Geflüchtete

Gleichberechtigte Teilhabe für junge Flüchtlinge ermöglichen!

Jugendverbände fordern, das Kindeswohl für junge Menschen ohne langfristig gesicherten Aufenthalt in Deutschland in den Mittelpunkt zu stellen und ihnen damit gesellschaftliche Teilhabe und persönliche Weiterentwicklung zu ermöglichen. Der Deutsche Bundesjugendring und die in ihm zusammengeschlossenen Jugendverbände engagieren sich für eine Jugendpolitik, die junge Menschen wahrnimmt, ihnen selbstbestimmtes Handeln und Aufwachsen ermöglicht, Freiräume einräumt und sie in ihrer persönlichen Entwicklung unterstützt. Wir treten für die Möglichkeit eines selbstbestimmten Lebens für Alle und umfassende Mitbestimmungsrechte unabhängig vom Aufenthaltsstatus ein. Dazu gehören auch alle jungen Menschen, die ohne langfristig gesicherte Aufenthaltsperspektive in Deutschland leben.

Keine Flucht erfolgt ohne Grund. Fluchtgeschichten sind immer Geschichten von Krieg und Gewalt, Diskriminierung, Verfolgung oder Unterdrückung sowie schweren Menschenrechtsverletzungen; Geschichten von wirtschaftlichem oder sozialem Elend, Krankheiten – vor allem von Verzweiflung; Geschichten von Gefahren, Schleppern, vergeblicher Hoffnung, Entfremdung, Heimatlosigkeit und dem Gefühl, nicht willkommen zu sein.[1] Eine gute Willkommenskultur muss sich auch an Flüchtlinge richten.

Flucht, Asyl, Migration – neue Antworten nötig!

Nach der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte hat jede_r das Recht, sein Land zu verlassen, in dieses zurückzukehren und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.[2] Die Genfer Flüchtlingskonvention definierte vor über 60 Jahren rechtlich bindend, wer ein Flüchtling ist, welchen rechtlichen Schutz, welche Hilfe und welche sozialen Rechte sie oder er von den Unterzeichnerstaaten erhalten sollte.[3] Sie beschreibt auch die Pflichten, die ein Flüchtling dem Gastland gegenüber erfüllen muss. Um nach der Genfer Flüchtlingskonvention einen Flüchtlingsschutz in Deutschland zu bekommen, muss das Leben und die Freiheit des Menschen im Herkunftsstaat wegen dessen „Rasse“, Religion, Staatszugehörigkeit oder seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein.

Darüber hinaus genießen politisch Verfolgte nach Artikel 16a Grundgesetz Asyl, allerdings werden im Asyl- und Flüchtlingsstatus Beweggründe wie Armut und Zerstörung der Lebensgrundlagen durch den Klimawandel nicht berücksichtigt.

Fluchtsituationen verhindern

Bei der Debatte um die Lebenssituation junger Flüchtlinge in Deutschland darf auch nicht die Verhinderung von Fluchtsituationen als eine wichtige Handlungsoption aus den Augen verloren werden. Im Bewusstsein unserer Mitverantwortung für viele durch unsere Lebensweise hervorgerufene fluchtbedingende Situationen in der Welt fordern wir die politischen Akteure auf Bundes- und europäischer Ebene auf, die Ursachen für weltweite Flüchtlings- und Migrationsbewegungen in den Herkunftsländern zu bekämpfen – durch faire Handelsabkommen, Friedenspolitik und durch Unterstützung in Krisenzeiten.

Am Kindeswohl und Kindeswille orientieren!

Neben den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen (UMF) gibt es auch eine noch größere Gruppe  junger Flüchtlinge, die mit ihren Eltern nach Deutschland kommen. Sie alle müssen nach Jugendhilfestandards versorgt werden und – ebenso wie die Erwachsenen – einen vollumfänglichen Zugang zum Gesundheitswesen erhalten,  besonders bezüglich der Verstetigung und dem Ausbau von Trauma-Ambulanzen. Die Interessen von jungen Flüchtlingen werden von Politik, Gesellschaft und Verwaltung nur mangelhaft berücksichtigt und wesentliche Grundrechte, die sich aus der UN-Kinderrechtskonvention (UN-KRK) ergeben, werden Jugendlichen mit unsicherem Aufenthaltsstatus nicht zugestanden. 35,8 Prozent der in 2013 neu aufgenommenen Flüchtlinge waren Minderjährige.[4] Betroffen davon sind aber auch jene Jugendliche, die sich bereits längere Zeit in Deutschland  in einem laufenden Asylverfahren befinden oder nur sich nur mit einem Duldungsstatus hier aufhalten können.

