Ehrenamt

Freiwillig machen wir viel!

Die DBJR-Vollversammlung hat am 28./29. Oktober 2011 die Position „Freiwillig machen wir viel! Freiwilligendienste nutzen, soziale Gerechtigkeit sichern!“ beschlossen:

Freiwilligendienste können Orientierung geben

Seit Einführung des Freiwilligen Sozialen Jahres (FSJ) vor mehr als 50 Jahren und seit Einführung des Bundesfreiwilligendienstes (BFD) in diesem Jahr wurden Strukturen geschaffen, die jungen Menschen ein Bildungsjahr ermöglichen und abseits von lohnabhängigen Beschäftigungsverhältnissen hilfreich sein können, sich persönlich zu orientieren. Die angebotenen Stellen für Freiwillige bieten vielfältige Möglichkeiten, umfangreiche Kompetenzen zu erwerben und in verschiedene soziale und kulturelle Bereiche „hinein zu schnuppern“. Dabei müssen die Interessen und Bedürfnisse der Freiwilligen im Vordergrund stehen.

Freiwilliges Engagement macht Spaß! – Bei den Jugendverbänden!

Wer die Aktivitäten eines Jugendverbandes erlebt hat, weiß, wie positiv prägend diese Erfahrungen sind. Die Jugendverbände geben jungen Menschen vielfach die Möglichkeit, sich auch im Rahmen des FSJ oder des BFD zu engagieren. Sie sind häufig Träger der Jugendfreiwilligendienste und bieten sich auch als Einsatzstellen an.

Wir wollen jungen Menschen die Möglichkeit geben, sich aktiv zu beteiligen und für einen bestimmten Zeitraum freiwillig in unseren Verbänden aktiv zu sein. An die Ausgestaltung des FSJ und des Bundesfreiwilligendienstes haben wir Ansprüche. Unsere politischen Ansprüche an die Gestaltung des Freiwilligendienstes werden wir darum auch gegenüber Kooperationspartnern, der Bundesregierung, den Bundestagsfraktionen und den politischen Parteien vertreten:

1. Einsatzstellen im Freiwilligendienst sind keine Arbeitsplätze!

Wir setzen uns für die arbeitsmarktneutrale Umsetzung der Freiwilligendienste ein. Wir teilen die Befürchtungen, dass durch den Ausbau der Freiwilligendienste neue prekäre Lohn- und Beschäftigungsverhältnisse geschaffen werden könnten. Das gilt es zu verhindern! Die Tätigkeiten dürfen nicht den Charakter eines klassischen Arbeitsverhältnisses annehmen und nicht in Konkurrenz zu „herkömmlichen“ Arbeitsplätzen stehen. Es muss auch sichergestellt werden, dass Freiwillige keine professionellen Fachkräfte im pflegerischen, pädagogischen und  im sonstigen Bereich ersetzen. Wir setzen uns dafür ein, den freiwilligen Charakter der Freiwilligendienste deutlich herauszustellen. Freiwillige dürfen nicht als geringfügig Beschäftigte ausgenutzt werden.

Junge Freiwillige bedürfen des besonderen Schutzes und der besonderen Fürsorge. Arbeitszeiten und Einsatzstellen müssen so ausgestaltet werden, dass der Charakter der Freiwilligkeit gewahrt bleibt.

Insbesondere ältere Erwerbslose dürfen nicht in den BFD gedrängt werden! Bei ihnen sind Lern- und Orientierungsbedarfe anders als bei jungen Menschen nicht ohne weiteres anzunehmen – insbesondere im Hinblick auf eine Berufswahl. Ihnen muss eine Perspektive auf dem Arbeitsmarkt aufgezeigt werden.

2. Persönlichkeitsbildung darf kein Luxusgut sein

Sinn und Zweck eines Jugendfreiwilligendienstes ist nicht der Tausch von Arbeitskraft gegen Entgelt. Engagement erfolgt hier grundsätzlich ohne die Erwartung einer angemessenen Arbeitsvergütung. Das Vollzeitengagement in Jugendfreiwilligendiensten muss aber für junge Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft möglich sein. Das „Taschengeld“ ist so zu bemessen, dass es hierfür die notwendige Grundlage bieten kann. Dabei muss sichergestellt sein, dass die finanzielle Ausgestaltung des BFD mit den bereits zuvor existierenden Jugendfreiwilligendiensten (FSJ, FÖJ, ...) insofern vergleichbar ist, als es für die oder den Engagierte/-n keine finanziellen Unterschiede in der Engagementform gibt.

