Jugendarbeit Prävention

Gemeinsame Verständigung gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen

Der Nationale Rat gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen tagt zum letzten Mal in der aktuellen Legislatur. Er legte eine „Gemeinsame Verständigung“ vor und wurde durch den Bundespräsidenten gewürdigt.

Der Nationale Rat ist das Forum für den Dialog zwischen Verantwortungsträger*innen aus Politik und Gesellschaft. Wir sind in der Arbeitsgruppe Schutz vertreten und begleiten die Entwicklungen des Rates. In der letzten Sitzung beschoss der Rat eine „Gemeinsame Verständigung des Nationalen Rates gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen Arbeitsphase Dezember 2019 bis Juni 2021“. In dem Papier wird die geplante Überarbeitung der Juleica-Qualitätsstandards mit den Ländern als gutes Beispiel genannt.

Einer der Kernpunkte der Gemeinsamen Verständigung lautet: Schutzkonzepte sind für Einrichtungen und Organisationen, die Kinder und Jugendliche betreuen, zentral, um sie vor sexueller Gewalt zu schützen und Aufdeckung von Gewalttaten zu fördern. Daher hat der Nationale Rat über die Gelingensbedingungen (insbesondere gute Rahmenbedingungen, Qualifizierung, Partizipation und Vernetzung) beraten.

Unsere Vorsitzende Lisi Maier sagt dazu:

Wir werben deshalb weiter für eine Fachstelle beim DBJR, die Qualifizierung, Vernetzung und Beteiligung sicherstellt und so dafür Sorge trägt, dass die Präventionsarbeit der Jugendverbände und Jugendringe jederzeit auf dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse bleibt.

Die gemeinsame Verständigung unterstreicht den Bedarf. Aus unserer Sicht sollten die Konzepte sehr gut auf das Arbeitsfeld angepasst - in unserem Fall die Jugendverbandsarbeit mit ihren rund sechs Millionen engagierten jungen Menschen.

Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier betonte in seiner Rede: „Einrichtungen, in denen Kinder betreut werden, dürfen keine Tatorte sein, wir müssen sie zu Orten machen, an denen Jungen und Mädchen frühzeitig Hilfe finden. Wir müssen sicherstellen, dass das Kindeswohl immer Vorrang hat vor dem Schutz der Institution. Grundsätzlich gilt: Je früher eingegriffen wird, je früher Missbrauch beendet und den Betroffenen geholfen wird, desto größer sind ihre Chancen, das Geschehene zu bewältigen.“

Die Verständigung ist auf der Seite des Nationalen Rates zugänglich.

Themen: Jugendarbeit Prävention