Jugendpolitik

Demographischer Wandel

Die DBJR-Vollversammlung hat am 26./27. Oktober 2007 die Position „Demographischer Wandel – Gestaltung unter veränderten Rahmenbedingungen“ beschlossen:

Die Situation junger Menschen und der Jugend(verbands)arbeit ist ständigen Veränderungen unterworfen. Dazu gehören vor allem die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen, welche derzeit und auch in absehbarer Zukunft deutlich durch den Demographischen Wandel geprägt sind bzw. werden.

Wird gegenwärtig vom Demographischen Wandel gesprochen, sind damit meist Bevölkerungsrückgang und veränderter Altersaufbau gemeint. Dies ist jedoch nur ein kleiner Ausschnitt tatsächlicher demographischer Entwicklungen. Viele andere, z.B. die Wandlungen der Familienstruktur, das Abwandern aus den ländlichen Regionen, die regional unterschiedlichen Veränderungen im (zahlenmäßigen) Geschlechterverhältnis, eine andere Zusammensetzung der Bevölkerung in Hinblick auf ihren kulturellen Hintergrund, die Anteile an den jeweiligen Bildungsabschlüssen usw. ergeben ebenso einen Handlungsbedarf im Interesse sowohl der jetzt jungen als auch aller zukünftigen Generationen.

Die unter dem Begriff „Demographischer Wandel“ zusammengefassten Veränderungen werden in der Öffentlichkeit und den Medien regelmäßig als Krise und Gefahr wahrgenommen, der mit „hektischen“ Maßnahmen „begegnet“ werden muss. Dem schließt sich der Deutsche Bundesjugendring nicht an. Die Kinder- und Jugendverbände in Deutschland sehen in den beschriebenen Prozessen ebenso sehr eine Chance in Form von Potenzial für Kreativität und neue Wege, die es zu nutzen und im Interesse von Kindern und Jugendlichen vorausschauend zu gestalten gilt. Dies kann jedoch nur gelingen, wenn die Verantwortlichen – vor allem in Politik und Verwaltung – die Entwicklungen in all ihren Facetten zur Kenntnis nehmen und bei allen lang- und mittelfristigen Planungen einbeziehen. Dies beinhaltet auch, besonders die Belange von Kindern und Jugendlichen angemessen zu berücksichtigen.

Der Deutsche Bundesjugendring erteilt allen Versuchen, den Demographischen Wandel als Begründung für Einsparungen und Angebotsreduzierungen zu Lasten von Kindern und Jugendlichen heranzuziehen, eine klare Absage. Finanzielle Ressourcen, die z.B. aufgrund des Rückgangs der Zahl der Kinder und Jugendlichen in unserer Gesellschaft für das Vorhalten der notwendigen Quantität von Leistungen und Angeboten nicht mehr benötigt werden, müssen der Verbesserung der Qualität sowie neuen Angeboten zugute kommen. Dies trifft sowohl für die Politikfelder Jugendhilfe und Bildung als auch für viele weitere zu.

Die in diesem Zusammenhang und mit der – berechtigten – Begründung der Rücksichtnahme auf die folgenden Generationen benannte Konsolidierung der öffentlichen Haushalte ist aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings kein Selbstzweck und kann daher nicht als pauschale Begründung für immer weitere Sparmaßnahmen, z.B. zu Lasten der Jugendhilfe, dienen.

Ebenso kritisiert der Deutsche Bundesjugendring, dass die Begründung, “der Demographische Wandel wird´s schon richten“, für politisches Nichthandeln genutzt wird, wie es z.B. im Bereich der Ausbildungs- und Arbeitsmarktpolitik zu beobachten ist.

Den Demographischen Wandel als ausschließliche Begründung für die Probleme der sozialen Sicherungssysteme heranzuziehen, greift aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings entschieden zu kurz. Um diese zukunftsfest zu machen, müssen umgehend die gesamten Ursachen, wie z.B. die Reduzierung der Einnahmen durch den Wegfall und Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse, objektiv analysiert und entsprechend abgestellt werden. Der Umbau der sozialen Sicherungssysteme darf dabei nicht alleine zu Lasten der jungen Generation geschehen. Notwendige Lasten sind zwischen allen Menschen gerecht zu verteilen.

Der Deutsche Bundesjugendring analysiert in diesem Papier die für die Situation junger Menschen in Deutschland und die Arbeit der Jugendverbände wichtigsten Aspekte des Demographischen Wandels und dessen Folgen. Er zieht daraus für die Arbeit der Jugendverbände Schlussfolgerungen, leitet Forderungen ab und konkretisiert von den bestehenden Forderungen diejenigen, die besonders in Hinblick auf den Demographischen Wandel nach wie vor aktuell sind.

Grundlage für die Situationsbeschreibung und für die sich daraus ableitenden Schlussfolgerungen und Forderungen ist die „11. koordinierte Bevölkerungsvorausberechnung für Deutschland“, die zwischen den statistischen Ämtern von Bund und Ländern koordiniert und vom Statistischen Bundesamt 2006 vorgestellt wurde. Soweit die Prognosen in unterschiedlichen Varianten/Modellen gerechnet wurden, wird im Weiteren von der jeweils mittleren Variante ausgegangen. Dabei muss jedoch immer im Blick behalten werden, dass die prognostizierten Entwicklungen keine Unausweichlichkeiten darstellen, sondern einerseits die tatsächlichen Entwicklungen durch politische Maßnahmen beeinflusst werden und andererseits die Aussagen über mehrere Jahrzehnte keine Prognosen mehr sind, sondern lediglich eine rechnerische Umsetzung der jeweils gemachten Annahmen.[1]

Situationsbeschreibung

Bevölkerungszahl

Die Prognosen gehen davon aus, dass bis zum Jahr 2050 die Bevölkerungszahl in Deutschland von heute 82 Mio. auf 69 bis 74 Mio. Einwohner/innen gesunken sein wird.[2] Ursache dafür ist die größer werdende Differenz zwischen der Zahl der Gestorbenen und der Zahl der Lebendgeborenen. Die erwartete Zuwanderung mindert den dadurch einsetzenden Bevölkerungsrückgang zwar, kann ihn aber unter den aktuellen Bedingungen nur wenig ausgleichen.

Die Entwicklung wird regional sehr unterschiedlich sein – während es in Süddeutschland, Nordwestdeutschland und im Großraum Berlin vorerst einen weiteren Zuwachs der Bevölkerung geben wird, nimmt die Bevölkerungszahl vor allem in weiten Teilen der neuen Bundesländer und in einem keilförmigen Korridor vom Ruhrgebiet Richtung Osten stark ab.[3] Ab 2020 werden auch die „Wachstumsinseln“ kleiner. Ursache für die regional unterschiedliche Entwicklung sind vor allem innerdeutsche Wanderungsbewegungen.

Deutliche Disparitäten wird es auch kleinteilig geben. In benachbarten Landkreisen ein und desselben Bundeslandes kann die Entwicklung unterschiedlich verlaufen. In Ballungsräumen ist ein geringerer Rückgang der Bevölkerung zu erwarten, in ländlich strukturierten dafür ein umso stärkerer.

