Jugendarbeit

Ein ganzer guter Tag aus der Sicht Jugendlicher

In der Ausgabe des FORUM Jugendhilfe der Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe mit dem Titel „Im Fokus – Ganztag“ haben unsere Vorstandsmitglieder Daniela Broda und Lisi Maier gemeinsam mit dem Leiter des Referates Grundlagen, Christian Weis, den Beitrag „Ein ganzer guter Tag aus der Sicht Jugendlicher“ publiziert. Wir veröffentlichen den Beitrag ungekürzt:

Von Daniela Broda, Lisi Maier und Christian Weis

Um die jugendgerechte Gesellschaft wird mindestens genauso intensiv gerungen wie um alles, was sich unter dem Begriff Ganztag subsumieren lässt. Beide Begriffe bieten viel Raum für höchst unterschiedliche Auslegungen sowie für breite Debatten. Beide Begriffe sind offenbar nur unzureichend definiert. Damit besteht die Gefahr, dass sie in der Debatte zu Schlagworten verkommen, die nicht hinterfragt werden. Dennoch: In den aktuellen gesellschaftlichen und politischen Diskursen sind die Begriffe begrüßens- und unterstützenswert. Denn wer wäre nicht für eine jugendgerechte Gesellschaft, was auch immer das sein mag? Wer findet nicht mindestens ein Argument für den Ausbau von Ganztagsangeboten – sei es die Entlastung der Eltern, die bessere Umsetzung der gesellschaftlichen Verpflichtungen in Bezug auf das Aufwachsen junger Menschen oder „nur“ die bessere Organisierbarkeit des Schulalltags? Es gibt sozialpolitische, bildungspolitische und arbeitsmarktpolitische Argumente. Dabei stellt sich in den Debatten die Frage, ob es wirklich immer um Bildung oder doch „nur“ um Betreuung geht.

Die derzeitige Debatte um den sogenannten Ganztag wurde ausgelöst durch die Einführung [eines] Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung im Grundschulalter bis 2025[1] der aktuellen Bundesregierung. Im Koalitionsvertrag ist das Ziel unter der Überschrift Familien und Kinder im Mittelpunkt festgehalten. Um Jugend geht es hier schon altersmäßig nicht, um Bildung primär ebenfalls nicht, auch wenn das Vorhaben im Koalitionsvertrag unter der Überschrift Offensive für Bildung, Forschung und Digitalisierung erwähnt wird. Kern der Debatte ist die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Zugleich profitieren vom Ganztag Arbeitgeber*innen und Staat. Das unterstreicht das Gutachten, das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) beauftragt wurde. Die Ergebnisse wurden dazu Anfang des Jahres vorgestellt.[2]

Wenn in der Veröffentlichung der Ganztagsschulstatistik der Kultusministerkonferenz (KMK) erneut festgestellt wird: „Die gesellschaftliche Bedeutung von Ganztagsschulen bzw. -angeboten in Deutschland (…) ist in den letzten Jahren deutlich angestiegen. Ursächlich hierfür sind zwei Entwicklungslinien: der hohe Bedarf nach ganztägiger Betreuung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf sowie die (…) besten Rahmenbedingungen für schulisches Lernen, zu denen viele Wissenschaftler*innen, Lehrer*innen, Eltern und Politiker*innen auch die Ganztagsschulen zählen“[3], dann wird erneut auf den Bedarf der Vereinbarkeit und bei Bildung auf Schulbildung reduziert.
Versucht man einmal die Perspektive von jungen Menschen einzunehmen, wie es uns Jugendverbänden und Jugendringen als Interessenvertretung junger Menschen eigen ist, stößt man sehr selten in der Debatte auf die Interessen von Jugendlichen oder nimmt die Jugendlichen selbst in den Blick.