Die Bestimmungen des Aufenthalts- und Asylrechts stehen teilweise in deutlichen Widerspruch zur UN-KRK und stellen junge Flüchtlinge im Verhältnis zu ihren Altersgenossen in Deutschland schlechter dar. Die Wahrnehmung und Berücksichtigung der Bedürfnisse und Interessen von jungen Flüchtlingen muss sich, wie in der UN-KRK verbindlich geregelt, am Kindeswohl und Kindeswille orientieren. Junge Flüchtlinge müssen als Menschen mit eigenen Herkunftsgeschichten, Fluchterfahrungen und Bedürfnissen und nicht als Anhang der zugezogenen Eltern betrachtet werden. In der Bearbeitung ihrer aufenthaltsrechtlichen Verfahrens muss ihre besondere Perspektive, ihre spezifischen Fluchtgründe und ihre besondere Schutzbedürftigkeit angemessen gewürdigt und in der Entscheidungsfindung berücksichtigt werden.

Eine Orientierung am Wohl des Kindes bedeutet auch, dass für junge Flüchtlinge die im SGB VIII vorgeschriebenen Normen und Vorschriften uneingeschränkt gelten müssen, insbesondere das „Recht auf Förderung seiner Entwicklung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit“. Partizipations- und Beteiligungsmöglichkeiten spielen für Kinder und Jugendliche eine zentrale Möglichkeit zur Wahrung ihrer Interessen. Durch die derzeitigen aufenthaltsrechtlichen Einschränkungen und Benachteiligung und die damit verbundene Entmündigung ist ihnen die Wahrnehmung ihrer Rechte praktisch nicht möglich. Damit auch Kinder und Jugendliche, die ihnen zustehenden Rechte uneingeschränkt nutzen können, müssen seitens des Gesetzgebers alle Regelungen des Asylbewerberleistungsgesetzes  abgeschafft werden, die ausschließlich auf Flüchtlinge angewendet werden und sie damit ausgrenzen und stigmatisieren.

Wir fordern die vollständige Abschaffung der Residenzpflicht, die zum Beispiel die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen an Ferienfahrten und Seminaren mit unnötigen bürokratischen Hürden belastet. In der Praxis zeigt sich, dass die derzeitige Regelung einen hohen bürokratischen Aufwand für Jugendverbände bedeutet, wollen sie junge Flüchtlinge an ihren Maßnahmen partizipieren lassen. Auch die jüngsten Beschlüsse des Bundesrates bedeuten unter diesen Rahmenbedingungen keine wesentliche Verbesserung.

Als Jugendverbände, unserem Selbstverständnis nach Interessensvertreter_innen für die Rechte von Kinder und Jugendlichen, müssen wir der gesetzlichen Ausgrenzung die Forderung nach einem grundsätzlichen Bleiberecht für alle Kinder und Jugendliche gemäß SGB VIII entgegensetzen.

Perspektive junger Flüchtlinge

Die aufenthaltsrechtlichen Verfahren sind meist auf die Eltern konzentriert und die Entscheidung wird auf Grundlage ihres Antrages getroffen. Dabei werden die spezifischen Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen nicht berücksichtigt und ihre eigenen Fluchtgründe nicht hinterfragt. Die Wahrung des Kindeswohls bedeutet auch die Berücksichtigung der Fluchtgründe der Kinder und Jugendlichen und deren Teilhabe am Asylverfahren. Abschiebungen von Kindern und Jugendlichen sind grundsätzlich auszusetzen, ihnen und ihren Angehörigen muss eine Bleibeperspektive eröffnet werden. Dies schließt die Legalisierung aller im Land lebenden illegalisierten Kinder und Jugendlichen mit ein.

Vorrangig ist, die aktuelle Abschiebepraxis unter humanen Gesichtspunkten zu verbessern. Wir fordern deshalb,  eine menschen- bzw. jugendfreundliche Umsetzung  des § 60 Abs. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) zur Sicherstellung von Abschiebungsverboten  und  den sofortigen Stopp der Abschiebung von Kindern und Jugendlichen in unsichere Herkunftsländer.  Außerdem müssen  Integrationsbemühungen (deutsche Sprachkenntnisse, Schulabschluss und das Erlernen eines Ausbildungsberufs) der Jugendlichen im Asylverfahren berücksichtigt werden und  Möglichkeiten einer Berufsausbildung für junge Flüchtlinge mit einem Bleiberecht für diesen Zeitraum geboten werden.  Unerlässlich ist eine Anhebung der aufenthalts- und asylrechtlichen Verfahrensfähigkeit Minderjähriger im Ausländerrecht vom 16. auf das 18. Lebensjahr.

Bildungschancen

Für junge Menschen die nach Deutschland kommen, ist der Zugang zu Bildungs- und Ausbildungsmöglichkeiten entscheidend für ihre persönliche Entwicklung und die Integrationsmöglichkeiten in die Gesellschaft. Der Zugang zu Kita, Schule,  Ausbildung und Studium muss gezielt unterstützt werden, insbesondere durch Sensibilisierung, Schulung und eine interkulturelle Öffnung dieser Einrichtungen und die Implementierung von altersgerechten Sprachförderungsangeboten , abhängig von der persönlichen Bedarfssituation Jugendberufshilfen bzw. Berufsqualifikationsmaßnahmen. Der gegenseitige Ausschluss von SGBII- und BaFöG-Leistungen, der durch die Mindestaufenthaltsdauer als Grundlage für den BaFöG-Bezug entsteht, muss aufgelöst werden. Auch die Anerkennung von bereits im Ausland erworbenen Qualifikationen muss weiter vereinfacht werden.