Altersaufbau

Der Altersaufbau der Bevölkerung wird sich hin zu den Älteren verschieben. Nach der mittleren Variante der Bevölkerungsvorausberechnung des statistischen Bundesamtes wird die Zahl der im Jahr 2050 Geborenen etwa halb so groß sein wie die der 60-Jährigen. Heute liegt sie noch bei etwa 75 Prozent. Die Zahl der unter 20-Jährigen wird von aktuell 16 Mio. auf 10 Mio. sinken, die Zahl der über 65-Jährigen von heute 16 Mio. auf 23 Mio. im Jahr 2050 wachsen.[4] Die zu erwartende Zuwanderung nach Deutschland kann diese Entwicklung zwar verlangsamen, aber nicht aufhalten. Da innerdeutsche Wanderungsbewegungen vor allem junge Menschen betreffen, verschiebt sich die Altersstruktur in Regionen, die von Abwanderung geprägt sind (ländlicher Raum, neue Länder) zusätzlich hin zu Älteren. In Großstädten hingegen nimmt die Zahl junger Menschen weniger stark ab.

Auch bei der Veränderung des Altersaufbaus ist die Entwicklung regional sehr unterschiedlich. Während beispielsweise in der Stadt Potsdam im Land Brandenburg die Zahl der unter 20-Jährigen von 2002 bis 2010 nur von 23.000 auf 22.000 sinken wird, verringert sich die Zahl der unter 20-Jährigen im Brandenburger Landkreis Spree-Neiße von 27.000 auf 16.000.[5]

Geschlechterverhältnis

Die Veränderungen im zahlenmäßigen Geschlechterverhältnis und der Familienstruktur wird z.Z. in den neuen Bundesländern am Deutlichsten.[6]

In den neuen Bundesländern findet seit 1989 eine deutliche Abwanderung von Frauen statt. So lebten 2004 in den neuen Bundesländern, in dem für Partnersuche und Familiengründung wichtigen Alter der 18- bis 29-Jährigen, je 100 Männer nur noch 90 Frauen. Einer der Gründe für diese selektive Abwanderung ist die Tatsache, dass Frauen im Durchschnitt bessere Schulergebnisse aufweisen als Männer. Unter anderem führt die bessere Bildung der Frauen dazu, dass sie stärker als die Männer in den alten Bundesländern oder im Ausland eine Beschäftigung suchen.

Es ist davon auszugehen, dass das zunehmende Ungleichgewicht zwischen Männern und Frauen in den neuen Bundesländern deutliche Folgen für die weitere demographische Entwicklung haben wird, da die Frauen, die fortgegangen sind, andernorts Kinder bekommen werden. Dies wird zu einer noch stärkeren Ausdünnung der Bevölkerung in den ländlichen Gebieten der neuen Bundesländer führen.

Veränderung der Familienstruktur:

In den 12,6 Mio. Familienhaushalten[7], die es 2005 in Deutschland gegeben hat, gewinnen neue Formen des Zusammenlebens gegenüber traditionellen Familienstrukturen (Ehepaar mit einem Kind bzw. mit Kindern) immer mehr an Bedeutung. So konnte in den Familienhaushalten ein Anstieg dieser neuen Formen des Zusammenlebens (z.B. Alleinerziehende bzw. Lebensgemeinschaft mit Kindern) zwischen 1996 und 2005 von 16,8 auf 23,3 Prozent[8] beobachtet werden. Die traditionellen Familienstrukturen überwogen auch 2005 nach wie vor mit 76 Prozent.

Die 2,6 Mio. Haushalte von Alleinerziehenden haben ebenso wie Ein-Personen-Haushalte, die mit einer Anzahl von ca. 14,7 Mio. im Jahr 2005 die häufigste Haushaltsform in Deutschland war, zugenommen. Es wird davon ausgegangen, dass sich bis 2050 der Trend zum Ein-Personen-Haushalt weiterhin verstärkt, da dann die geburtenstarken Jahrgänge, die sich heute im mittleren Lebensalter befinden, im Rentenalter sein werden und schon heute Seniorenhaushalte mehrheitlich Ein-Personen-Haushalte (59 Prozent) sind.

Materielle Lebensverhältnisse

Obwohl Deutschland ein reiches Land ist, vergrößert sich in den letzten Jahren die Schere zwischen Arm und Reich.[9] Dabei haben sich Unterschiede zwischen einzelnen Regionen verstärkt oder zumindest verfestigt.[10]

Kinder und Jugendliche sind zunehmend von Armut betroffen. Im Vergleich zu 1997 stieg 2004 die Armutsquote bei bis 10-Jährigen von 12,9 auf 14,8 Prozent, bei 11- bis 20-Jährigen von 16,2 auf 18,4 Prozent. Gleichzeitig haben Einelternhaushalte und Familien mit mehr als zwei Kindern ein erhöhtes Armutsrisiko.[11]

In Deutschland besteht ein nachweisbarer Zusammenhang zwischen Wohlstandsniveau und Zugang zu Bildung, Kultur- und Freizeitangeboten. Aufgrund des Rückgangs der Gesamtbevölkerung einerseits und vor allem der Zahl der Kinder und Jugendlichen andererseits, steigen die Kosten pro Person für das Vorhalten der für die gesellschaftliche Teilhabe (besonders junger Menschen) notwendigen Infrastruktur. Aus diesem Grund sehen sich die Länder und die kommunale Ebene zunehmend nicht mehr in der Lage, diese flächendeckend vorzuhalten. Dadurch steigen jedoch die Kosten des Einzelnen für die Teilhabe an diesen Leistungen – sei es durch die private Finanzierung oder durch Mobilitätskosten. Im Ergebnis ist die Teilhabe nur noch denen möglich, die über die notwendigen finanziellen Ressourcen verfügen. Durch die Ausdünnung von Infrastruktur und Regionen mit sinkender Bevölkerungszahl sind Kinder und Jugendliche aus materiell schlechteren Lebensverhältnissen von der Abkopplung von gesellschaftlicher Teilhabe bedroht.[12] Dies trägt dazu bei, dass prekäre Lebenssituationen der Eltern sich noch stärker auf die Zukunft der Kinder übertragen.

Der Rückbau der Infrastruktur und anderer staatlicher Leistungen in einzelnen Regionen des ländlichen Raums führt zum Wegzug vor allem derer, die mobil sind und in anderen Regionen eine Chance für sich sehen. Dies wiederum führt zu einer Abwärtsspirale in der Herkunftsregion durch weiteren Rückbau der Infrastruktur aufgrund der erneut gestiegenen Kosten pro Person. Insgesamt kommt es so zu einer sozialen Entmischung zwischen den Gebieten, da sich in den Zielgebieten der Wanderung der beschriebene Kreislauf verlangsamt oder auch umkehrt. Von diesen Wohlstandsgefällen sind in erster Linie Kinder und Jugendliche betroffen[13]: Sie sind weniger mobil als Erwachsene und daher deutlich stärker auf eine funktionierende Infrastruktur angewiesen.

In Großstädten sind solche Entmischungsprozesse ebenfalls verstärkt zu beobachten. Auch hier bilden sich Stadtviertel mit sehr homogener Sozialstruktur (in Bezug auf Arbeitslosigkeit, Sozialhilfebezug, Einkommen, Anteil der Migrant/innen, Bildungsbeteiligung) heraus, in denen sich die jeweilige Entwicklung durch innerstädtische Wanderungsbewegungen noch verstärkt.