Der 15. Kinder- und Jugendbericht bringt es auf den Punkt, wenn dort formuliert wird: „Die Debatten um Ganztagsschulen wurden bislang von allen Seiten in einer auffälligen Vernachlässigung der Altersfrage der Heranwachsenden geführt. Die Ganztagsschule wurde auf der einen Seite dabei ebenso selbstverständlich ohne Beachtung des Alters der Schüler*innen befürwortet, wie auf der anderen Seite auch die Bedenken gegen eine allzu starke Ausweitung einer ganztägigen Schule altersfrei formuliert wurde. Kurz gesagt: Ganztagsschule wurde in der Regel betrachtet, unabhängig davon, ob es sich dabei um Kinder im Grundschulalter oder um Jugendliche in den weiterführenden Schulen der Sekundarstufe handelt.“[4] Im Zusammenhang mit der Tatsache, dass 2014 zwar 42 Prozent der Neunjährigen an Hort- oder Ganztagsangeboten teilgenommen haben, aber nur 17 Prozent der 14-Jährigen[5] , zeigt dies, „dass Jugendliche mit steigendem Alter bei entsprechender Möglichkeit das Format der Ganztagsschule abwählen“[6].

Zusammengefasst ist festzustellen:

  • Wenn über junge Menschen oder sogar Jugendliche geredet wird, sind meist Kinder gemeint.
  • Wenn über die Bedarfe junger Menschen geredet wird, sind oft die ihrer Eltern gemeint.
  • Wenn über Ganztagsangebote oder sogar -bildung geredet wird, ist meist nur (Ganztags-)Betreuung gemeint.
  • Wenn über (Ganztags-)Bildung geredet wird, ist meist nur Schule gemeint.
  • Wenn (doch mal) über Bildung auch außerhalb von Schule geredet wird, sind nur institutionalisierte Angebote (i. d. R. der Kinder- und Jugendhilfe) gemeint.
  • Wenn jugendgerecht gesagt wird, ist doch nur die (biografische) Selbstoptimierung[7] Jugendlicher gemeint.

Für uns Jugendverbände und Jugendringe bedeutet hingegen jugendgerecht: Jugendliche sind weder ältere Kinder noch zu betreuende Objekte. Jugendliche wollen nicht nur Schüler*innen sein, sondern in aller erster Linie junge Menschen. Sie leben heute in sehr ungleichen sozialen Lebenslagen und haben sehr unterschiedlich gestaltete Alltage und Lebensentwürfe. Daraus ergeben sich unterschiedliche Anforderungen und Erwartungen an alle Angebote für Jugendliche und damit auch an Schule sowie an außerschulische Angebote – somit an die Gestaltung des Ganztags. Dabei ist es unabdingbar, die verschiedenen Interessenlagen von Jugendlichen entsprechend anzuerkennen und zu verwirklichen. Jugend existiert als eigenständige Lebensphase und als gesellschaftliche Wirklichkeit. Ihre Eigenlogik des Ausprobierens und der Kreativität hat gesamtgesellschaftlichen Sinn und Nutzen. Deswegen muss jede Politik – in diesem Fall Bildungspolitik – es als Selbstverständlichkeit ansehen, alle Fragen und Aspekte in die politischen Diskurse einzubeziehen, die Jugendliche jetzt oder in der Zukunft betreffen. Sie muss sich schützend und befähigend für Jugend einsetzen. Sie muss Teilhabe sein und schaffen.[8] Eine solche Politik ist jugendgerecht, daran müssen sich auch Bildungspolitik und die Politik rund um den „Ganztag“ messen lassen.

Bildung ist aus Sicht der Jugendverbände und Jugendringe der umfassende Prozess der Entwicklung und Entfaltung derjenigen Fähigkeiten, die Menschen in die Lage versetzen, zu lernen, ihre Potenziale zu entwickeln, zu handeln, Probleme zu lösen und Beziehungen zu gestalten. Es ist ein Prozess der selbstbestimmten Emanzipation, der auf die Entfaltung von Urteils-, Analyse- und Kritikfähigkeit abzielt. Bildung ist im Wesen des Menschen verankert und dient daher zuvorderst seiner Entwicklung und Entfaltung. Bildung ist damit weder (tages-)zeitlich begrenzt noch auf Angebote von (einzelnen) Institutionen. In diesem Sinne findet Ganztagsbildung immer statt – auch unabhängig von konkreten institutionellen Angeboten, die unter diesem Label angeboten werden.

In diesem Sinne sehen Jugendverbände und -ringe als Aufgabe der Gesellschaft, mit all ihren Akteuren, Organisationen und Institutionen diese im umfassendsten Sinne ganztägig ablaufenden Bildungsprozesse zu ermöglichen, bestmöglich zu unterstützen, vor allem aber sie zumindest nicht zu behindern oder gar unmöglich zu machen – ganz im Sinne des vom 11. Kinder- und Jugendbericht geprägten Mottos Aufwachsen in öffentlicher Verantwortung.

