Bundesjugendring kritisiert das sich abzeichnende Ende des KulturPasses für junge Menschen
Jugendverbände organisieren nicht nur kulturelle Angebote für junge Menschen, sondern sind selbst Teil der Jugendkultur in Deutschland. Aus diesem Grund, und weil junge Menschen grundsätzlich gem. § 8 SGB VIII über ihre Lebensrealität mitbestimmen sollen, müssen junge Menschen aus den Jugendverbänden auch bei der Ausgestaltung des KulturPasses und der über diesen förderfähigen Angeboten einbezogen werden. Der Bundesjugendring betont, dass eine langfristig angelegte strukturelle Förderung der Landschaft der kulturellen Jugendbildung, wie sie auch bei den Jugendverbänden stattfindet, immer Ausgangspunkt einer guter Jugendpolitik bleiben muss und Angebote wie der KulturPass bei Bedarf ergänzende Wirkung entfalten kann.
Themen: Nationale Jugendpolitik