Medien- und Digitalpolitik

Bundestag stärkt den Jugendschutz in digitalen Medien

Der Bundestag hat einer Änderung des Jugendschutzgesetzes zugestimmt. Der Schutz junger Menschen wird gestärkt, die Orientierung für Nutzer*innen verbessert und mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz die Durchsetzung erhöht. „Endlich kommt der Jugendschutz im digitalen Zeitalter an“, kommentiert unsere stellvertretende Vorsitzende Daniela Broda.

Das Gesetzt verpflichtet die Anbieter von Medieninhalten zu höheren Vorsorge-Maßnahmen. Das bedeutet, dass Interaktionsrisiken – beispielsweise durch Chats und Loot-Boxen – in der Alterskennzeichnung berücksichtigt werden. Mit der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz entsteht eine starke Institution, die eine Anbietervorsorge auch gegenüber internationalen Anbietern durchsetzen kann, relevante Akteure vernetzt und den Kinder- und Jugendmedienschutz stetig mit Blick auf die Medienkonvergenz und die veränderten Risiken weiterentwickelt. „Wir haben uns im gesamten Prozess genau dafür eingesetzt und gegen den starken Druck der Anbieter durchgesetzt“, sagt Daniela Broda.

Wir gehen allerdings davon aus, dass die Anbieter weiter alles versuchen werden, die Wirkung des Gesetzes zu schwächen. Die Länder könnten etwa im Bundesrat noch Einspruch gegen das Gesetz erheben, ein Vermittlungsausschuss müsste dann zusammenkommen und das Gesetz wieder aufschnüren. Die Folge: Der Gesetzesprozess wird bis zum Ende der Legislatur nicht mehr abgeschlossen und nach der Bundestagswahl vollkommen neu gestartet. „Das darf im Interesse der Kinder und Jugendlichen nicht passieren“, sagt Daniela Broda und erinnert: „Es geht hier ausschließlich um die Interessen junger Menschen nach Schutz, Förderung und Beteiligung. Es geht nicht um die wirtschaftlichen Interessen der Spiele- und Medienindustrie oder die Zuständigkeit der Bundesländer“.

Der Bundestag hat gegenüber dem Entwurf – wie auch von uns gefordert – die Regeln für Deskriptoren (zum Beispiel Hinweise zu Gewalt, Beleidigungen oder Sex) und Interaktionsrisiken in der Alterseinstufung so deutlich formuliert, dass Anbieter und die von ihnen getragenen Selbstkontrollen diese nicht umgehen können. Zentrale Interaktionsrisiken sind nun ausdrücklich im Gesetzeswortlaut genannt: Risiken durch Kommunikations- und Kontaktfunktionen, durch Kauffunktionen, durch glücksspielähnliche Mechanismen, durch Mechanismen zur Förderung eines exzessiven Mediennutzungsverhaltens, durch die Weitergabe von Bestands- und Nutzungsdaten ohne Einwilligung an Dritte sowie durch nicht altersgerechte Kaufappelle insbesondere durch werbende Verweise auf andere Medien.

Für uns gut und wichtig: Ein Beirat bei der Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz soll sich aus zivilgesellschaftlichen Akteuren zusammensetzen, „die sich in besonderer Weise für die Verwirklichung der Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen einsetzen“ – so steht es Beschluss. Von den bis zu 12 Mitgliedern sollen drei durch „Vertretungen der Interessen von Kindern und Jugendlichen“ besetzt werden, zwei davon durch Jugendliche unter 18. „Als DBJR sind wir die Vertretung bundesweit tätiger Verbände, vernetzen Millionen engagierter junger Menschen und gehen davon aus, dass wir gemeint sind“, sagt Daniela Broda. Der Beirat soll eng in die fortlaufende Evaluierung und stetige Weiterentwicklung des Kinder- und Jugendmedienschutzes eingebunden werden. Auch eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendbeteiligung in Richtung direkter Beteiligungsmöglichkeiten ist eine Aufgabe des Beirats, bei der wir als DBJR große Erfahrung und Expertise haben und einbringen können.

Themen: Medien- und Digitalpolitik