Junges Engagement Ehrenamt Jugendpolitik

Bundesjugendring zum Vierten Engagementbericht „Zugangschancen zum freiwilligen Engagement“

Die Bundesregierung ist durch den Bundestag aufgefordert, in jeder Legislaturperiode einen wissenschaftlichen Bericht zum freiwilligen Engagement in Deutschland mit einer Stellungnahme der Bundesregierung vorzulegen. Dieser Bericht soll die Entwicklung des Bürgerschaftlichen Engagements in Deutschland darstellen und sich dabei jeweils auf einen inhaltlichen Schwerpunkt konzentrieren. Zur Erarbeitung wird eine unabhängige Sachverständigenkommission eingesetzt.

Der Vierte Engagementbericht beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Zugangschancen zu ehrenamtlichem Engagement. Dabei wurde untersucht, wieso bestimmte soziale Gruppen sich in Deutschland unterschiedlich stark freiwillig engagieren. Zugleich hält der Bericht Empfehlungen bereit, in welcher Weise der Zugang zum Engagement insbesondere für Bevölkerungsgruppen, die sich bislang anteilig weniger stark engagieren können, befördert und nachhaltig gestärkt werden kann.

Grundannahmen des Vierten Engagementberichtes

Der vierte Engagementbericht stellt zunächst fest, dass Engagement fundamental für die Demokratie ist. Jedoch gebe es erhebliche Unterschiede beim Zugang und in der Ausübung von freiwilligem Engagement, insbesondere hinsichtlich der Merkmale Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, einem „sogenannten Migrationshintergrund“, Alter, Queerness (LSBTIQ*) oder Behinderung. Der Vierte Engagementbericht betrachtet die Merkmale Einkommen, Bildungsabschluss, Erwerbsstatus, „sogenannter Migrationshintergrund“, Alter und Behinderung detaillierter.

Im Allgemeinen hebt der Bericht hervor, dass sich in der Gesellschaft vorhandene Ungleichheiten im ehrenamtlichen Engagement reproduzieren. Die Sachverständigenkommission vertritt dabei die These, dass ungleiche Zugangschancen nicht erst im freiwilligen Engagement entstehen. Vielmehr entstünden sie, weil das Engagement Teil einer ungleichen Gesellschaft sei.

Die Sachverständigenkommission begründet die Relevanz von gleichen Zugangschancen insbesondere damit, dass alle sozialen Gruppen die gleiche Chance haben sollen, gesellschaftliche Bereiche, die ihnen wichtig sind, mitzugestalten. Dabei sei ein chancengerechter Zugang zum Engagement nur im Zusammenspiel aller politischen Ressorts mit dem Versuch einer drastischen Reduktion von sozialer Ungleichheit zu erreichen.

Es ist richtig und wichtig, dass der Bericht Engagementpolitik als Querschnittspolitik begreift, denn die Rahmenbedingungen und eben auch die Zugänge für Engagement werden in vielen Bereichen staatlichen Handelns bewusst oder unbewusst bestimmt.“, so Daniela Broda, Vorsitzende des Bundesjugendrings.

Zugleich appelliert die Sachverständigenkommission auch an bestehende Organisationen des Engagements. So habe jede Organisation selbst eigene Zugangsbarrieren zum Engagement. Daher stünden Organisationen, so die Sachverständigenkommission, in doppelter Verantwortung: Einerseits müssen sie Machtmechanismen im Hinblick auf ein Durchbrechen der (ungewollten) Reproduktion sozialer Ungleichheit reflektieren, andererseits aber auch eine Veränderung der eigenen Mechanismen vollziehen, die als Schwellen wirken können.

Zur Bedeutung des Erlernens von Engagement in Jugendverbänden

Ausführlich beschreibt der Engagementbericht die Bedeutung des Erlernens von Engagement im Lebenslauf. Hier schreibt er unter anderem Jugendverbänden und ihren Angeboten eine zentrale Rolle zu. So beschreibt die Sachverständigenkommission non-formale Lern- und Bildungsprozesse als gute Möglichkeit, um verschiedene Formen des Engagements kennenzulernen. Diese Erfahrungen legten die Grundsteine für ein mögliches Engagement über alle Lebensphasen hinweg, so die Kommission. Ohne Engagementerfahrungen in Kindheit und Jugend sei ein späterer Einstieg ins Engagement erschwert.

