Breites Bündnis fordert Investitionen in Jugendbildungsstätten – Bundestag berät LuKiFG

Grafik mit Text Immer mehr Organisationen fordern ein eigenständiges Investitionsprogramm für Jugendbildungsstätten aus dem Bildungs- und Betreuungssondervermögen und Logos der unterstützenden Organisationen
Der Verband Deutscher Schullandheime, die Himmlischen Herbergen, die Gemeinsame Initiative der Träger politischer Jugendbildung (GEMINI), die NaturFreunde Deutschlands sowie die Bundesarbeitsgemeinschaft der Kinder- und Jugenderholungszentren e.V. (KIEZ in Deutschland) unterstützen nun die Stellungnahme des Deutschen Bundesjugendrings zur Ausgestaltung des Bildungs- und Betreuungssondervermögens im Interesse junger Menschen.

Bereits Ende Juni hatten der DBJR, das Deutsche Jugendherbergswerk, der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten, die Deutsche Sportjugend, die Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung sowie die BAG Katholisches Jugendreisen die Stellungnahme veröffentlicht.

Am Freitag steht im Bundestag die erste Beratung des Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder- und Kommunalinfrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKiFG) auf der Tagesordnung. Das Gesetz regelt die Nutzung des Länderanteils am Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ in Höhe von 100 Milliarden Euro. Für die Forderung des DBJR – dringend notwendige Investitionen in Jugendbildungsstätten, Jugendherbergen und andere gemeinnützige Freizeit- und Übernachtungsstätten aus dem Bildungs- und Betreuungssondervermögen zu ermöglichen – ist dieses Gesetz von zentraler Bedeutung.

Korrektur unserer vorherigen Meldung: Entgegen einer zunächst veröffentlichten Meldung ist das Wort „insbesondere“ im einschlägigen Gesetzentwurf zum LuKiFG bislang nicht gestrichen worden. Die Streichung erfolgte nach aktueller Informationslage im Kabinettsbeschluss zur Errichtung des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“. Dieser Gesetzentwurf betrifft die grundsätzliche Errichtung des Sondervermögens – unsere Forderungen sind dort noch nicht unmittelbar betroffen.

Gleichwohl zeigt der Vorgang um das Sondervermögen „Infrastruktur und Klimaneutralität“ ein alarmierendes Signal: Was in einem Verfahren intransparent verhandelt wurde, kann auch das LuKiFG treffen. Im parlamentarischen Verfahren zum LuKiFG kommt es nun aus Sicht des DBJR entscheidend darauf an, dass die Formulierung „insbesondere“ in der Gesetzesbegründung erhalten bleibt. Sie stellt sicher, dass Jugendbildungsstätten über die Umsetzungsgesetze der Länder in die Förderung einbezogen werden können. Eine Streichung würde den Förderkatalog erheblich verengen und diese Einrichtungen von Investitionen ausschließen.

Der DBJR wird das parlamentarische Verfahren deshalb aufmerksam begleiten – damit die Interessen junger Menschen und die Zukunftsfähigkeit der außerschulischen Bildungsinfrastruktur nicht übergangen werden.

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