Das bedeutet, nicht nur vielfältige und qualitativ hochwertige Angebote zu machen, sei es durch Schule, durch die Kinder- und Jugendhilfe oder andere Akteure, sondern es bedeutet mindestens ebenso, Jugendlichen ihre Freiräume zu lassen. Jugendliche benötigen neben der notwendigen Anregung und Erziehung sowie entsprechenden Bildungsangeboten Freiräume als Räume ohne staatliche oder gesellschaftliche Vordefinitionen, in denen das Aufwachsen so wenig wie möglich von außen gesteuert oder normiert wird. In diesem Sinne werden Freiräume sowohl in zeitlicher, lokaler und gestalterischer Dimension, aber auch im übertragenen Sinne benötigt.[9] Diese Räume zu sichern und neu zu schaffen, ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Konnte der 15. Kinder- und Jugendbericht noch recht optimistisch formulieren: „Das Thema Freiräume ist in den letzten Jahren auf die (jugend)politische Agenda gerückt“[10], scheinen diese Zeiten zumindest ein Stück weit und zumindest in Hinblick auf die Diskussionen rund um DEN Ganztag vorbei zu sein. Konkret bedeutet diese Erwartung in Hinblick auf Ganztag(-sbildung):

  • Jugendliche benötigen zeitliche Freiräume und Zeitspannen, die von ihnen selbstbestimmt gestaltet und wahrgenommen werden können. Sie müssen selbst entscheiden können, was sie mit der eigenen Zeit anfangen. Diese Zeitfenster benötigen sie im Alltag ebenso wie innerhalb von Schule oder Angeboten.
  • Jugendliche benötigen Orte, die sie für sich als freie Räume begreifen und besetzen können. Orte ohne Kontrolle und ohne von der Gesamtgesellschaft vorgegebenen Zweck. Diese Freiräume müssen Räume sein, die Jugendliche selbstbestimmt füllen und besetzen können. Dies gibt ihnen u. a. die Möglichkeit, sich frei in der eigenen Lebenswelt zu bewegen, diese zu erkunden und in Beschlag zu nehmen.
  • Jugendliche benötigen gestalterische Freiräume, die Möglichkeiten, das eigene Leben und die eigene Lebensumwelt (mit-)zugestalten. Jugendliche wollen und müssen die Möglichkeit haben, mitzubestimmen und sich an allen Fragen, die sie betreffen, beteiligen zu können. Das bedeutet die größtmögliche Wahlfreiheit, zu entscheiden, welche Angebote sie im Rahmen des Ganztags nutzen; ebenso die Möglichkeit, diese mitzugestalten, dabei Verantwortung für sich und andere zu übernehmen. In letzter Konsequenz bedeutet das auch, Jugendlichen und ihren Zusammenschlüssen/Selbstorganisationen zu ermöglichen, selber entsprechende Angebote zu machen.

Ein jugendgerechter Ganztag bietet das, denn für eine gute Entwicklung ist es unabdingbar, dass jungen Menschen Freiräume zur Verfügung stehen, damit sie Entscheidungsfindung und Entscheidungsfähigkeit selbstbestimmt erlernen können, um so die Aufgaben in der Jugendphase gut bewältigen zu können.

Auch wenn wir uns im Folgenden auf den Teil eines jugendgerechten Ganztags beschränken, der der aktiven Gestaltung durch die Gesellschaft zugänglich ist, steht fest, dass unserem umfassenden Verständnis nach keine Institution Bildung alleine ermöglichen kann – auch nicht die Schule. Ein jugendgerechter Ganztag bedeutet für uns deshalb nicht, einen ganzen Tag bestmöglich in, um und an Schule zu gestalten, sondern ein „guter ganzer Tag“ mit allen dafür notwendigen Akteuren und Angeboten an den Orten, wo diese Angebote bedarfsgerecht angeboten werden können. Weil Jugendliche nicht nur Schüler*innen oder Teilnehmende sind, ergeben sich sehr unterschiedliche Anforderungen an Schule, an außerschulische Angebote und an die Gestaltung des Ganztags.

