Bundesjugendring warnt vor kurzsichtigen Kürzungsvorschlägen auf Kosten junger Menschen
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Die Kürzungsvorschläge sind aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings (DBJR) Ausdruck einer Missachtung der Rechte und Interessen von Kindern und Jugendlichen und ihren Familien. Hier werden notwendige Fragen nach strukturellen Anpassungen der Kinder- und Jugendhilfe (KJH) instrumentalisiert, indem sie ausschließlich aus einer Leistungskürzungslogik heraus betrachtet werden, ohne Bedarfe junger Menschen zu berücksichtigen. Dem widerspricht der DBJR entschieden.
Der DBJR sieht zwar grundsätzlich die Notwendigkeit, die öffentlichen Haushalte zu konsolidieren. Dafür müssen jedoch v.a. die Kommunen entsprechend ihrer gesetzlichen Aufgaben finanziell ausgestattet werden.[1] Leistungskürzungen in der Kinder- und Jugendhilfe um die Leistungen den Haushalten anzupassen, sind der falsche Weg. Jede Reform der KJH muss sich an § 1 SGB VIII ausrichten: „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.“ Der dort beschrieben Grundauftrag der Kinder- und Jugendhilfe leitet sich aus dem grundgesetzlichen Auftrag sowie der UN-Kinderrechtskonvention ab.
Teile der Vorschläge entbehren dabei jeder Grundlage. Das Prinzip der Subsidiarität ist ein zentrales Grundprinzip der Kinder- und Jugendhilfe und hat sich bewährt. Damit fördern die Freien Träger eine bedarfsgerechte Unterstützung junger Menschen und ihrer Familien. Die Annahme, dass die öffentliche Verwaltung die Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe besser und kostengünstiger wahrnehmen kann, ist für den DBJR nicht nachvollziehbar.
Der DBJR begrüßt jede Veränderung, die im Sinne von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist. Dazu gehört insbesondere eine inklusive Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe.[2] Die Zusammenführung der Zuständigkeiten für alle junge Menschen in der Kinder- und Jugendhilfe, die seit mehren Legislaturperioden vorbereitet wurde, darf nicht erneut infrage gestellt werden. Indiskutabel sind aus Sicht des DBJR auch Vorschläge, die zu einer Zweiklassen-Jugendhilfe zu Lasten unbegleiteter minderjähriger Ausländer*innen führen würden. Die Leistungen und Aufgaben der Jugendhilfe gelten für alle jungen Menschen. Eine Abweichung von den Standards der Kinder- und Jugendhilfe für unbegleitete minderjährige Geflüchtete wäre mit diesem Anspruch und vor allem mit der UN-Kinderrechtskonvention nicht vereinbar.
Ähnliches gilt für die Überlegungen, Hilfen für junge Volljährige und die Nachbetreuung durch Rücknahme der im Jahr 2021 erfolgten notwendigen Leistungsanpassung. Gerade in Übergängen brauchen junge Menschen Verlässlichkeit statt neuer Unsicherheit.
Nicht nachvollziehbar ist auch die Überlegung, den Ländern die Möglichkeit einzuräumen, das Inkrafttreten des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung zu verschieben bzw. abweichend zu gestalten. Der Rechtsanspruch auf Ganztagsförderung ist nicht nur entscheidend für mehr Bildungsgerechtigkeit sondern bringt durch Schließung einer Betreuungslücke einen weiteren wichtigen volkswirtschaftlichen Nutzen. Die Forderung nach Verschiebung nach fünf Jahren Vorbereitungszeit ist nicht nachvollziehbar. Wenn er in einzelnen Bundesländern zu abweichenden Zeitpunkten Inkrafttreten würde, würde der Zugang zu Bildung und Betreuung (noch stärker) vom Wohnort abhängig und die Bildungsungerechtigkeit verstärken. Der DBJR hat zur Ausgestaltung des Ganztags Stellung bezogen.[3]
Die aktuelle Debatte darf nicht von der Frage bestimmt werden, wo überall Leistungen für junge Menschen gekürzt werden können. Nötig sind Reformen, die Kommunen entlasten, ohne Rechte, Schutzstandards und Teilhabechancen junger Menschen abzubauen. Leistungskürzungen reduzieren vielleicht kurzfristig Ausgaben, verursachen jedoch langfristige sozialstaatliche und volkswirtschaftliche Folgekosten.
Der DBJR wird sich weiterhin dafür einsetzen, dass junge Menschen im Zentrum der Kinder- und Jugendhilfe stehen. Zum Referentenentwurf des 1. KJHSRG hat der DBJR bereits Stellung genommen.[4] Darin finden sich auch Bewertungen zu inhaltlichen Ansätzen, die sich im bekanntgewordenen Papier erneut finden.
[1] www.dbjr.de/artikel/forderungen-fuer-eine-jugend-und-generationengerechte-fiskalpolitik
[2] www.dbjr.de/artikel/bundesjugendring-veroeffentlicht-stellungnahme-zum-1-kjhsrg
[3] www.dbjr.de/artikel/umsetzung-des-ganztagsfoerderungsgesetz-gafoeg-in-den-bundeslaendern
[4] www.dbjr.de/artikel/bundesjugendring-veroeffentlicht-stellungnahme-zum-1-kjhsrg