Gleichzeitig macht die Sachverständigenkommission darauf aufmerksam, dass die Schwelle zum Engagement für junge Menschen aufgrund gestiegener gesellschaftlicher Anforderungen an die Jugendphase größer geworden ist. Dabei nennt die Sachverständigenkommission insbesondere die zeitliche Ausdehnung der Schulzeit sowie eine bildungspolitisch ausgerichtete Leistungs- und Wettbewerbsorientierung und die damit einhergehende Reduzierung von Freiräumen als relevante Schwellen, die junge Menschen daran hindern sich auf das verbindliche Engagement in der gruppenbezogenen Ordnung der Jugendverbände einzulassen. Ferner weist die Sachverständigenkommission auf die steigenden psychischen Belastungen junger Menschen hin, eine Herausforderung, die nicht spurlos an Jugendverbänden und anderen Jugendorganisationen vorbeigegangen seien.

Kinder- und Jugendreisen schaffen wichtige Grundlagen für Engagement

Umso wichtiger seien daher Freiräume und Orte, in denen Engagement gelernt und erprobt werden kann. Dies sei beispielsweise bei Ferienfreizeiten und Kinder- und Jugendreisen der Fall, die als „spezielle Formate, in denen der Übergang stattfindet von einer Person, die durch Engagierte betreut wird, hin zu einer Person, die sich selber engagiert“ (S.78) beschrieben werden. Durch die Teilnahme an gruppenbezogenen Freizeit- und Mobilitätsformaten erlebten sich junge Menschen außerhalb ihrer gewohnten sozialen und räumlichen Umgebung. Dies ermögliche es ihnen, bisher erlernte soziale Rollen zu reflektieren. Kinder und Jugendliche lernen durch gemeinsame Aktivitäten und Reisen im Team zu arbeiten, Verantwortung zu übernehmen und soziale Fähigkeiten zu entwickeln – wichtige Grundlagen für zivilgesellschaftliches Engagement. Zudem vermittelten diese Mobilitätsangebote und -projekte sehr häufig Wissen über gesellschaftliche, ökologische und politische Themen, wodurch Kinder und Jugendliche zu informierten und engagierten Bürger*innen heranwachsen können.

Qualitätssicherung durch die Jugendleiter*innen-Card (Juleica)

Jugendverbände insgesamt „bieten den Kindern und Jugendlichen einen verlässlichen Rahmen, indem (ehrenamtliche) Jugendarbeiter*innen und Jugendbildungsreferent*innen Strukturen für gemeinsame Aktivitäten vorhalten, zusätzliche Gelder für kurz- und langfristige Projekte akquirieren und verwalten“, (S. 79) so der Bericht. Dabei spiele die Jugendleiter*in-Card (Juleica) als der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit im Hinblick auf Qualitätssicherung eine zentrale Rolle, so die Sachverständigenkommission. „Wir freuen uns, dass die Juleica als bundesweit einheitlicher Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit im Vierten Engagementbericht die angemessene Wertschätzung erfährt. Dabei verstehen wir unter Qualitätssicherung auch die stetige inhaltliche Weiterentwicklung unserer Schulungen. So können wir im Rahmen der Juleica-Ausbildung Themen nach vorne gewandt bespielen und auf aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen, wie etwa die Digitalisierung oder steigende mentale Belastungen bei jungen Menschen reagieren“, so Lena Bloemacher, stellvertretende Vorsitzende des Bundesjugendrings.

Kinder- und Jugendarbeit braucht adäquate Infrastrukturförderung

Ferner macht der Bericht deutlich, dass alle Bereiche der Kinder- und Jugendarbeit eine adäquate Infrastrukturförderung bräuchten. Neben der Kommune stehen, so die Sachverständigenkommission, auch die Bundesländer und der Bund in der Verantwortung, für eine entsprechende Finanzierung der Kinder- und Jugendarbeit zu sorgen. Auf der Ebene der Länder beziehe sich dies auf die Landesjugendförderpläne, auf der Ebene des Bundes auf den Kinder- und Jugendplan des Bundes und das Programm „Demokratie leben“.