Das Qualifikationsniveau der Schulabgänger/innen ist in Deutschland in den letzten 50 Jahren stark gestiegen.[14] Die Studierendenzahlen erhöhten sich von insgesamt etwa 832.000 Studierenden im Jahr 1975 auf fast 1.986.000 Studierende im Jahr 2005[15]. Dies ist besonders der steigenden Zahl der Studentinnen zu verdanken, die sich im gleichen Zeitraum mehr als verdreifacht hat.[16] Allerdings sinkt die Übergangsquote (die Relation der Studienberechtigten im Vergleich zur Zahl der tatsächlich Studierenden).[17]

Durch den Rückgang der Zahl der Kinder und Jugendlichen schrumpft die „Bildungsbevölkerung“.[18] Dieser Prozess wird die Bildungslandschaft in Deutschland allerdings phasenweise verschoben treffen. Während die Zahl der Grundschüler bereits sinkt, wird die Zahl der Studierenden vorerst noch steigen.[19] Beantwortet werden die Schrumpfungsprozesse zurzeit in erster Linie mit dem Abbau von Bildungsinfrastruktur. Dies betrifft vor allem den ländlichen Raum bzw. Regionen, die bereits heute starke Bevölkerungsverluste zu verzeichnen haben. So sank zum Beispiel im Land Brandenburg die Zahl öffentlicher Schulen von 941 im Schuljahr 2004/2005 auf 844 im Schuljahr 2006/2007.[20] Durch die Zentralisierung von Orten frühkindlicher Bildung und von Schulstandorten sowie den Wegfall von außerschulischen Bildungsmöglichkeiten (von der Bibliothek bis zu Angeboten von Jugendeinrichtungen) müssen sich Kinder und Jugendliche mit den Effekten des bisherigen Umgangs mit dem Demographischen Wandel auseinander setzen. Dazu gehören z.B. lange Fahrwege gekoppelt mit der Abhängigkeit vom ÖPNV und deutlich reduzierte Möglichkeiten zur Wahrnehmung außerschulischer Bildungsangebote.

Veränderungen der kulturellen Zusammensetzung und Integration

Die Wanderungsbewegungen von und nach Deutschland unterscheiden sich seit den 1990er Jahren in ihrer Zusammensetzung zunehmend. Der jährliche Gesamtwanderungssaldo Deutschlands, d.h. die Differenz der Zu- und Abwanderungen eines Jahres, fällt mit Ausnahme des Jahres 1998 durchweg positiv aus.

Als bevölkerungsreiches Land verzeichnet Deutschland im Jahr 2004 die Zuwanderung von 780.175 Menschen.[21] Stellt man die Zu- und Abwanderungszahlen in Relation zur Bevölkerungsgröße wird deutlich, dass die Zuwanderungen pro Kopf zwar überwiegen, jedoch nicht so deutlich wie in anderen EU-Ländern.

Für die Größe des ausländischen Bevölkerungsteils eines Landes spielt neben den Zu- und Abwanderungsbewegungen, der Geburtenentwicklung und der Sterblichkeit auch das Einbürgerungsgeschehen im Land eine wichtige Rolle. Somit lebten im Jahr 2005 7,3 Mio. Ausländer/innen in Deutschland. Aussagekräftiger als die absolute Zahl ist aus sozialstruktureller Sicht die Relation der Zahl der Ausländer/innen zur Gesamtbevölkerung, die in Deutschland im Jahr 2005 8,8 Prozent[22] betrug.

Die Zuzüge nach Deutschland verteilen sich dabei sowohl regional als auch zwischen den Geschlechtern sehr unterschiedlich. So hat bezogen auf die Bevölkerungszahl z.B. Niedersachsen den höchsten Pro-Kopf-Zuzug vor Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg. Die niedrigsten Zuzugszahlen wurden dagegen in den neuen Bundesländern registriert. Der Anteil der Frauen bei den Zuzügen ist geringer als der Männeranteil.[23]

Die Altersstruktur der Zuzugsbevölkerung unterscheidet sich deutlich von derjenigen der Gesamtbevölkerung. Der Anteil von Personen jüngeren und mittleren Alters (18 bis 39 Jahre) ist bei den Zugezogenen sehr hoch. Im Jahr 2003 waren über drei Viertel (76,8 Prozent) unter 40 Jahre. Bei der Gesamtbevölkerung lag dieser Anteil dagegen bei nur 47,6 Prozent. Bei den älteren Jahrgängen, den über 65-Jährigen, stellt sich die Situation dementsprechend umgekehrt dar (2,6 Prozent der Zugezogenen gegenüber 18 Prozent in der Gesamtbevölkerung). Da die Zugezogenen im Durchschnitt jünger sind als die Gesamtbevölkerung, verjüngen sie die Altersstruktur der Gesamtbevölkerung.[24]

Auswirkungen auf einzelne Themenbereiche und Forderungen

Bildung

Bildung wird besonders im Zuge des  Demografischen Wandels zu einer der wichtigsten Voraussetzungen für die Gestaltung der Zukunft. Aus den zu erwartenden zahlenmäßigen Veränderungen in der Bevölkerungsstruktur werden sich vielfältige Herausforderungen an Qualität und Quantität von Bildungseinrichtungen ergeben.

Bildung als Voraussetzung für die Gestaltung der Zukunft beinhaltet, dass jedes Kind und jede/r Jugendliche/r ein Recht auf Bildung und die optimale Entwicklung ihrer/seiner geistigen und körperlichen Kräfte hat, wobei das Recht auf Bildung sich nicht allein auf die formale Bildung begrenzt, sondern auch die nonformale und informelle Bildung umfasst. Ganzheitliche Bildung muss das zentrale Ziel haben, den Einzelnen zu befähigen, ein selbstbestimmtes und eigenverantwortliches Leben zu führen und am sozialen und ökonomischen Leben sowie an der gesellschaftlichen Entwicklung zu partizipieren.[25]

Schulische Bildung

Wachsende soziale Probleme, vermehrte Integrationsaufgaben und die sich – nicht zuletzt aufgrund des Demographischen Wandels – verändernden gesellschaftlichen Verhältnisse führen zu verstärkten Anforderungen an den Schulen. Die soziale Integration rückt vermehrt in den Mittelpunkt der Schularbeit. Daher müssen Fördermaßnahmen, Neigungsdifferenzierung und sozialpädagogische Begleitung in allen Schularten und Klassenstufen einen höheren Stellenwert erhalten, als dies bisher der Fall ist. Durch den Rückgang der Zahl der Schüler/innen können finanzielle Mittel von Quantität zu Qualität umgeschichtet werden und bieten damit die Chance, dies umzusetzen. Konkret bietet z.B. der Rückgang der Zahl der Schüler/innen die Gelegenheit, Klassenstärken deutlich zu verringern. Auch bietet dies die Möglichkeit, dass u.a. die frühkindliche Bildung und die Grundschulen gestärkt werden, da diesen die Aufgabe zukommt, die Chancengleichheit und -gerechtigkeit für alle Kinder von Anfang an zu sichern und die Grundlage für Bildung und Erziehung zu legen.

