Geflüchtete

Familiennachzug möglich machen

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Bundestag und Bundesrat debattieren über den Familiennachzug. Wir finden, dass Familien in Deutschland und Europa in Sicherheit zusammenkommen und zusammenleben müssen. Für unbegleitete minderjährige Geflüchtete ist das enorm wichtig. Und auch Väter oder Mütter, die zu uns geflohen sind, müssen bei uns mit ihren Kindern und Partner_innen leben dürfen.

„Einerseits hebt die Politik Familie aufs Silbertablet. Aber Familien aus Kriegs- und Kriesengebieten sollen bei uns nicht gemeinsam in Frieden leben können. Den Familiennachzug zu verhindern oder zu begrenzen ist fremden- und familienfeindlich!“, sagt unser Vorstandsmitglied Hetav Tek.

Gerade Deutschland trägt eine besondere Verantwortung. Wir haben schon einmal Familien getrennt oder dafür gesorgt, dass sie nicht in Frieden zusammenleben können. Daran sollten sichPolitiker_innen in Bundestag und Bundesrates bei ihren Beschlüssen erinnern.

Im Irak, in der Türkei, in europäischen Ländern und in Jordanien warten Familienangehörige mitunter jahrelang unter lebensbedrohlichen und prekären Umständen auf den ihnen zustehenden Familiennachzug. Wir fordern: Der Nachzug muss schnell und unkompliziert ermöglicht werden – ohne Begrenzung!

Im Bundestag hatte die Regierung ihren Gesetzentwurf vorgelegt, der den Nachzug von subsidiär Schutzberechtigten – in der Regel Minderjährige – möglich macht, aber auch 1.000 Fälle pro Monat begrenzt. Einen Rechtsanspruch auf Familiennachzug sieht der Entwurf nicht vor. Die Behörden sollen nach humanitären Gründen entscheiden, wer eine Aufenthaltserlaubnis erhält. Darunter fallen die Dauer der Trennung, das Alter der Kinder oder schwere Erkrankungen und konkrete Gefährdungen im Herkunftsland. Darüber hinaus sind auch Integrationsaspekte zu berücksichtigen. Grundsätzlich können Ehepartner, minderjährige Kinder und Eltern von Minderjährigen Familiennachzug beantragen. Geschwister haben kein Recht auf Familiennachzug. Auch bei einer Eheschließung während der Flucht ist der Familiennachzug ausgeschlossen. Nach Ansicht des Bundesrates sind die Voraussetzungen und das Verfahren für den Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch nicht ausreichend klar und rechtssicher geregelt. In einer Stellungnahme vom 8. Juni 2018 fordern die Länder, deutlicher klarzustellen, ob die zum Erhalt einer Aufenthaltserlaubnis notwendigen humanitären Gründe voll oder nur eingeschränkt gerichtlich überprüfbar sind. Gleiches gelte für die Aspekte Kindeswohl und Integration.

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