Wir freuen uns, dass der Vierte Engagementbericht die Bedeutung des Erlernens von Engagement in Jugendverbänden und anderen Orten der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit unterstreicht und gleichzeitig unmissverständlich an politische Entscheidungsträger*innen appelliert, dieser Bedeutung Rechnung zu tragen und die Kinder- und Jugendarbeit endlich angemessen zu fördern. Dass dabei insbesondere auch das für die Jugendverbände zentrale Handlungsfeld der Kinder- und Jugendreisen hervorgehoben wird, ist aus Sicht des Bundesjugendrings besonders zu begrüßen.“, betont Bloemacher.

Schwellen und Handlungsempfehlungen

Der Vierte Engagementbericht identifiziert 13 Schwellen für ehrenamtliches Engagement: finanzielle/materielle Ressourcen, Zeit(autonomie), Diskriminierung und Ansprache, Mitsprache, Politisch motivierte Gewalt und „unziviles Engagement“, Räume, Repräsentation, Digitalisierung und Digitalität, rechtlich festgelegte Engagementvoraussetzungen, Bürokratie, Förderung, Unsichtbarkeit von informellem Engagement sowie die Schwierigkeit Kritik zu üben. Daraus leitet die Sachverständigenkommission 13 Handlungsempfehlungen ab und nennt dabei jeweils die Hauptadressat*innen der jeweilig vorgeschlagenen Maßnahmen. Diese sind neben verschiedenen staatlichen Akteuren auch die Orte des Engagements selbst.

An dieser Stelle werden exemplarisch einige Schwellen und Handlungsempfehlungen aufgezeigt. Als eine Schwelle formuliert die Sachverständigenkommission, dass zivilgesellschaftliches Engagement enorm unter Druck stehe: „Gerade dort, wo freiwilliges Engagement offensiv zur Förderung der Demokratie antritt, ist es am meisten gefährdet“ (S.127). Der Druck gehe dabei maßgeblich von rechtsextremen Parteien und Bewegungen aus, so der Bericht. Die Unsicherheiten kulminierten dort, wo zivilgesellschaftliche Akteur*innen, die sich für Demokratie und gegen Rechtsextremismus einsetzen, mit Anfeindungen und Vorwürfen wegen des vermeintlichen Verstoßes gegen das Neutralitätsgebot1 sowie mit Drohungen und teilweise mit Verfahren zur Überprüfung der Gemeinnützigkeit konfrontiert werden, so die Sachverständigenkommission. Hier fordert die Sachverständigenkommission eine entsprechende Reform des Gemeinnützigkeitsrechts.

Es ist gut und richtig, dass die Sachverständigenkommission den Druck deutlich benennt, dem zivilgesellschaftliches Engagement ausgesetzt ist. Eine Umfrage unter unseren Mitgliedsorganisationen2 hat gezeigt, wie Jugendverbände durch die verschiedenen Anfeindungen rechtsextremer Akteure aber auch durch die aktive Verbreitung demokratiefeindlicher Narrative wie der Behauptung eines vermeintlich geltenden Neutralitätsgebotes unter Druck geraten. Deshalb fordern wir seit langem die von der Sachverständigenkommission vorgeschlagene Reform des Gemeinnützigkeitsrechts“, so Broda.

Ebenfalls kritisiert der Bericht die mangelhafte finanzielle Ausstattung von Strukturen des ehrenamtlichen Engagements. So schreibt die Sachverständigenkommission beispielsweise von einer Prekarisierung des Ehrenamtes durch befristete Projekte. Es fehle an nachhaltigen Förderungen zum Ausgleich der Krisenerscheinungen im Engagement, die auch die zusätzlich benötigen Personalressourcen für Diversität mit sich bringen würden, so die Kommission. Gleichzeitig bemängelt der Bericht, dass der Zugang zu finanziellen Mitteln für zivilgesellschaftliche Organisationen derweil umkämpft ist. So wird Zivilgesellschaft als „Kampfplatz um den Zugang zu finanziellen Mitteln und um Einfluss“ (S. 119) beschrieben.