Berufliche Bildung

Die Auswirkungen und Herausforderungen des Demographischen Wandels stellen nicht nur Anforderungen an das allgemeinbildende Schulsystem, sondern auch an die berufliche Ausbildung. Seit Anfang der 90er Jahre gibt es eine Krise auf dem Ausbildungsmarkt, durch die einem großen Teil der Jugendlichen die Teilhabe am Arbeitsleben bzw. am soziokulturellen Leben verweigert wird. Schon heute kann in Deutschland ein Fachkräftemangel beobachtet werden. Dieser wird sich in naher Zukunft noch verstärken. Deutschland ist jedoch auf gut ausgebildete Fachkräfte angewiesen. Es ist Aufgabe von Staat und Gesellschaft – insbesondere der Wirtschaft – sicherzustellen, dass allen Jugendlichen eine Berufsausbildung im angestrebten Beruf ermöglicht wird.[26]

Der Rückgang der Zahl der Schulabgänger/innen eines Jahres und der damit zu erwartende Rückgang der Nachfragenden auf dem Ausbildungsmarkt ist keine Lösung des Ausbildungsproblems. Vielmehr zeichnet sich ab, dass sich beide beschriebenen Problemlagen gleichzeitig verstärken werden. Einerseits wird es weniger Jugendliche geben, die ein Interesse an einer beruflichen Ausbildung haben und auch über die – aus Sicht der Wirtschaft – dafür nötige Qualifizierung verfügen. Es wird aber andererseits ohne Verbesserung der Bildungsqualität an Schulen weiterhin einen Teil junger Menschen geben, dem mit der Begründung der „mangelnden Ausbildungsreife“ von der Wirtschaft kein Ausbildungsplatz angeboten wird.

Hochschulbildung

Der Zugang zu Hochschulbildung ist stark sozial determiniert, dies muss sich dringend ändern. Oberste Priorität ist daher, die Chancengleichheit auf Bildung in jeder Bildungsphase und in jedem Lebensalter zu stärken. Die Zugangsvoraussetzungen zur Hochschulbildung sollten so gestaltet werden, dass sie mehr jungen Menschen – auch mit Berufsabschlüssen – ein Studium ermöglichen.

Außerschulische Bildung

Eine gelingende Lebensführung und umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben bauen ebenso auf Bildungsprozessen in der Familie, in Kindertageseinrichtungen und nicht zuletzt in der Jugendarbeit auf. Es ist in diesem Zusammenhang wichtig zu betonen, dass gemäß dem hier zugrunde gelegten umfassenden Bildungsbegriff keine Institution ein Bildungsmonopol besitzt. Alle, vor allem auch außerschulische Bildungsträger sind aufgefordert, ihre Kompetenzen und Möglichkeiten einzubringen. 

In der Kinder- und Jugendarbeit geht es um die Vermittlung sozialer und personaler Kompetenzen, wobei ein übergeordnetes Ziel darin besteht, Bildungsprozesse zu ermöglichen und Lern- und Bildungsgelegenheiten zu schaffen. Dass vor allem in Jugendverbänden informelle Kompetenzen erworben werden und diese biografisch nachhaltig wirken, wird in den Ergebnissen aktueller Studien nachgewiesen.

Daher fordert der Deutsche Bundesjugendring:

  • die Einsicht, dass Schule nicht als vorrangiger Bildungsort zu behandeln ist. Ein umfassenderes Bildungsverständnis ist dringend nötig, das die Einbeziehung und wechselseitige Zusammenarbeit aller Bildungsorte vorsieht. Kinder- und Jugendhilfe, Jugendverbände, Kindertagesstätten, Familie, schulische und berufliche Ausbildungsträger müssen allesamt als Orte der Bildung begriffen und gezielt gefördert werden, um die Bildungs- und Teilhabechancen aller jungen Menschen in ihrem jeweiligen Lebensabschnitt und Lebensumfeld zu sichern und zu verbessern.
  • Die Höhe der finanziellen Mittel, die derzeit für schulische Bildung ausgegeben werden, darf auch bei demographisch bedingt sinkender Zahl der Schüler/innen nicht zurückgehen. Diese Mittel müssen dazu genutzt werden, die Qualität des Bildungssystems insgesamt zu verbessern und die finanzielle und personelle Ausstattung der Schulen so zu gestalten, dass sie die an sie gerichteten gesellschaftlichen Anforderungen und bildungspolitischen Ansprüche genügen können. Ziel aller Bemühungen muss es sein, jedem jungen Menschen den individuell bestmöglichen Schulabschluss zu ermöglichen. Dazu ist zusätzlich mindestens die Aufstockung der Bildungsausgaben auf den internationalen Durchschnitt in allen Bereichen notwendig. In Deutschland werden z.B. im Primarbereich 17 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) pro Kopf je Schüler ausgegeben und damit deutlich weniger als im internationalen Durchschnitt, der 20 Prozent beträgt.[27]
    (Detaillierte Positionen und Forderungen des Deutschen Bundesjugendrings zur notwendigen Verbesserung der Qualität der formalen Bildung in Deutschland sind u.a. im Beschluss „Laut werden - für bessere Schule“ der 76. Vollversammlung und im Jugendpolitischen Eckpunktepapier des Deutschen Bundesjugendring zur Bildung, welches von der 77. Vollversammlung verabschiedet wurde, zu finden.)
  • Um allen jungen Menschen eine Chance zu geben, muss für alle jungen Menschen eine adäquate Ausbildung gesichert werden. Die duale Berufsausbildung ist dabei die Basis der beruflichen Bildung und muss erhalten und weiter entwickelt werden. Um dies sicherzustellen, ist durch die Bundesregierung sofort eine gesetzliche Umlagefinanzierung einzuführen und dafür Sorge zu tragen, dass zur Sicherung der Qualität der beruflichen Ausbildung das Prinzip der dreijährigen Ausbildung im Dualen System erhalten bleibt.[28]
    Staat, Gewerkschaften und Arbeitgeber/innen sind dabei gleichermaßen in der Verantwortung die notwendigen Prozesse gemeinsam zu gestalten.
    (Weitere Positionen des Deutschen Bundesjugendrings zu Ausbildung und Arbeit stehen u.a. im Jugendpolitischen Eckpunktepapier „Zukunft der Arbeit und soziale Sicherheit“, welches von der 77. Vollversammlung beschlossen wurde, im Beschluss „Ausbildungsplatzsituation“ der 76. Vollversammlung und im Beschluss „Ausbildungs- und Arbeitsplätze statt ´Generation Praktikum´“ der 78. Vollversammlung.)
  • Studiengebühren konterkarieren das aus demographischer Sicht notwendige Ziel, die Zahl der Studienanfänger/innen und Absolvent/innen zu erhöhen. Studiengebühren werden auch aus diesem Grund abgelehnt. Studiengebühren werden darüber hinaus dem Grundsatz der Chancengleichheit und Förderung aller Begabungen nicht gerecht, reduzieren die Möglichkeit der/des Einzelnen, ein Studium aufzunehmen und führen zu längeren Studienzeiten.
    (Die weiteren Positionen des Deutschen Bundesjugendrings zu Studiengebühren sind u.a. im bildungspolitischen Positionspapier „Bildung ist Zukunft“ der 71. Vollversammlung zu finden.)

Partizipation

Von den direkten Formen der politischen Entscheidungen (Wahlen oder Abstimmungen) sind Jugendliche unter 18 Jahren ausgeschlossen. Durch die Veränderung der Zusammensetzung der Bevölkerung sinkt zudem der zahlenmäßige Einfluss der jüngeren Wahlberechtigten.

Dies muss nicht, kann aber den Trend verstärken, dass sich Politik an den Bedürfnissen der älteren Generation orientiert. Damit besteht die Gefahr, dass in der Abwägung zwischen verschiedenen Interessen die langfristigen Folgen einer Politik für die nachkommenden Generationen nicht so stark ins Gewicht fallen wie die Auswirkungen für die bereits heute starke Generation der älteren Menschen.

