Bundesjugendring veröffentlicht Stellungnahme zum Referent*innenentwurf des Baugesetzbuchs
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Der Bundesjugendring beanstandet zunächst, dass er im Rahmen der Verbändebeteiligung nicht zur Stellungnahme aufgefordert wurde. Dies sei vor dem Hintergrund des wiederholten Austauschs mit dem zuständigen Bundesministerium zur Stärkung von Jugendbeteiligung nicht nachvollziehbar und erschwere eine angemessene Interessenvertretung junger Menschen.
Inhaltlich richtet sich die Kritik vor allem gegen die geplante Streichung der ausdrücklichen Benennung von Kindern und Jugendlichen als Teil der Öffentlichkeit im Baugesetzbuch. Aus Sicht des DBJR ist diese Klarstellung zentral, um die verbindliche Beteiligung junger Menschen in Planungsprozessen sicherzustellen. Ohne diese gesetzliche Verankerung drohe eine Abschwächung der Beteiligungspraxis.
Zudem bewertet der Bundesjugendring die vorgesehene Änderung, wonach die Bedürfnisse junger Menschen nicht mehr explizit als zu berücksichtigender Belang in der Bauleitplanung genannt werden sollen, als Rückschritt. Dies würde die Sichtbarkeit jugendspezifischer Bedarfe verringern und stehe einer jugendgerechten Stadtentwicklung entgegen.
Der Bundesjugendring fordert stattdessen, die Beteiligungsrechte junger Menschen zu stärken und gesetzlich verbindlich abzusichern. Gerade im unmittelbaren Lebensumfeld seien strukturierte und ernstgemeinte Beteiligungsprozesse notwendig, um die Perspektiven junger Menschen wirksam einzubeziehen.
Die vollständige Stellungnahme des DBJR im Wortlaut ist hier zu finden.