Bundesjugendring veröffentlicht Stellungnahme zum 1. KJHSRG
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Im Mittelpunkt der Stellungnahme stellt der DBJR die Forderung, die Reform konsequent an den Lebensrealitäten junger Menschen auszurichten. Der DBJR teilt die Einschätzung, dass eine funktionierende Kinder- und Jugendhilfe gesellschaftlich und verfassungsrechtlich von hoher Bedeutung ist. Zugleich betont er, dass junge Menschen aktuell unter den Bedingungen multipler Krisen aufwachsen und jedes Reformvorhaben daran gemessen werden muss, ob es ihre tatsächlichen Bedarfe adressiert, sie stärkt und unterstützt. Vor diesem Hintergrund fordert der DBJR ein klares politisches Signal des Vertrauens und ein stärkeres Bekenntnis zu den Rechten junger Menschen – insbesondere unter umfassender Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention. Eine gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfe ist vor diesem Hintergrund eine notwendige Investition in gesellschaftliche Zukunft.
Grundsätzlich begrüßen wir als DBJR das Ziel des Gesetzentwurfs, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver zu gestalten und die Zuständigkeit für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderungen – zusammenzuführen. Gleichzeitig warnen wir davor, notwendige Reformen vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduktion voranzutreiben.
Daniela Broda, Vorsitzende des Bundesjugendring
Maßnahmen zur Entbürokratisierung und besseren Abgrenzung können sinnvoll sein, dürfen jedoch nicht zulasten junger Menschen gehen. Kritisch sieht der DBJR insbesondere, dass einzelne Regelungen dem formulierten Ziel von mehr Teilhabe und Chancengleichheit widersprechen, indem sie Einsparlogiken in den Vordergrund stellen. Stattdessen fordert er, in den strukturellen Ausbau einer bedarfsgerechten und präventiven Kinder- und Jugendhilfe zu investieren, um langfristig höhere gesellschaftliche Folgekosten zu vermeiden, und den Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern.
Die vollständige Stellungnahme des DBJR im Wortlaut ist hier zu finden.