Daher fordert der Deutsche Bundesjugendring:

  • Zusätzlich zu den verschiedenen Formen der Mitbestimmung ist das Wahlalter generell auf 14 Jahre zu senken. Ein Stellvertreterwahlrecht, gleich welcher Form, wird weiterhin abgelehnt.[29]
  • Methoden und Formen, die nach den Kriterien des Deutschen Bundesjugendrings[30] eine Mitgestaltung von Kindern und Jugendlichen in den sie betreffenden Lebensbereichen, wie Familie, Schule, Politik und Gesellschaft ermöglichen oder verbessern, sind zu stärken und zu fördern.
  • Die verschiedenen Formen mit dem Anspruch, eine bessere Beteiligung von jungen Menschen an den Entscheidungsprozessen zu ermöglichen, wie z.B. Jugendbefragungen, Jugendhearings, Schülermitbestimmung oder Jugendparlamente auf kommunaler Ebene, sind danach zu bewerten, inwieweit sie eine wirksame Mitgestaltung von Politik durch junge Menschen möglich machen.
  • Damit alle Formen der Partizipation von jungen Menschen angemessen ausgefüllt werden können, müssen die Anstrengungen der schulischen und außerschulischen politischen Bildung erhöht werden.
  • Kindern und Jugendlichen sowie ihren spezifischen Bedürfnissen ist auch an Orten des öffentlichen Lebens gerecht zu werden.

Jugendarbeit und Jugendverbandsarbeit

Sollte der prognostizierte Rückgang der Zahl der unter 20-Jährigen eintreten, wird er umfangreiche Auswirkungen auf die Jugendarbeit im Allgemeinen und die Jugendverbandsarbeit im Speziellen haben. Dort, wo die Zahl der Kinder und Jugendlichen stark abnimmt, erfordern die Folgen, wie z.B. kleiner Gruppen, längere Wege u.ä., neue Angebotsformen und Methoden. Zum anderen steigt dort der finanzielle Aufwand im Verhältnis zur Zahl der Jugendlichen. Der Anspruch „Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“[31] bleibt jedoch verpflichtend bestehen. Daher darf sich die Jugendarbeit auch bei einem Rückgang der Anzahl der jungen Menschen nicht aus der Fläche zurückziehen. Auch in zunehmend dünner besiedelten Regionen haben Kinder und Jugendliche den vollen Anspruch auf die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe.

Sollte es jedoch zu einem weiteren Rückzug der Öffentlichen Träger kommen, sind Verbände, Initiativen und Interessengemeinschaften gezwungen, dieses Feld weitgehend alleine zu bearbeiten. Bei reduzierter oder ohne hauptamtliche Unterstützung hätten jedoch viele Verbände extreme Probleme, ihre Angebote weiter aufrecht zu erhalten. Dies hätte einen Zusammenbruch sozialer und kultureller Einrichtungen oder schlimmstenfalls sogar regionaler Strukturen zur Folge, was einen zunehmenden Rückzug auch der Freien Träger aus den ländlichen und infrastrukturell schwachen Regionen nach sich ziehen würde. Eine Folge wären längere Wege, die ein/e interessierte/r Jugendliche/r zum Teil unter erheblichen Schwierigkeiten auf sich nehmen müsste, um an einem kulturellen oder sozialen Angebot teilzunehmen.[32] Der Trend zur Abwanderung aus diesen Gebieten würde dadurch verstärkt werden. Organisationen mit rechtsextremen Ideologien würde es damit erleichtert, in den brach liegenden Gebieten Fuß zu fassen, wie dies in der Vergangenheit bereits geschehen ist.

Der bereits zu beobachtende Trend des Rückzugs der Kommunen und Länder aus der Jugendarbeit lässt leider befürchten, dass ein Rückgang der Zahl der potentiellen Nutzer/innen der Angebote der Kinder- und Jugendarbeit zu Kürzungen der Finanzierung führen könnte.

Davon wären neben den Kinder- und Jugendverbänden vor allem in dünn besiedelten Gebieten Freizeit- und Kulturangebote, Einrichtungen (z.B. Jugendbibliotheken, Freizeittreffs) sowie andere Angebote der Jugendhilfe (z.B. betreutes Wohnen, Mädchenzentren) betroffen und würden vermehrt nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Aufgaben des KJHG könnten damit nicht mehr ausreichend erfüllt werden.

Die Kinder- und Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse reagieren bereits jetzt auf die Herausforderungen. Sie entwickeln neue – z.B. mobile – Angebotsformen, Methoden und Strukturen. Auch der Ausbau der Kooperation zwischen einzelnen Verbänden vor Ort wird geprüft, um die eigenen Angebote durch die Zusammenführung der jeweiligen Stärken besser zu machen, ohne die notwendige Pluralität der Jugendverbandslandschaft einzuschränken. Sie haben sich das Ziel gesetzt, in allen Regionen – auch in den ländlichen Räumen, die durch den Bevölkerungsrückgang besonders betroffen sind – Angebote aufrecht zu erhalten und u.a. ihre Aufgaben aus den §§ 11 und 12 KJHG zu erfüllen. Dabei sind sie bestrebt, eine möglichst große Angebotsvielfalt aufrecht zu erhalten.

Auch wenn der Anteil junger Menschen, die sich ehrenamtlich engagieren erwartungsgemäß gleich bleibt oder leicht steigt, wird die Gesamtzahl der ehrenamtlich Tätigen durch die sinkende Zahl Jugendlicher zurückgehen. Dies erschwert die Umsetzung der oben genannten Ziele für die Kinder- und Jugendverbände zusätzlich.

Die Kinder- und Jugendverbände und -ringe sind nicht in der Lage, zusätzlich die Folgen zurückgehender staatlicher bzw. kommunaler Unterstützung zu kompensieren. Der notwendige – vor allem finanzielle – Aufwand bleibt auch bei einer kleineren Zahl Kinder und Jugendlicher gleich, um das erforderliche Mindestmaß an Infrastruktur zu gewährleisten. Die notwendige Etablierung neuer Formen der Angebote darüber hinaus bedarf auch zusätzliche Sach- und Personalressourcen.

Um die beschriebenen Folgen zu vermeiden und die Kinder- und Jugendverbände in ihren Aktivitäten zu unterstützen, richtet der Deutsche Bundesjugendring folgende Forderungen an Bund, Länder und die Kommunen:

  • Um die durch den Rückgang des Anteils junger Menschen an der Gesamtbevölkerung wachsenden Probleme für junge Menschen nicht weiter zu vergrößern und ihre Bedürfnisse und Forderungen an die Gesellschaft anzuerkennen, muss eine vielseitige und qualitativ hohe Jugendarbeit in allen Regionen Deutschlands gewährleistet werden. Dünn besiedelte Gebiete dürfen nicht „aufgegeben“, bzw. radikalen Strömungen überlassen werden. Vor allem die Kinder- und Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse müssen in diesen Aufgaben gestärkt werden.
  • Laut § 11 KJHG sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, allen Jugendlichen Jugendarbeit zugänglich zu machen. Diese gesetzliche „Grundversorgung“ sollte der Bundesgesetzgeber verbindlich präzisieren.
  • Die durch die demographisch bedingt zurückgehende Zahl der potentiellen Nutzer/innen der Einrichtungen und Angebote der Jugendhilfe möglicherweise für die Aufrechterhaltung der notwendigen  Quantität nicht mehr benötigten finanziellen Mittel müssen dazu genutzt werden, die Qualität der Angebote insgesamt zu verbessern.
  • Um trotz des zu erwartenden Rückgangs der Zahl junger Menschen mehr Ehrenamtliche zu gewinnen, muss die Förderung des ehrenamtlichen Engagements weiter verstärkt werden, z.B. durch Berücksichtigung der erbrachten ehrenamtlichen Arbeit beim BAföG, positive Berücksichtigung des ehrenamtlichen Engagements bei Bewerbungen, Anrechnung von Ehrenamt bei Praktika im Studium und bei Wartesemestern, Ausbau der Freistellungsmöglichkeiten sowie der Weiterentwicklung der steuerlichen Anerkennung von Aufwand.[33]

