Bundesjugendring zur Einigung beim Wehrdienstmodernisierungsgesetz
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Der Bundesjugendring hatte sich bereits in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf sowie erneut in der Anhörung des Verteidigungsausschusses klar gegen solche verpflichtenden Elemente ausgesprochen. Die Einigung sieht nun vor, dass der Personalbedarf der Bundeswehr künftig durch Zielmarken bestimmt wird, die sich an den NATO-Verpflichtungen orientieren. Werden diese Zielmarken verfehlt, könnte per erneutem Bundestagsbeschluss eine sogenannte Bedarfswehrpflicht eingeführt werden. Dann käme auch ein Losverfahren in Betracht – eine Lösung, die aus Sicht des Bundesjugendrings weder gerecht noch demokratietheoretisch vertretbar ist.
„Es muss jetzt die zentrale Aufgabe sein, die Rahmenbedingungen für Freiwilligkeit so zu stärken, dass es einen erneuten Bundestagsbeschluss zur Einführung einer Bedarfswehrpflicht gar nicht erst braucht“, betont Daniela Broda. „Die Bundesregierung darf sich später nicht den Vorwurf gefallen lassen müssen, nicht alles getan zu haben, um die Freiwilligkeit vor der Pflicht zu stärken. Eine Pflicht wäre ein massiver Eingriff in die Freiheitsrechte junger Menschen.“ Die Logik der Einigung lasse Zweifel daran erkennen, ob die Regierungsparteien selbst überhaupt noch an die Wirksamkeit freiwilliger Dienstmodelle glauben.
Gleichzeitig fordert der Bundesjugendring, notwendige Verbesserungen nicht allein auf den Wehrdienst zu beziehen, sondern gleichermaßen auf ziviles Engagement etwa in Freiwilligendiensten, im Katastrophenschutz oder im Rettungswesen auszudehnen.
Die Bundesregierung hat darüber hinaus angekündigt, die Plätze in den Bundesfreiwilligendiensten um 15.000 auf künftig 100.000 Plätze zu erhöhen. Doch dieser Ausbau allein schafft die massiven Ungleichheiten zwischen den Diensten nicht aus der Welt: Während junge Menschen im Freiwilligen Sozialen Jahr maximal rund 644 Euro monatlich erhalten, liegen die Leistungen im neuen Wehrdienst bei bis zu 2.300 Euro.
Der Bundesjugendring begrüßt, dass seine Forderung – die Daniela Broda in der Anhörung des Verteidigungsausschusses am 10. November erneut bekräftigt hat – grundsätzlich aufgegriffen wurde: So hieß es in der Pressekonferenz der Regierungsfraktionen am 13. November, dass künftig im Rahmen der verpflichtenden Bereitschaftserklärung zumindest auch auf andere Dienste verwiesen werden soll. Dies muss aus Sicht des Bundesjugendrings nun konkretisiert und zwingend gesetzlich verankert werden. Darüber hinaus reicht ein bloßer Hinweis nicht aus. Echte Wahlfreiheit gibt es nur, wenn ziviles Engagement und militärische Dienste annähernd gleiche Rahmenbedingungen bieten. Darüber hinaus muss jungen Menschen deutlich gemacht werden, dass ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Kriegsdienstverweigerung uneingeschränkt besteht.
Für die weiteren Beratungen – insbesondere für die bereits laufenden Vorbereitungen für den Fall, dass Zielmarken nicht erreicht werden – ist die Einbindung der Expertise junger Menschen sowie ihrer Interessenvertretungen und zivilgesellschaftlichen Träger zwingend. „Verhandlungen darüber dürfen nicht erneut hinter verschlossenen Türen stattfinden“, so Broda.