Ethikrat gegen Social-Media-Verbot: Schutz und Teilhabe zusammendenken
In seiner am 11. Juni veröffentlichten Ad-hoc-Stellungnahme „Schutz, Teilhabe und Befähigung von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt“ empfiehlt der Ethikrat einen risikobasierten Ansatz. Statt ganze Angebote allein aufgrund des Alters unzugänglich zu machen, sollen insbesondere problematische Inhalte, Funktionen und Plattformmechanismen in den Blick genommen und Anbieter stärker in die Verantwortung genommen werden. Zugleich fordert der Ethikrat, Medienkompetenz zu stärken und Kinder und Jugendliche an der Ausgestaltung von Schutzkonzepten und politischen Regelungen zu beteiligen.
Damit bestätigt der Ethikrat in zentralen Punkten die Haltung des Bundesjugendrings. Digitale Räume sind für junge Menschen Orte der Information, Kommunikation, Begegnung und demokratischen Teilhabe. Schutz darf deshalb nicht durch Ausschluss organisiert werden. Stattdessen müssen Plattformen so gestaltet und reguliert werden, dass Sicherheit und Datenschutz Vorrang vor Geschäftsmodellen haben, die Aufmerksamkeit binden oder problematische Inhalte verstärken. Dazu gehören der Grundsatz Safety by Design, wirksame und transparente Meldewege sowie eine konsequente Begrenzung manipulativer und suchtfördernder Plattformmechanismen.
Besonders wichtig ist aus Sicht des Bundesjugendrings die Forderung des Ethikrats nach einer institutionalisierten Beteiligung junger Menschen. Entscheidungen über ihre digitalen Lebenswelten dürfen nicht über ihre Köpfe hinweg getroffen werden. Ein wirksamer Kinder- und Jugendmedienschutz muss Schutz, Befähigung und Teilhabe gemeinsam denken und die Erfahrungen junger Menschen systematisch einbeziehen.