Integration

Ohne Zuwanderung würde der Bevölkerungsrückgang in Deutschland ein noch größeres Ausmaß annehmen. Leider werden die Potentiale, die mit Zuwanderung verbunden sind nicht genutzt. Einerseits verhindert eine nach wie vor restriktive Einwanderungspolitik, dass alle Menschen, die dies wollen, die Chance bekommen, in Deutschland zu leben und unser Land zu bereichern. Anderseits verhindert der Umgang mit Migrant/innen oft, dass sie ihre Potentiale in Deutschland entfalten. Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland sind nach wie vor benachteiligt.[34] Ihnen sind oft Zukunftschancen verbaut. Kinder und Jugendliche, die unter diesen Voraussetzungen aufwachsen, sind von gesellschaftlicher Teilhabe weitgehend ausgeschlossen.

Deutschland ist ein Einwanderungsland. Die Debatte über das Für und Wider von Migration ist heute überholt. Aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings gilt es vielmehr, endlich der Realität Rechnung zu tragen und das diskriminierende Ungleichgewicht zwischen Mehrheit und Minderheit zu beseitigen.

Die Kinder- und Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse tragen dem bereits Rechnung. Sie öffnen sich zunehmend für Menschen mit Migrationshintergrund, suchen die Zusammenarbeit mit deren Selbstorganisationsstrukturen und motivieren diese zur Mitwirkung in den Jugendringen.

Aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings ergeben sich folgende Forderungen:

  • Deutschland braucht ein modernes Zuwanderungsrecht, das nicht länger vom Abwehrgedanken getragen ist, sondern den Chancen von Zuwanderung Rechnung trägt. Da dies derzeit noch nicht gegeben ist, ist der Bundesgesetzgeber entsprechend gefordert. Dabei gilt es, Zuwanderung als Chance und nicht als Risiko zu begreifen. Bund, Länder und Kommunen sind gefordert, diesen Gedanken bei der konkreten Umsetzung des aktuellen Zuwanderungsgesetzes durch entsprechende Richtlinien und Verwaltungsvorschriften in die Tat umzusetzen.
  • Junge Menschen mit Migrationshintergrund müssen zu allen wesentlichen und wichtigen gesellschaftlichen Bereichen, wie z.B. dem Zugang zu (Aus-)Bildung und dem Arbeitsmarkt sowie der fairen Teilhabe und Mitwirkung an Entscheidungsprozessen gleichberechtigten Zugang haben. Dies ist durch die Änderung der entsprechenden Gesetze und Verordnungen sicherzustellen. Wir fordern ein kommunales Wahlrecht auch für Nicht-EU-Bürger/innen, die ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland haben.
  • Die zunehmende interkulturelle Öffnung und der Ausbau der Integrationsangebote der Kinder- und Jugendorganisationen müssen durch den Staat und die Öffentlichen Träger anerkannt und verstärkt gefördert werden.
    (Weitere Positionen des Deutschen Bundesjugendrings dazu stehen u.a. im Positionspapier „Potentiale nutzen und ausbauen! - Jugendverbände und die Integration von Kinder und Jugendlichen mit Migrationshintergrund“, welches die 77. Vollversammlung beschlossen hat.)

Infrastruktur

Dem Demographischen Wandel muss mit Blick auf die Infrastruktur mit Verantwortungsbewusstsein und Kreativität begegnet werden. Die Förderung der Chancengleichheit und Teilhabe für alle Kinder und Jugendlichen ist ein zentraler Bestandteil einer zukunftsfähigen Gesellschaft und liegt auch und vor allem in öffentlicher Verantwortung.

Öffentliche Infrastruktur ist für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sehr wichtig. Dazu gehören neben dem Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) Freizeitangebote, Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen sowie der Zugang zum Internet. Wird dies in Regionen mit sinkender Bevölkerungszahl nicht erhalten, würden diese Regionen weiter marginalisiert bzw. Teile von Städten ghettoisiert. Kinder und Jugendliche haben auch ein besonders hohes Mobilitätsbedürfnis. Sinkende Einwohnerzahlen und zurück gehende, zentralisierte Infrastruktur und Angebote lassen den für Kinder- und Jugendliche notwendigen Mobilitätsradius deutlich wachsen. Die damit verbunden Strecken sind mit eigener Kraft (zu Fuß, mit dem Fahrrad) nicht mehr zu bewältigen. Der ÖPNV stellt daher oftmals die einzige Möglichkeit dar.

Moderne Kommunikationsformen gewinnen an Bedeutung. Kinder und Jugendliche benutzen zunehmend das Internet, um sich die Welt zu erschließen. Es ist von vielen das am meisten genutzte Kommunikationsmittel und zunehmend Grundlage für die gesellschaftliche Teilhabe. Es bietet in strukturell schwachen Gebieten große Chancen, die noch unzureichend genutzt werden. Dies bedarf jedoch neben solchen in der Bildung auch technischer Voraussetzungen, die sicherzustellen nach Art. 87 (1) GG[35] Aufgabe des Bundes ist.

Daher ergeben sich folgende Forderungen des Deutschen Bundesjugendrings:

  • Chancengleichheit und Teilhabe ist für alle Kinder und Jugendlichen sicher zu stellen, unabhängig von der Region, in der sie leben.
  • Öffentliche Infrastruktur und Verkehrsmittel sind Teil der Daseinsvorsorge. Sie liegen daher in der Verantwortung des Staates und sind auch in Regionen mit sinkender Bevölkerungszahl in sinnvoller Art und Weise zu erhalten. Die dafür notwendige finanzielle Ausstattung der Kommunen ist sicherzustellen.
  • Potenziale für Kreativität und neue Wege, die der Demographische Wandel mit sich bringt, gilt es zu nutzen. Dazu gehört eine gewandelte, aufgeschlossene Sichtweise der öffentlichen Verwaltungen auf alternative Ideen. Konzepte wie Bürgerbusse oder fahrende Bibliotheken sind aufzugreifen und adäquat zu unterstützen.
  • Entsprechend seines grundgesetzlichen Auftrages wird der Bund aufgefordert, sicherzustellen, dass Kindern und Jugendlichen in Regionen mit sinkender Bevölkerungszahl ausreichende Kommunikationsmittel, insbesondere zeitgemäße Internetkommunikation, zur Verfügung stehen.
  • Der Staat, seine öffentliche Verwaltung und die Gesellschaft werden aufgefordert, moderne Kommunikationsmittel stärker zu nutzen, um Kinder und Jugendliche – gerade in Gebieten mit mangelhafter Infrastruktur – eine gesellschaftliche Teilhabe zu ermöglichen. Beteiligungsprozesse sind entsprechend methodisch anzupassen.
  • Für alle Kommunen und Regionen muss gleichermaßen gelten, dass die Schaffung bzw. der Erhalt einer auf junge Menschen ausgerichteten sozialen Infrastruktur (Kindertagesstätten, Einrichtungen der Jugend- und Bildungsarbeit, bezahlbarer Wohnraum für Familien, Ausbildungs- und Arbeitsplätze) einer der wichtigsten Faktoren gegen Abwanderungstendenzen ist.
     