Schule ist dabei ein wichtiger Akteur. Sie ist nach wie vor der Ort, der wie kein anderer über die Zukunftsperspektiven junger Menschen entscheidet. Schule ist aber auch ein Pflichtsystem, ein Ort hierarchischer Wissensvermittlung. Das jeweilige Curriculum ist staatlich definiert. Ihre gesellschaftliche Aufgabe ist neben Förderung, Qualifikation und Sozialisation eben auch Selektion, durch die Vergabe von Noten und Schulabschlüssen. Im deutschen Schulsystem ist diese selektive Struktur im internationalen Vergleich besonders deutlich ausgeprägt.[11] Ein guter formaler Bildungsabschluss ist zentrale Voraussetzung für Erfolg auf dem Arbeitsmarkt und damit für den Zugang zu den wirtschaftlichen Voraussetzungen zur Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebensentwurfs sowie damit letztendlich für die gesellschaftliche Teilhabe. Aber nach wie vor zeichnet sich ein Teil des deutschen (formalen) Bildungssystems durch ein hohes Maß an sozialer Selektivität und gesellschaftlicher Ungerechtigkeit aus. Es gehört zu jenen Schulsystemen, die sehr früh die gemeinsame Beschulung von Kindern beendet und die Schüler*innen stark segregierten Schulformen zuweist.

Aufgabe der Kinder- und Jugendhilfe wiederum ist es, zur Verwirklichung des Rechtes jedes jungen Menschen auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beizutragen. Sie soll insbesondere junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung fördern und dazu beitragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen und positive Lebensbedingungen für junge Menschen zu erhalten oder zu schaffen.[12] Konkret für die Kinder- und Jugendarbeit heißt das: „Jungen Menschen sind die zur Förderung ihrer Entwicklung erforderlichen Angebote der Jugendarbeit zur Verfügung zu stellen. Sie sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden, sie zur Selbstbestimmung befähigen und zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und zu sozialem Engagement anregen und hinführen.“[13]

Im Sinne eines jugendgerechten Ganztags war es eine wichtige Prämisse, dass es schon zu Planungsbeginn der Ganztagsschulen erklärtes Ziel war, die Schulen durch die Zusammenarbeit mit der Kinder- und Jugendhilfe und anderen außerschulischen Partnern wie Sport- und Musikvereinen breiter aufzustellen. Das bewertet die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zum 15. Kinder- und Jugendbericht ebenfalls noch so: „Aus Sicht der Bundesregierung ist die Kooperation zwischen Schule und Kinder- und Jugendhilfe in schulischen Ganztagsangeboten notwendig, um Angebote ausgehend von den Interessen und Bedürfnissen von Jugendlichen zu gestalten und damit dem Anspruch Eigenständiger Jugendpolitik gerecht zu werden.“[14]

Bei der Kooperation darf es – entgegen vielen aktuellen Debatten – eben gerade nicht vordergründig um die Schulen als Einrichtungen oder die Träger der Kinder- und Jugendhilfe gehen. Wenn es um den „jugendgerechten Ganztag“ geht, dann müssen Angebote an Schulen, der Unterricht sowie entsprechende Vertiefungen und frei verfügbare Zeit sinnvoll miteinander verbunden werden. Schulische und außerschulische Kooperationspartner müssen zusammen ihren gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag so wahrnehmen, dass junge Menschen sich zu eigenverantwortlichen jungen Persönlichkeiten entwickeln können. Innerhalb und außerhalb von Schule. Gemeinsam, partnerschaftlich, multiprofessionell und auf Augenhöhe wird Verantwortung für das Aufwachsen junger Menschen übernommen – von Hauptberuflichen und Ehrenamtlichen.

Politik muss deshalb das partnerschaftliche Miteinander aller Bildungsakteure unterstützen und die jeweiligen Bildungsorte in dem stärken und fördern, was sie entsprechend ihren Besonderheiten leisten können, was sie auszeichnet. Das heißt auch: Einzelne Bildungsorte wie derzeit die Schule dürfen nicht überfordert bzw. überfrachtet werden. Ebenso wichtig – und in den Debatten oft vernachlässigt – ist die Notwendigkeit, dass die Kinder- und Jugendhilfe mit Blick auf die Interessen der Jugendlichen eben nicht darin aufgeht, Kooperationspartnerin einer (Ganztags-)schule zu sein.