Diese Ausführungen weisen darauf hin, dass die Ressourcen für ehrenamtliches Engagement dringend gestärkt werden müssen. Die prekären Rahmenbedingungen dürfen nicht zu einer Spaltung der demokratischen Zivilgesellschaft führen“, betont Bloemacher.

Als weitere Schwelle identifiziert die Sachverständigenkommission eine fehlende Zeitautonomie. So könnten junge Menschen aufgrund gestiegener Anforderungen insbesondere durch die Ausdehnung des Schulalltags nicht autonom über ihre Zeit verfügen.

Auch wachsende Bürokratie mache gerade für junge Menschen das Ehrenamt in Vorstandspositionen deutlich unattraktiver. Hier sei es insbesondere auch die Menge an Themen und Regelungsgehalten, die Unsicherheiten hervorrufe. Hinsichtlich der Schwellen Diskriminierung und Ansprache formuliert die Kommission, dass innerhalb von Organisationen häufig ohne ausgrenzende Intentionen Normen gesetzt werden, die dazu führen können, dass andere Menschen nicht gleichermaßen mitreden können. Hier gelte es, innerhalb von Organisationen dominante Sprechweisen zu reflektieren und ggf. zu überwinden.

Insgesamt macht die Sachverständigenkommission deutlich, dass wenige einfache Maßnahmen nicht ausreichen, um gleiche Zugangschancen zum Engagement für alle sozialen Gruppen zu erreichen. Die wirksamste Möglichkeit, gleiche Zugangschancen für alle herzustellen, sieht die Kommission in der konsequenten Reduktion sozialer Ungleichheiten auf gesellschaftlicher Ebene, beispielsweise durch eine auskömmliche Grundsicherung und Löhne sowie die Erhöhung von Steuern für Vielverdiener*innen und Vermögende.3 Gleichzeitig fordert sie auch die zivilgesellschaftlichen Organisationen auf, kritisch solche Mechanismen zu analysieren, mit denen sie selbst Ungleichheiten reproduzieren.

Hinsichtlich von diskriminierungskritischen und diversitätssensiblen Öffnungsprozessen der Jugendverbände und -ringe stellt die Sachverständigenkommission eine Ambivalenz fest. Einerseits seien in den vergangen Jahren viele Aktivitäten und Projekte zur Förderung solcher Öffnungsprozesse durchgeführt worden, andererseits sei der Weg zu einer pluralistischen Jugendstruktur in der Postmigrationsgesellschaft noch lang und bedürfe neuer Strategien und Anstrengungen.

Der Vierte Engagementbericht ist von großer Bedeutung für unsere Arbeit. Er verdeutlicht, dass es vor allem politischer Veränderungen bedarf, um allen Menschen langfristig den Zugang zu ehrenamtlichem Engagement zu ermöglichen und somit einen Beitrag zu einer gerechteren Gesellschaft zu leisten. Gleichzeitig fordert der Bericht uns dazu auf, die Ausschlussmechanismen in unseren eigenen Strukturen kontinuierlich zu hinterfragen und aktiv Veränderungsprozesse anzustoßen. Diese Verantwortung nehmen wir sehr ernst und nutzen Formate wie den Runden Tisch zur diskriminierungskritischen Jugendverbandsarbeit, um unsere eigenen Machtstrukturen kritisch zu reflektieren.“, resümiert Daniela Broda.

Zur Stellungnahme der Bundesregierung

In ihrer Stellungnahme zum Vierten Engagementbericht bekräftigt die Bundesregierung die Bedeutung des ehrenamtlichen Engagements als wesentlichen Bestandteil demokratischer Partizipation und gesellschaftlicher Teilhabe. „Dieses Bekenntnis erwarten wir auch von der kommenden Bundesregierung“, betont Broda. Doch es darf nicht bei einem bloßen Lippenbekenntnis bleiben. Der Bericht formuliert klare Forderungen und Handlungsempfehlungen an die Bundespolitik, die nicht unbeachtet bleiben dürfen, so Broda.