Soziale Sicherungssysteme

In der öffentlichen Debatte wird der Demographische Wandel als Bedrohung der sozialen Sicherungssysteme und insbesondere des Rentensystems dargestellt. Hierbei wird  außer Acht gelassen, dass die Einnahmeprobleme z.B. einer auf Umlagefinanzierung basierenden Rentenversicherung nicht auf den geringen Anteil junger Menschen sondern auf die Reduzierung der Einnahmen durch den Wegfall und Abbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigungsverhältnisse zurückzuführen ist. Es ist also geboten, die notwendigen Lasten gerecht zu verteilen.

Dies muss durch eine Verbreiterung der Finanzierungsbasis sowie durch die Einbeziehung aller Erwerbstätigen, also auch der Beamten/innen und der Selbstständigen, in einheitliche soziale Sicherungssysteme geschehen.

Der Gedanke des solidarisch finanzierten Transfers muss erhalten bleiben und weiterentwickelt werden. Generationengerecht ist in diesem Zusammenhang, allen – auch den heute jungen Menschen – die Aussicht auf einen abgesicherten Lebensstandard im Alter zu garantieren. Und dies, ohne die aktuelle Lebensqualität durch den dafür notwendigen Aufwand drastisch zu senken. Angesichts der unabhängig zum Demographischen Wandel wachsenden Produktivität gibt es keine materielle volkswirtschaftliche Notwendigkeit, die Lebensstandardsicherung durch das Rentenversicherungssystem in Frage zu stellen. [36]

Die Armut unter Kindern und Jugendlichen nimmt zu. Offensichtlich stellen Kinder, zumindest in Einelternhaushalten und Familien mit mehr als zwei Kindern, ein erhöhtes Armutsrisiko dar. Neben dem, dass Armut – besonders von Kindern und Jugendlichen –  in einer so reichen Gesellschaft wie Deutschland nicht hinnehmbar ist, hat sie auch Auswirkungen auf die demographischen Entwicklungen. Die sozialen Sicherungssysteme müssen so verändert werden, dass sie diesem Trend entgegenwirken.

Aus Sicht des Deutschen Bundesjugendrings ergeben sich folgende Forderungen:

  • Kurzfristig ist das Ehegattensplitting zu Gunsten einer stärkeren Förderung von Familien mit Kindern und Leistungen für Kinder (Betreuungsangebote) abzuschaffen. [37]
  • Kurzfristig sind Einelternhaushalte und kinderreiche Familien gezielt zu fördern.
  • Das Rentensystem ist zu einem System umzubauen, das umlagebasierend den erworbenen Lebensstandard auch der jetzt jungen Generation im Alter sichert.
  • Mittelfristig sind alle Erwerbstätigen (auch Beamte und Selbständige) und alle Einkommensformen in die Umlagesysteme der Renten- und Krankenversicherung einzubeziehen.[38]
  • Langfristig ist ein steuerfinanziertes (leistungsunabhängiges) Grundeinkommen ohne Bedürftigkeitsprüfung und ohne Erwerbsarbeitszwang einzuführen.[39]

(Detaillierte Vorstellungen, Positionen und Forderungen des Deutschen Bundesjugendrings zum Umbau der sozialen Sicherungssysteme stehen in den Jugendpolitischen Eckpunktepapieren „Alterssicherung“ (Beschluss der 78. Vollversammlung), „Zukunft der Arbeit und soziale Sicherheit“ und „Gesundheitspolitik für Kinder und Jugendliche muss die soziale Umverteilung stärken - deshalb: Bürgerversicherung“ (beides Beschlüsse der 77. Vollversammlung).)

Zusammenfassung

Bevölkerungsrückgang und veränderter Altersaufbau sind nur ein kleiner Ausschnitt der Demographischen Entwicklungen, aus denen sich ein Handlungsbedarf im Interesse junger Menschen ableitet. Entgegen der Wahrnehmung des Demographischen Wandels durch Öffentlichkeit und Medien als Gefahr, sehen die Kinder- und Jugendverbände in Deutschland darin ebenso ein Potenzial für Kreativität und neue Wege.

Der Deutsche Bundesjugendring erteilt allen Versuchen, den Demographischen Wandel als Begründung für Einsparungen und Angebotsreduzierungen zu Lasten von Kindern und Jugendlichen oder für politisches Nichthandeln heranzuziehen, eine klare Absage.

Der Demographische Wandel ist ebenfalls nicht der ursächliche Grund für die Probleme der sozialen Sicherungssysteme. Deren Ursachen müssen objektiv analysiert und entsprechend abgestellt werden. Andere Elemente wie Produktivitätswachstum müssen bei den Berechnungen berücksichtigt werden. Die notwendigen Lasten sind zwischen allen Bevölkerungsgruppen und allen Generationen gerecht zu verteilen.

Für einige Lebensbereiche junger Menschen heißt dies konkret:

Bildung wird im Zusammenhang mit dem Demographischen Wandel zu einer der wichtigsten Voraussetzungen für die Gestaltung der Zukunft. Die finanziellen Mittel, die derzeit für Bildung ausgegeben werden, dürfen auch bei demographisch bedingt zurückgehender Schülerzahlen nicht reduziert werden. Sie sind zu nutzen, um die Qualität des Bildungssystems insgesamt zu verbessern.

Der Rückgang der Schulabgänger/innen eines Jahres und der damit zu erwartende Rückgang der Nachfragenden auf dem Ausbildungsmarkt ist keine Lösung des Ausbildungsproblems. Um allen jungen Menschen eine Chance zu geben und dem Fachkräftemangel entgegen zu wirken, muss für alle jungen Menschen eine adäquate Ausbildung gesichert werden. Die duale Berufsausbildung ist dabei die Basis der beruflichen Bildung und muss daher erhalten und weiter entwickelt werden.

Studiengebühren konterkarieren das aus demographischer Sicht notwendige Ziel, die Zahl der Studienanfänger/innen und Absolvent/innen zu erhöhen. Sie werden auch aus diesem Grund abgelehnt. 

Um jungen Menschen eine stärkere Beteiligung an politischen und weiteren sie betreffenden Entscheidungen zu sichern, ist neben einem Ausbau der verschiedenen Formen der Mitbestimmung das Wahlalter generell auf 14 Jahre zu senken.

Sollte der prognostizierte Rückgang der Zahl der unter 20-Jährigen eintreten, wird er umfangreiche Auswirkungen auf die Jugendarbeit im Allgemeinen und die Jugendverbandsarbeit im Speziellen haben. Der Anspruch auf Förderung der Entwicklung jedes jungen Menschen bleibt jedoch verpflichtend bestehen. Daher darf sich die Jugendarbeit auch bei Rückgang der Zahl junger Menschen nicht aus der Fläche zurückziehen. Finanzielle Mittel, die demographisch bedingt für die Aufrechterhaltung der notwendigen Quantität nicht mehr benötigt werden, müssen dazu genutzt werden, die Qualität der Angebote insgesamt zu verbessern.

