Daniela Broda für den DBJR als Sachverständige im Verteidigungsausschuss
Deutscher Bundestag
In ihrem Eingangsstatement machte Broda deutlich, dass junge Menschen nicht als „verfügbare Ressource“, sondern als gleichberechtigte Bürger*innen mit eigenen Rechten und Perspektiven zu betrachten sind. Der Gesetzentwurf beschreibe junge Menschen fälschlicherweise als „noch nicht nachhaltig etabliert“ und leite daraus eine besondere Verfügbarkeit ab – eine Haltung, die Broda als „politisch bequem, aber demokratietheoretisch hoch problematisch“ bezeichnete.
Broda betonte, dass junge Menschen in einer Lebensphase stünden, die ohnehin von Zukunftsentscheidungen geprägt sei. Wenn Politik in dieser Phase zusätzliche Unsicherheit schaffe, gefährde das das Vertrauen in staatliches Handeln. Wer junge Menschen als Partner gewinnen wolle, müsse ihnen Planungssicherheit, Transparenz und Mitgestaltung bieten – „und keine diffusen Szenarien zwischen Freiwilligkeit und möglicher Pflicht“.
Im Interesse junger Menschen forderte Broda daher:
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§15a um einen Rechtsanspruch auf jederzeitige Berichtigung der Angaben zu ergänzen, etwa durch ein Onlineformular beim Bundesamt für das Personalmanagement,
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im Rahmen der Bereitschaftserklärung umfassend und ausgewogen über sämtliche Formen des Engagements für Staat und Gesellschaft zu informieren – ausdrücklich auch über zivile und soziale Möglichkeiten, etwa in den Freiwilligendiensten, im Katastrophenschutz oder im Rettungswesen sowie gleichzeitig die Freiwilligendienste substanziell zu stärken,
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junge Menschen in der Bereitschaftserklärung auch über ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Kriegsdienstverweigerung sowie über die entsprechenden Verfahren zu informieren.
Broda machte weiterhin deutlich: „Sicherheit darf niemals auf Kosten von Freiheit und Selbstbestimmung organisiert werden. Generationengerechtigkeit heißt, Verantwortung fair zu verteilen – und junge Menschen das Recht zu geben, mitzureden und gehört zu werden.“
Der DBJR sieht das Wehrdienstmodernisierungsgesetz kritisch: Es schwächt das Prinzip der Freiwilligkeit und droht, das Vertrauen junger Menschen in demokratische Prozesse und staatliche Institutionen zu untergraben.
Pressekontakt
Deutscher Bundesjugendring
Matthias Starz
030/40040-412
presse@dbjr.de
Das Eingangsstatement von Daniela Broda:
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
sehr geehrte Abgeordnete,
meine Damen und Herren,
ich spreche heute für den Deutschen Bundesjugendring – den Zusammenschluss der Jugendverbände und Landesjugendringe in Deutschland. Der DBJR vertritt rund sechs Millionen junge Menschen, die sich täglich in der Jugendverbandsarbeit engagieren. Sie leisten damit einen zentralen Beitrag zur demokratischen, sozialen und zivilgesellschaftlichen Stabilität unseres Landes – und das freiwillig, selbstbestimmt und verantwortungsbewusst.
Umso irritierender ist, dass der Gesetzentwurf in seinem Lösungsansatz junge Menschen als „noch nicht nachhaltig etabliert1“ beschreibt – und daraus ihre besondere Verfügbarkeit ableitet. Diese Formulierung offenbart eine Haltung, die junge Menschen nicht als gleichberechtigte Bürger*innen sieht, sondern als eine naheliegende und greifbare Ressource. Diese einseitige Fokussierung auf junge Menschen ist nicht sicherheitspolitisch begründet, sondern ist politisch einfach und bequem.
Junge Menschen haben wenig institutionelles Gewicht – gerade deshalb verdienen sie besonderen Schutz vor strukturellem Zugriff. Ein besonderer Dank gilt daher der Fraktion Die Linke und auch Bündnis 90/Die Grünen: Sie haben die Perspektive junger Menschen in diese Debatte eingebracht. Es ist höchste Zeit, denn die aktuelle Diskussion über den Gesetzentwurf verunsichert viele junge Menschen in unserem Land. Sie fühlen sich nicht einbezogen, unzureichend informiert und in ihren Zukunftsentscheidungen allein gelassen.
