mai und Juli 2024 außerdem eine öffentliche Konsultation durchgeführt. Ziel war es, Ideen für notwendige Veränderungen in der Förderung zu sammeln. Insgesamt wurden mehr als 100 Beiträge von Organisationen, Institutionen und Einzelpersonen aus 29 Mitgliedstaaten eingereicht. Die Ergebnisse dieser Konsultation wurden beim Beratungstreffen diskutiert. Zu den wichtigsten Empfehlungen zählen Vorschläge, die Förderungen besser an die Bedürfnisse junger Menschen in den Mitgliedstaaten anzupassen, die Verfahren zu vereinfachen und vertrauensbasierte Partnerschaften mit Jugendorganisationen zu entwickeln. Dadurch sollen junge Menschen als aktive Gestalter*innen von Demokratie und Menschenrechten in ihren Gemeinschaften gestärkt werden.
Der Bundesjugendring hat sich aktiv an der Gestaltung der Reform der Förderstrukturen der EYF beteiligt und wichtige Impulse für notwendige und sinnvolle Veränderungen gegeben. Besonders angesichts der schwierigen finanziellen Situation vieler Jugendorganisationen in Europa ist diese Reform eine entscheidende Möglichkeit, neue Perspektiven für Partnerjugendringe in Europa zu schaffen. Durch die Teilnahme an der Konsultation in Straßburg und sein Engagement in bilateralen Gesprächen mit der EYF trägt der Bundesjugendring dazu bei, die zukünftigen Fördermöglichkeiten so auszugestalten, dass sie den Bedürfnissen und Herausforderungen von Jugendorganisationen in Europa besser gerecht werden.
In den kommenden Monaten wird der Gemeinsame Rat für Jugendfragen – die Co-Management-Struktur des Jugendsektors des Europarats – die Hauptlinien der EYF-Reform prüfen. Der Abschluss des Reformprozesses ist für 2025 geplant, mit der endgültigen Genehmigung durch das Ministerkomitee des Europarats.
Weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Europäischen Jugendstiftung.
Über die Europäische Jugendstiftung
Die Europäische Jugendstiftung (EYF) wurde 1972 vom Europarat eingerichtet, um den Frieden, das Verständnis und die internationale Zusammenarbeit zwischen jungen Menschen in Europa und darüber hinaus zu fördern, stets im Geist der Menschenrechte und der Demokratie. Jugend-NGOs aus den 46 Mitgliedsstaaten des Europarates sowie aus den Unterzeichnerstaaten des Europäischen Kulturabkommens können sich um eine Förderung bewerben. Die EYF ist Teil der Jugendabteilung des Europarates und verfügt über ein Jahresbudget von rund 4 Millionen Euro, das sich hauptsächlich aus den Pflichtbeiträgen der einzelnen Mitgliedstaaten des Europarats zusammensetzt. Sie unterstützt jedes Jahr rund 200 Jugendprojekte und erreicht dabei etwa 15.000 junge Menschen, indem sie internationalen, nationalen und lokalen nichtstaatlichen Jugendorganisationen und Netzwerken finanzielle Mittel zur Verfügung stellt, um strategische Projekte im Einklang mit den Prioritäten des Jugendsektors des Europarats umzusetzen.