Die Kinder- und Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse reagieren bereits jetzt auf die Herausforderungen. Sie entwickeln neue – z.B. mobile – Angebotsformen, Methoden und Strukturen. Die sich aus dem KJHG ableitende „Grundversorgung“ mit Angeboten der Jugendarbeit sollte der Bundesgesetzgeber verbindlich präzisieren.

Ohne Zuwanderung würde der Bevölkerungsrückgang in Deutschland noch stärker sein. Leider werden Potentiale, die mit Zuwanderung verbunden sind, nicht genutzt. Um mehr Menschen die Chance zu geben, in Deutschland zu leben, braucht die Bundesrepublik Deutschland ein modernes Zuwanderungsrecht, das nicht länger vom Abwehrgedanken getragen ist, sondern den Chancen von Zuwanderung Rechnung trägt. Junge Menschen mit Migrationshinter-grund müssen zu allen wesentlichen und wichtigen gesellschaftlichen Bereichen gleichberechtigten Zugang haben.

Öffentliche Infrastruktur ist für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen sehr wichtig.

Chancengleichheit und Teilhabe sind für alle Kinder und Jugendliche sicher zu stellen, unabhängig von der Region, in der sie leben. Öffentliche Infrastruktur und Verkehrsmittel sind auch in Regionen mit sinkenden Bevölkerungszahlen in sinnvoller Weise zu erhalten.

Der notwendige Umbau der sozialen Sicherungssysteme darf dabei nicht alleine zu Lasten bestimmter Bevölkerungsgruppen oder Generation geschehen. Der Gedanke des solidarisch finanzierten Transfers muss erhalten bleiben und weiterentwickelt werden.

Von der 80. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings am 26./27.10.2007 in Hannover einstimmig beschlossen.

Verwendete Literatur:

Destatis (2006): 11. Koordinierte Bevölkerungsvorausschätzung des Statistischen Bundesamtes 2006, mittlere Prognosevariante

BBR (2006): Bevölkerungsprognose des Bundesamtes für Bauwesen und Raumordnung 2002-2020, Bonn 2006

Rainer Geißler (2002): Die Sozialstruktur Deutschlands, Bundeszentrale für politische Bildung, Bonn 2002

B. Schäfers (1998): Sozialstruktur und sozialer Wandel in Deutschland, 1998

BMBF (2006): Konsortium Bildungsberichterstattung „Bildung in Deutschland“ (Nationaler Bildungsbericht), Bonn 2006

Deutscher Bundesjugendring (2002): „Mitwirkung mit Wirkung - Positionsbeschreibung des

Deutschen Bundesjugendrings zur Partizipation von Kindern und Jugendlichen in politischen

Zusammenhängen und Kriterienkatalog“ (Beschluss der 75. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings 2002)

Deutscher Bundesjugendring (2003): „Laut werden - für bessere Schule“ (Beschluss der 76. Vollversammlung des DBJR vom 01.11.2003)

Deutscher Bundesjugendring (2003a): „Keine Stellvertreterregelung beim Wahlrecht für Kinder und Jugendliche“ (Beschluss des Hauptausschusses vom 12.12.2003)

Deutscher Bundesjugendring (2003b): „Ausbildungsplatzsituation“ (Beschluss der 76. Vollversammlung 2003)

Deutscher Bundesjugendring (2004): „Jugendpolitisches Eckpunktepapier des Deutschen Bundesjugendring - Jugend braucht Gestaltungsmacht“ (Beschluss der 77. Vollversammlung des Deutschen Bundesjugendrings 2004)

Deutscher Bundesjugendring (2004a): „Zukunft der Arbeit und soziale Sicherheit“ (Beschluss der 77. Vollversammlung 2004)

Deutscher Bundesjugendring (2005): „Bessere Bedingungen des Aufwachsens und mehr Bildung für Kinder von null bis sechs Jahren in Deutschland“ (Beschluss des Hauptausschusses vom 12.05.2005)

Deutscher Bundesjugendring (2005a): „Alterssicherung – Jugendpolitisches Eckpunktepapier“ (Beschluss der 78. Vollversammlung 2005)

Deutscher Bundesjugendring (2006): „Wahlalter senken auf 14 Jahre“ (Beschluss der 79. Vollversammlung 2006)

OECD (2006): OECD-Veröffentlichung „Bildung auf einen Blick“ - Wesentliche Aussagen in der Ausgabe 2006, BMBF und KMK, Berlin 2006

***

[1] Gerd Bosbach: Demographische Entwicklung – kein Anlass zur Dramatik

[2] Statistisches Bundesamt 2006

[3] BBR 2006

[4] Destatis 2006

[5] Landesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik Land Brandenburg.

[6] Die 11. Bevölkerungsvorausberechnung des Statistischen Bundesamt 2006 beinhaltet kein direktes Zahlenmaterial, das über Veränderung im zahlenmäßigen Geschlechterverhältnis Auskunft gibt.

[7] Destatis 2006

[8] Pressemitteilung 320 des Statistischen Bundesamtes vom 09.08.2006

[9] Rainer Geißler (2002), S. 81f

[10] so z.B.: zwischen Bremen und Bremerhafen oder nach der Wiedervereinigung zwischen Berlin und Brandenburg

[11] Statistisches Bundesamt (2006): Datenreport 2006, S. 616 ff.

[12] vgl. Rainer Geißler (2002)

[13] vgl. www.destatis.de

[14] vgl. B. Schäfers (1998)

[15] Statistisches Bundesamt: www.destatis.de -> Lange Reihen -> Bildung

[16] Statistisches Bundesamt: www.destatis.de -> Lange Reihen -> Bildung

[17] BMBF 2006, S.102

[18] BMBF 2006, S.5

[19] BMBF 2006, S.6

[20] Land Brandenburg, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport: www.mbjs.brandenburg.de -> Zahl d. Schulen

[21] Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration

[22] www.destatis.de Gebiete und Bevölkerung Ausländische Bevölkerung Stand 31.12.2005

[23] Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration

[24] Bundesbeauftragte für Migration, Flüchtlinge und Integration

[25] Deutscher Bundesjugendring 2003

[26] Für weitere Forderungen des Deutschen Bundesjugendrings siehe die Positionspapier „Sofort umsteuern“ der 79. Vollversammlung 2006 und „Ausbildungs- und Arbeitsplätze statt „Generation Praktikum“ der 78. Vollversammlung 2005.

[27] OECD 2006, S. 18

[28] Deutscher Bundesjugendring 2003b

[29] Deutscher Bundesjugendring 2006, Deutscher Bundesjugendring 2003a

[30] Deutscher Bundesjugendring 2002, Deutscher Bundesjugendring 2004, Deutscher Bundesjugendring 2006

[31] Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) § 1 (1)

[32] siehe Abschnitt Infrastruktur

[33] Für weitere Forderungen des Deutschen Bundesjugendrings zu Studiengebühren siehe das Bildungspolitische Positionspapier „Bildung ist Zukunft“ der 71. Vollversammlung 1998.

[34] Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration

[35]„(1) Nach Maßgabe eines Bundesgesetzes, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf, gewährleistet der Bund im Bereich des Postwesens und der Telekommunikation flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen.“ (GG Art 87f)

[36] Deutscher Bundesjugendring 2005a

[37] Deutscher Bundesjugendring 2005

[38] Deutscher Bundesjugendring 2005a

[39] Deutscher Bundesjugendring 2004a

Themen: Jugendpolitik