Diese Unsicherheit trifft junge Menschen in einer Lebensphase, die von Zukunftsherausforderungen und -sorgen geprägt ist. Wenn Politik in dieser Phase zusätzlich Angst und Unklarheit schafft, schwächt dies das Vertrauen in staatliches Handeln – und auch die Bereitschaft, Verantwortung zu übernehmen. Wer junge Menschen als Partner gewinnen will, muss ihnen Planungssicherheit, Transparenz und Mitgestaltung bieten und keine diffusen Szenarien zwischen Freiwilligkeit und möglicher Pflicht. Deutschland und Europa stehen vor wachsenden sicherheits- und verteidigungspolitischen Herausforderungen. Aber: Eine moderne Sicherheitsarchitektur für Deutschland braucht: Weitsicht, Verhältnismäßigkeit und Generationengerechtigkeit.
Weitsicht bedeutet Militärische, zivile und gesellschaftliche Ressourcen gemeinsam zu denken. Sicherheit darf sich nicht in Rekrutierungsquoten oder der Wiederbelebung alter Strukturen erschöpfen. Wir brauchen perspektivisch tragfähige, resiliente Systeme – von den Freiwilligendiensten über den Katastrophenschutz bis zur gesellschaftlichen Daseinsvorsorge.
Sollte – entgegen unserer klaren Forderung – eine verpflichtende Bereitschaftserklärung eingeführt werden, dann müssen junge Menschen umfassend und ausgewogen informiert werden: Über alle Formen des Engagements für Staat und Gesellschaft – nicht nur über den Militärdienst. Sie müssen wissen, dass Verantwortung auch zivil gelebt wird und das in mindestens genauso wichtiger Weise in Freiwilligendiensten, im Rettungswesen oder im Katastrophenschutz. Nur so kann eine wirklich informierte und selbstbestimmte Entscheidung getroffen werden.
Aber klar ist auch: Information allein reicht nicht! Für eine echte Wahlfreiheit müssen die Freiwilligendienste strukturell gestärkt und finanziell besser ausgestattet werden – damit ziviles Engagement nicht zur schlechteren Alternative wird.
Verhältnismäßigkeit heißt Sicherheit darf nicht auf Kosten von Freiheit und Selbstbestimmung organisiert werden. Die geplante Bereitschaftserklärung schafft Erwartungsdruck – ohne, dass junge Menschen wissen, welche Konsequenzen ihre Angaben haben. Wenn der Staat Daten erhebt, muss er auch Rechte sichern: das Recht auf Korrektur, auf Widerruf und auf Transparenz. Deshalb fordern wir, § 15a so zu ergänzen, dass junge Menschen ihre Angaben jederzeit ändern oder zurückziehen können. Und klar ist: Wer von Freiwilligkeit spricht, muss auch über Wahlfreiheit reden. Junge Menschen müssen über ihr verfassungsrechtlich garantiertes Recht auf Kriegsdienstverweigerung informiert werden – damit ihre Entscheidung wirklich frei und selbstbestimmt ist.
Generationengerechtigkeit heißt junge Menschen als gleichberechtigte Mitgestaltende zu beteiligen und Verantwortung nicht auf sie abzuwälzen. Trotz der massiven Auswirkungen auf junge Menschen sind ihre Perspektiven im gesamten Verfahren nicht einbezogen worden. Einen so tiefen Eingriff in Lebensplanung und Freiheitsrechte ohne Beteiligung vorzunehmen, ist demokratietheoretisch nicht nachzuvollziehen. Wer junge Menschen ernst nimmt, muss sie vor Entscheidungen beteiligen. Und wenn es wirklich um gesellschaftliche Verantwortung geht, dann stellt sich eine einfache Frage: Warum nur die Jungen? Auch Menschen zwischen 20 und 60 Jahren könnten ihre Bereitschaft erklären – viele bringen wertvolle Fachkenntnisse mit: in IT, Technik oder Logistik. Generationengerechtigkeit heißt: Verantwortung fair verteilen – und junge Menschen das Recht zu geben, mitzureden und gehört zu werden.
Meine Damen und Herren:
Sicherheit entsteht nicht durch Pflicht - sondern durch gute Rahmenbedingungen für Freiwilligkeit. Sie wächst, wo junge Menschen Vertrauen in Staat und Gesellschaft haben – und echte Mitgestaltung erleben.
Vielen Dank.
Es gilt das gesprochene Wort.
1 Drucksache 21/1853 (29.09.2025), S. 3