3. Freiwilligendienste sind kein arbeitsmarktpolitisches Instrument!

Der BFD und die Jugendfreiwilligendienste sind nicht geeignet, jungen Menschen als „Übergangslösung“ mangels des gewünschten Ausbildungs- oder Hochschulplatzes angedient oder aufgedrängt zu werden.

Auch darf der BFD als generationsübergreifender Freiwilligendienst nicht als arbeitsmarktpolitisches Instrument missbraucht werden, indem Erwerbslose in den BFD gedrängt werden. Freiwilligendienste müssen ein Lern- und Bildungsangebot bleiben und sind deshalb auf Arbeitsmarktneutralität angelegt.

4. Selbstbestimmtes Lernen ermöglichen

Die Freiwilligendienste sehen wir als Lern- und Orientierungsorte an. Die Lern- und Orientierungsangebote im Rahmen des BFD müssen an den Bedürfnissen der jungen Freiwilligen ausgerichtet sein. Das Engagement im Rahmen des BFD erfolgt bei wertegebundenen freien Trägern, die die selbstlosen Motive der jungen Menschen aufgreifen und ernst nehmen. Der Staat ist als Träger des Engagements junger Menschen die falsche Stelle. Dies muss insbesondere hinsichtlich der im Rahmen des BFD erfolgenden Bildungsseminartage gelten! Diese sind entsprechend der Bedürfnisse der jungen Menschen über die freien Träger zu organisieren. Eine Verpflichtung, Teile der vorgesehenen Bildungstage bei den Bildungszentren des Bundes ableisten zu müssen, ist abzulehnen! Ebenso ist vor dem Hintergrund des BFD als Orientierungsjahr und Zeitraum der selbstbestimmten Persönlichkeitsentwicklung die bindende Vorgabe von Bildungsinhalten seitens staatlicher Stellen im Wesentlichen abzulehnen.

5. Kein Konkurrenzkampf auf dem Rücken der jungen Menschen!

Die Prinzipien der Selbstorganisation von freien Trägern und die Subsidiarität der Zivilgesellschaft setzt eine gerechte Förderung in den beiden Freiwilligendiensten voraus. Die Förderung von FSJ und BFD muss so ausgestaltet sein, dass sowohl den Trägern, den Einsatzstellen, wie auch den jungen Interessentinnen und Interessenten an einem Freiwilligendienst eine freie Wahl möglich ist. Solange aber die bisherigen unterschiedlichen Förderungsansätze gelten, sichert die 1:1-Kopplung das FSJ.

6. Bildung kostet – auch im BFD!

Der BFD soll jungen Menschen ein Lern- und Orientierungsjahr sein und hat daher im Kern eine Bildungsfunktion. Hierfür bedarf es einer regelmäßigen fachlichen Begleitung der Freiwilligen in den Einsatzstellen. Bildung kostet Geld! Hierfür sind ausreichende Mittel vorzusehen und bei steigender Nachfrage auch zu erhöhen. Den Trägern sind die für die fachliche Begleitung der Freiwilligen notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen. Dies gilt natürlich auch für die Jugendfreiwilligendienste.

7. Evaluierung jetzt!

Mit seinem Beschluss von der 83. Vollversammlung in Berlin hat der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) eine Evaluierung des BFD angemahnt. Der DBJR erneuert seine Forderung nach einer zeitnahen Evaluierung des BFD vor dem Hintergrund der ersten Erfahrungen der Träger und der Entwicklungen in der Ausgestaltung des BFD. Auch künftig wird eine Evaluierung des BFD, insbesondere vor dem Hintergrund einer sachlich nicht gerechtfertigten Doppelstruktur mit den Jugendfreiwilligendiensten, notwendig sein und vom DBJR eingefordert.

8. Bundesfreiwilligendienst als Übergangsmodell

Der Bundesfreiwilligendienst soll keine langfristige Parallelstruktur zu den Jugendfreiwilligendiensten bilden. Er soll lediglich ein Übergangsmodell sein. Notwendig ist ein zivilgesellschaftlich organisierter und getragener Freiwilligendienst. Wenn Freiwilligkeit in staatlichen Strukturen organisiert wird, läuft dies auf grundsätzliche Probleme zwischen Staat und Zivilgesellschaft hinaus. Alle Plätze in den Jugendfreiwilligendiensten sollen zukünftig gefördert werden.

Von der 84. Vollversammlung am 28./29. Oktober 2011 einstimmig in Ludwigshafen beschlossen.

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