Kinderrechte

Geplante AnKER-Zentren verletzen Rechte von Kindern und Jugendlichen

Kinderrechte sollen ins Grundgesetz. Das haben CDU/CSU und SPD im Koalitionsvertrag festgelegt. Und daran erinnern wir am Internationalen Kindertag. „Gleichzeitig plant die Koalition gerade AnKER-Zentren, das steht im krassen Widerspruch“, sagt unser Vorstandsmitglied Alma Kleen und kritisiert: „Die AnKER-Zentren verletzen Rechte von Kinder und Jugendlichen“.

Mit der Kritik stehen wir nicht alleine. Zum Internationalen Kindertag haben sich Landesflüchtlingsräte, Jugendliche ohne Grenzen, der Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und PRO ASYL ebenfalls gegen die Errichtung sogenannter AnKER-Einrichtungen ausgesprochen. In einer Mitteilung heißt es: Studien von Verbänden und Organisationen und die Erfahrungen aus der Arbeits- und Beratungspraxis der Flüchtlingsräte zeichnen bundesweit ein klares Bild: Die Unterbringung von Kindern in großen Sammelunterkünften gefährden das Wohl der dort lebenden Kinder und verletzen elementare Rechte von Minderjährigen.

In der Meldung heißt es weiter: Bereits jetzt ist der Alltag der Kinder und Jugendlichen in Erstaufnahmeeinrichtungen und Transitzentren, die als Vorbild der AnKER-Zentren dienen sollen, jedoch oft geprägt von beengten Wohnverhältnissen, fehlender Privatsphäre, dem Ausschluss von der Regelschule, unzureichender gesundheitlicher Versorgung sowie vom Nichtstun, vom Warten und dem Miterleben von Gewalt. Abschiebungen, die zum Teil mitten in der Nacht durchgeführt werden, sorgen für eine Situation der Schutzlosigkeit und Angst. Sachleistungsversorgung, fehlende Therapieangebote und mangelnde Hygiene in überlasteten Sanitärbereichen verschärfen vielerorts die Situation. Innen- und Heimatminister Horst Seehofer plant die Isolation und Diskriminierung von geflüchteten Kindern und Jugendlichen durch das Sondersystem der AnKER-Zentren weiter voran zu treiben.

In den AnKER-Einrichtungen sollen die Aufnahme, die Alterseinschätzung von unbegleiteten Minderjährigen, Asylverfahren und die Abschiebung nach Ablehnung eines Asylantrages gebündelt werden. Für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge droht damit eine Unterbringung in Einrichtungen für und mit (fremden) Erwachsenen bis zu ihrer Inobhutnahme durch die Jugendämter. Dies widerspricht dem Minderjährigenschutz sowie dem Primat der Kinder- und Jugendhilfe und ist mit geltendem Recht nicht zu vereinbaren. Darüber hinaus  sollen unbegleitete Minderjährige, deren Minderjährigkeit nicht anerkannt wird, und begleitete Kinder und Jugendliche bis zu 18 Monaten oder länger in den AnKER-Einrichtungen verbleiben müssen. (Schutz)Standards, die in Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe gelten, werden nicht berücksichtigt.

„Der Aufenthalt in der Erstaufnahme macht Kinder krank. Viele von ihnen haben ihre Kindheit in Lagern verbracht – in der Türkei, im Sudan, in Libyen, in Griechenland, im Libanon. Sie hoffen auf Schule, ein Zuhause und Sicherheit. Was sie dann aber in Deutschland erwartet, sind neue Lager mit Stacheldraht“, berichtet Jibran Khalil, Mitglied der Initiative Jugendliche ohne Grenzen, der eigene Erfahrungen im Erstaufnahmelager in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) gemacht hat. „Die geplanten AnKER-Zentren, die die Kasernierung von Kindern und ihre Diskriminierung durch Sondergesetzgebung auf die Spitze treiben, sind das Zeichen einer absoluten Verrohung der Politik“, sagt Jibran Khalil.

Immer mehr Bundesländer sprechen sich inzwischen für das Einrichten der AnKER-Zentren aus. „Kinderrechte stärken wollen und sie gleichzeitig mit Füßen treten, das ist absolut kinderfeindlich“, sagt unser Vorstandsmitglied Alma Kleen. Wer Kinderrechte stärken will, darf sich am Pilot-Projekt der AnKER-Zentren nicht beteiligen!

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