Darüber hinaus erklärt die Bundesregierung, dass es für sie unerlässlich sei, „gute Strukturen und Rahmenbedingungen für das Engagement junger Menschen zu schaffen“. Dazu zähle nicht nur eine verlässliche Unterstützung, sondern auch der Ausbau diversitätssensibler und inklusiver Zugänge sowie die Anerkennung des Engagements von jungen Menschen.

„Der Engagementbericht zeigt deutlich, dass vor allem das Engagement junger Menschen unter Druck steht. Daher ist es richtig und wichtig, dass die Bundesregierung sich der Schaffung geeigneter Strukturen und Rahmenbedingungen für junges Engagement verschrieben hat – ein Vorhaben, das auch von zukünftigen Bundesregierungen konsequent fortgeführt werden sollte.“, erklärt Broda. Allerdings bleibe die Bundesregierung in ihren Maßnahmen zur Verbesserung dieser Rahmenbedingungen bislang weitgehend vage. Der Bericht hebt insbesondere hervor, dass junge Engagierte mit einer Vielzahl von Anforderungen, fehlender Zeitautonomie und einem hohen bürokratischen Aufwand konfrontiert sind. „An dieser Stelle blieb schon die Engagementstrategie des Bundes hinter den Erwartungen zurück, indem sie es versäumte, konkrete Vorschläge zu unterbreiten, wie bürokratische Hürden abgebaut werden können. Auch in der Stellungnahme zum Engagementbericht verzichtet die Bundesregierung darauf, präzisere politische Maßnahmen zum Bürokratieabbau zu formulieren. Eine kommende Bundesregierung muss hier dringend konkreter werden und aktiv zur Reduzierung bürokratischer Hürden beitragen.“, betont Broda.

Als eine Maßnahme zur Sicherung von Räumen für ehrenamtliches Engagement verweist die Bundesregierung auf das „Sanierungsprogramm kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur (SJK)“, mit dem das Bundesbauministerium in dieser Legislaturperiode die Sanierung wichtiger sozialer Infrastruktur in den Gemeinden unterstützt hat, darunter auch einige Jugendbildungsstätten. „Dieses Programm muss auch in der nächsten Legislaturperiode fortgeführt und in den Förderkriterien dringend so angepasst werden, dass künftig verstärkt auch Jugendbildungsstätten sowie andere gemeinnützige Freizeit- und Übernachtungsstätten von der Förderung profitieren können. Langfristig sollte das Ziel die Schaffung eines eigenständigen Investitionsprogramms für Jugendbildungsstätten sein.4“, erklärt Broda.

Die Sachverständigenkommission des Vierten Engagementberichts hat zudem unmissverständlich gefordert, dass die politischen Anstrengungen zur Bekämpfung sozialer Ungleichheit und Diskriminierung unvermindert fortgesetzt werden. „Wir erwarten von der neuen Bundesregierung, dass sie diese Aufforderung ernst nimmt und entsprechende Maßnahmen konsequent umsetzt. Dazu gehört aus Sicht des Bundesjugendrings auch eine armutsfeste Kindergrundsicherung.“, so Broda abschließend.


 

1 Der Bundesjugendring hat gemeinsam mit dem Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten eine Handreichung zum „Mythos Neutralitätsgebot“ erstellt. Diese ist hier zu finden: https://www.dbjr.de/artikel/handreichung-zum-mythos-neutralitaetsgebot-veroeffentlicht

2 https://www.dbjr.de/artikel/jugendverbandsarbeit-unter-druck-ergebnisse-einer-bundesweiten-dbjr-erhebung-veroeffentlicht

3 Die Forderungen des Bundesjugendrings zu einer jugend- und generationengerechten Fiskalpolitik finden sich in der gleichnamigen Position unter https://www.dbjr.de/artikel/forderungen-fuer-eine-jugend-und-generationengerechte-fiskalpolitik

4 Vorschläge zur Ausgestaltung eines solchen Förderprogramms finden sich hier: https://www.dbjr.de/artikel/bundesjugendring-fordert-umfassendes-investitionsprogramm-fuer-jugendbildungsstaetten

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