Ein mögliches Modell, das deshalb weiterhin nicht aus dem Blick verloren gehen darf, sind die Bildungslandschaften. Ziel muss sein, verschiedene Lernorte in einem Netzwerk abzubilden und Kooperationen zu schaffen, um Kindern und Jugendlichen gute, vielfältige und mitbestimmte Bildung zu ermöglichen. Der Begriff der ganzheitlichen Bildung muss im Mittelpunkt der Idee der Kommunalen Bildungslandschaften stehen, verbunden mit dem Anspruch, bestmögliche Bedingungen des Aufwachsens und Lernens zu schaffen.

Dazu gehört insbesondere die Freiwilligkeit wie auch die Offenheit für alle Jugendlichen. Zentral ist die Beteiligung und Partizipation, denn die Angebote „sollen an den Interessen junger Menschen anknüpfen und von ihnen mitbestimmt und mitgestaltet werden“ (§ 11 SGB VIII). Das gilt für alle Akteure der Bildungslandschaft, einschließlich der Schule. Dabei muss die Organisation von Schule, Ganztagsschule und entsprechenden Kooperationsangeboten so erfolgen, dass alle Jugendlichen, die das wollen, an den Angeboten der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendverbände oder anderen teilnehmen können. Und diese Angebote müssen auch unterbreitet und umgesetzt werden können. Nur so kann das Pluralitätsgebot wie auch das Wunsch- und Wahlrecht entsprechend gewährleistet sein. Konkret heißt das: Die Angebote der Kinder- und Jugendarbeit sind in der Jugendhilfeplanung und in der kommunalen Finanzplanung ausreichend zu berücksichtigen. Zudem bedarf es auch beispielsweise angepasster Verkehrskonzepte des Öffentlichen Nahverkehrs, um jungen Menschen zu ermöglichen, je nach ihrem Wunsch den offenen Jugendtreff im anderen Viertel oder die Pfadfinder*innengruppenstunde im Nachbardorf ebenso erreichen zu können wie das Bläser*innenquintett oder das Basketballangebot an der Schule.

Aus Sicht der jungen Menschen heißt jugendgerechter Ganztag ganz einfach: Ich möchte ein Ganztags(bildungs)angebot vorfinden, wenn ich es nutzen möchte. Wenn ich mich anders entscheide, muss das gleichberechtigt ohne bürokratischen Aufwand möglich sein – egal ob ich lieber in den offenen Treff, zu meiner Jugendverbandsgruppe, in meine Sportmannschaft, die Musikschule gehen möchte. Oder ob ich mich einfach mit Freund*innen außerhalb der eigenen vier Wände treffen möchte. Oder eben nichts von alledem.

Erstveröffentlichung des Beitrags „Ein ganzer guter Tag aus der Sicht Jugendlicher“ von Daniela Broda, Lisi Maier und Christian Weis im FORUM Jugendhilfe 1/2020, Herausgeber: Arbeitsgemeinschaft für Kinder- und Jugendhilfe – AGJ, www.agj.de

 

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[1] Vgl. Koalitionsvertrag der 19. Legislaturperiode des Deutschen Bundestags zwischen CDU, CSU und SPD, S. 11.

[2] Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (2020): Fiskalische Wirkungen eines weiteren Ausbaus ganztägiger Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter. Gutachten für das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend. Berlin.

[3] Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik (17.2.2020/IV C – DST 1933-4 (20)): Allgemeinbildende Schulen in Ganztagsform in den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland – Statistik 2014 bis 2018. Berlin.

[4] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (2017): 15. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Berlin, S. 330.

[5] Ebenda, S. 346.

[6] Ebenda.

[7] Vgl. 15. Kinder- und Jugendbericht, S. 95 u. a.

[8] Deutscher Bundesjugendring (2014): Jugend braucht gute Jugendpolitik. Position. Berlin.

[9] Vgl. Deutscher Bundesjugendring (2010): Selbstbestimmt und nicht verzweckt. Position. Berlin.

[10] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) (2017): 15. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Berlin, S. 50.

[11] Vgl. Deutsches PISA-Konsortium (2001).

[12] Vgl. § 1 SGB VIII.

[13] § 11 (1) SGB VIII.

[14] Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (Hg.) (2017): 15. Kinder- und Jugendbericht. Bericht über die Lebenssituation junger Menschen und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe in Deutschland. Berlin, S. 18.

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