Empfehlungen des europäischen „Special Panel on Child Safety Online“: Plattformen in die Pflicht nehmen statt junge Menschen auszuschließen

Der Bericht der Ko-Vorsitzenden des „Special Panel on Child Safety Online“ empfiehlt, den Zugang von Kindern unter 13 Jahren zu sozialen Medien und weiteren digitalen Diensten EU-weit zu beschränken. Der Bundesjugendring warnt vor pauschalen Altersgrenzen: Statt junge Menschen auszuschließen, müssen Plattformen wirksam reguliert, bestehende Regeln konsequent durchgesetzt und junge Menschen verbindlich beteiligt werden.

Am 13. Juli 2026 haben Jörg M. Fegert und Maria Melchior, die Ko-Vorsitzenden des von EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen eingesetzten Sondergremium für die Online-Sicherheit von Kindern“, ihren Bericht zum Schutz junger Menschen in der digitalen Welt vorgelegt. Grundsätzlich ähneln die Empfehlungen denen der Expert*innenkommissionen auf nationaler Ebene1, fallen aber eindeutiger hinsichtlich einer pauschalen Altersgrenze aus: Junge Menschen unter 13 Jahren sollen europaweit einheitlich keinen eigenständigen Zugang zu Sozialen Medien und weiteren digitalen Diensten mit riskanten Funktionen mehr haben. 

Das pauschale Zugangsverbot für junge Menschen unter 13 Jahren für soziale Medien und weitere digitale Diensten mit riskanten Funktionen oder Inhalten kann zusätzlich durch Mitgliedstaaten durch strengere Altersgrenzen verschärft werden. Damit wird die Möglichkeit eines unverhältnismäßigen Ausschlusses auch älterer Jugendlicher ausdrücklich offen gehalten. Ein zeitlich begrenzter Zugang zu altersgerechten Angeboten soll nur mit Zustimmung und unter Aufsicht der Eltern oder in Bildungskontexten möglich sein.

Pauschale Verbote greifen zu kurz

Der Bundesjugendring lehnt diese pauschalen Altersgrenzen weiterhin ab. Entscheidend ist, dass Plattformen dort in die Verantwortung genommen werden, wo von Diensten oder einzelnen Funktionen besondere Risiken für Kinder und Jugendliche ausgehen. Pauschale Altersgrenzen sind ein unverhältnismäßiger Eingriff in das Teilhaberecht von jungen Menschen. 
Der Bericht beschreibt selbst, dass Schutz differenzierter ansetzen kann: durch Regulierung, Medienbildung und Unterstützung bei kritischer Mediennutzung sowie durch Safety by Design, altersgerechte Voreinstellungen und mögliche Begrenzungen riskanter Funktionen. Solche altersabgestuften Schutzmaßnahmen dürfen junge Menschen jedoch nicht durch Overblocking von digitaler Teilhabe ausschließen. Eine risikobasierte Ausdifferenzierung möglicher Regulierung muss deswegen zwingend unter Beteiligung von jungen Menschen ausgehandelt werden.

Anbieter in die Verantwortung nehmen

Zu den Kernforderungen des Berichts gehört außerdem, die Durchsetzung bestehender europäischer Regeln zu stärken. Die zuständigen Aufsichtsbehörden sollen bei der Anwendung des Digital Services Act, der Datenschutz-Grundverordnung, des AI Act und weiterer Rechtsakte enger zusammenarbeiten und ausreichend ausgestattet werden. Dazu gehört auch, dass Anbieter für die Begrenzung von Endlos-Scrollen, Autoplay, problematische Empfehlungssysteme und unerwünschte Kontaktaufnahmen Verantwortung übernehmen, bevor junge Menschen Zugang erhalten. 
Der Bundesjugendring fordert seit Langem eine konsequente und datenschutzkonforme Umsetzung des Digital Services Act. Seine Vorgaben zum Schutz Minderjähriger und zur Begrenzung systemischer Risiken müssen umfassend ausgeschöpft werden, bevor mit pauschalen Altersgrenzen neue Zugangshürden geschaffen werden.

Der Bericht bezieht dabei neben sozialen Netzwerken auch App-Stores, Videospiele, Videoplattformen und KI-Begleiter ein. Den Blick auf die gesamte digitale Lebensrealität junger Menschen zu weiten ist grundsätzlich zu begrüßen. Ohne eine verbindliche Definition dieser „Social-Media +“-Dienste entsteht hier allerdings ein Leerraum, der zur weiteren Beschränkung der Teilhabemöglichkeiten von jungen Menschen führen kann. Sehr unterschiedliche Dienste dürfen nicht pauschal denselben Zugangsbeschränkungen unterworfen werden.

Beteiligung sichern und bestehendes Recht durchsetzen

Der Bericht fordert selbst, junge Menschen an der Gestaltung von Gesetzen, politischen Maßnahmen und Evaluationen zu beteiligen. Der Arbeitsprozess des Sonderausschusses wird dem eigenen Anspruch nicht gerecht: Die Mitwirkung von jungen Menschen am Bericht war nicht transparent und altersgrerecht gestaltet. Für die weiteren politischen Schritte muss deshalb gelten: Junge Menschen und ihre demokratisch legitimierten Interessenvertretungen sind frühzeitig, kontinuierlich und entsprechend den Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung einzubeziehen.

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[1] Die Stellungnahme des DBJR zu den Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission für Kinder und Jugendschutz in der digitalen Welt ist hier zu finden: www.dbjr.de/artikel/kinder-und-jugendschutz-in-der-digitalen-welt-jugendgerecht-umsetzen-stellungnahme-zu-den-handlungsempfehlungen