Bundesjugendring veröffentlicht Stellungnahme zum 1. KJHSRG

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) hat eine Stellungnahme zum Referent*innenentwurf eines Ersten Gesetzes zur Strukturreform der Kinder- und Jugendhilfe (1. KJHSRG) veröffentlicht. Das KJHSRG ist nach dem am 10. Juni 2021 in Kraft getretene Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) der nächste Schritt hin zu Gestaltung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe.

Im Mittelpunkt der Stellungnahme stellt der DBJR die Forderung, die Reform konsequent an den Lebensrealitäten junger Menschen auszurichten. Der DBJR teilt die Einschätzung, dass eine funktionierende Kinder- und Jugendhilfe gesellschaftlich und verfassungsrechtlich von hoher Bedeutung ist. Zugleich betont er, dass junge Menschen aktuell unter den Bedingungen multipler Krisen aufwachsen und jedes Reformvorhaben daran gemessen werden muss, ob es ihre tatsächlichen Bedarfe adressiert, sie stärkt und unterstützt. Vor diesem Hintergrund fordert der DBJR ein klares politisches Signal des Vertrauens und ein stärkeres Bekenntnis zu den Rechten junger Menschen – insbesondere unter umfassender Berücksichtigung der UN-Kinderrechtskonvention. Eine gut ausgestattete Kinder- und Jugendhilfe ist vor diesem Hintergrund eine notwendige Investition in gesellschaftliche Zukunft.

Grundsätzlich begrüßen wir als DBJR das Ziel des Gesetzentwurfs, die Kinder- und Jugendhilfe inklusiver zu gestalten und die Zuständigkeit für alle jungen Menschen – mit und ohne Behinderungen – zusammenzuführen. Gleichzeitig warnen wir davor, notwendige Reformen vorrangig unter dem Gesichtspunkt der Kostenreduktion voranzutreiben.

Daniela Broda, Vorsitzende des Bundesjugendring

Maßnahmen zur Entbürokratisierung und besseren Abgrenzung können sinnvoll sein, dürfen jedoch nicht zulasten junger Menschen gehen. Kritisch sieht der DBJR insbesondere, dass einzelne Regelungen dem formulierten Ziel von mehr Teilhabe und Chancengleichheit widersprechen, indem sie Einsparlogiken in den Vordergrund stellen. Stattdessen fordert er, in den strukturellen Ausbau einer bedarfsgerechten und präventiven Kinder- und Jugendhilfe zu investieren, um langfristig höhere gesellschaftliche Folgekosten zu vermeiden, und den Gesetzentwurf entsprechend nachzubessern.

Die vollständige Stellungnahme des DBJR im Wortlaut ist hier zu finden.