Bundestag stärkt Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien

Der Bundestag hat am 06.03.26 das „Gesetzes zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ beschlossen. Der Bundesjugendring begrüßt diesen Beschluss ausdrücklich und hat die Wertschätzung für Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, die in den Debattenbeiträgen zum Ausdruck gekommen ist erfreut zur Kenntnis genommen.

Damit gilt mit Inkrafttreten des Ganztagsförderungsgesetz – GaFöG, dass in den Schulferien der Anspruch auch dadurch erfüllt werden kann, dass Angebote der Jugendarbeit nach § 11 SGB VIII eines öffentlichen Trägers oder eines anerkannten freien Trägers der Jugendhilfe zur Verfügung gestellt werden. Damit wird es aus Sicht des Bundesjugendrings ermöglicht, Bildung und Betreuung in den Ferien nicht auf die Schule zu beschränken, sondern den Kindern neue Räume für Erholung, Selbstorganisation und Mitgestaltung zur Verfügung zu stellen. Kinder können damit ihre Freizeitangebote nach eigenen Interessen und Bedürfnissen gestalten – ein wichtiger Beitrag zur demokratischen, gesellschaftlichen und kulturellen Teilhabe.

Der Bundesjugendring erwartet von den Ländern, dass bei der weiteren Gestaltung der Umsetzung des GaFöG, das am 1. August dieses Jahres in Kraft tritt, die neuen Möglichkeiten im Interesse der betroffenen Kinder genutzt werden ohne dass der Ausbau des Ganztags zu Lasten der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit geht. Auch muss dabei die bewährte Qualität der Angebote der Kinder und Jugendarbeit sichergestellt sein.