Ist das Integrationsangebot an die Zuwander_innen ernst gemeint, muss ihnen über Angebotsstrukturen wie Integrationskurse hinaus die Möglichkeit zur aktiven Mitbestimmung gegeben werden. Unser Ansatz lautet: Integration durch Mitbestimmung.

Selbstorganisation fördern

Der rassistischen Diskriminierung und Ausgrenzung, die junge Flüchtlinge erfahren ist eine gesamtgesellschaftliche Anstrengung entgegen zu setzen. Dafür muss der gleichberechtigte Zugang zu Freizeitangeboten und außerschulischen Bildungsangeboten gewährleistet werden. Auch braucht es entsprechende Beratungs- und Unterstützungsangebot, über das Flüchtlinge in ihren Rechten und Problemen vertreten werden. Ombudsstelle und Kinderinteressensvertretung sollten auch in Flüchtlingsunterkünften vertreten sein. Die bestehenden Jugendmigrationsdienste müssen ihre fachliche Zuständigkeit auch auf junge Flüchtlinge im Asylverfahren oder mit einem befristeten Aufenthaltstitel ausweiten. Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben müssen sie fachlich und personell aufgewertet werden. Außerdem müssen junge Flüchtlinge Möglichkeiten zur Selbstorganisation gegeben und entsprechende Bestrebungen unterstützt werden.

Angemessene Unterbringung

Das Kindeswohl – und nicht das Asylverfahrensgesetz (AsylVfG)! – muss auch Grundlage bei der Art der Unterbringung und der Verteilentscheidung sein. Laut §44 AsylVfG Abs. 3 gilt die Norm des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, die die Erlaubnispflicht für Träger von Einrichtungen für Kinder oder Jugendliche vorsieht, nicht für Erstaufnahmeeinrichtungen und nach § 53 AsylVfG auch nicht für Gemeinschaftsunterkünfte. Dies ist eine klare Fehlentscheidung! Kinder und Jugendliche benötigen Rückzugsräume und einen geschützten Raum für ihre Familie. Eine Unterbringung von Familien mit Kindern in Gemeinschaftsunterkünften ist inakzeptabel – diese Form der Unterbringung birgt große Risiken für den Schutz und die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Es kann sich auch die Notwendigkeit ergeben, Einrichtungen der Jugendarbeit für die Unterbringung zu nutzen. Der Verpflichtung, Flüchtlinge menschenwürdig unterzubringen, kann und will sich die Jugendarbeit nicht verschließen.  Allerdings sind Einrichtungen der Jugendarbeit keine beliebige Verfügungsmasse sondern Einrichtungen, die notwendig für eine angemessene Versorgung im Sinne des SGB VIII sind Die bedarfsgerechte Bereitstellung gehört zu den Pflichtaufgaben des örtlichen öffentlichen Trägers. Die Umnutzung von Einrichtungen der Jugendarbeit zur Unterbringung von Flüchtlingen ist eine Reaktion auf eine humanitäre Notlage, die nicht dazu führen darf, dass bestehende Angebote und Strukturen der Jugendarbeit dauerhaft wegfallen.

Gesicherte Aufenthaltstitel

Wir begrüßen die neue Bleiberechtsreglung nach §25b AufenthG für langjährige Geduldete, die vom Bundesrat am 22. März 2013 beschlossen wurde. Dies wäre eine stichtagsunabhängige und somit nachhaltige Lösung für junge Migrant_innen, die ihnen zumindest eine Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis nach sechs bis acht Jahren ermöglicht. Auch die im Koalitionsvertrag vorgeschlagene Änderung zum Bleiberechtsparagraphen §25a AufenthG müssen zügigst umgesetzt werden. Demnach soll die Mindestaufenthaltsdauer für das eigenständige Bleiberecht für „gut integrierte“ Jugendliche nach § 25a AufenthG von sechs auf vier Jahre verkürzt werden.

Um jungen Menschen ein selbstbestimmtes Leben und eine gleichberechtigte Teilhabe zu ermöglichen, ist es wichtig, dass ihnen durch eine schnelle Fallbearbeitung eine konkrete Bleibeperspektive ermöglicht wird. Die derzeitige Praxis der Kettenduldung, also die Praxis eine
Duldung immer wieder zu verlängern, führt dazu, dass die Betroffenen in eine amtlich erzwungener Abhängigkeit von der öffentlichen Hand gezwängt werden. Die meisten der Betroffenen können am Ende nicht abgeschoben werden, da es nach einem achtjährigen Aufenthalt ohnehin inhuman wäre – die Kettenduldung offenbart damit nur das Scheitern der gesetzlichen Bleiberechtsregelung und sollte zum Wohl der Betroffenen abgeschafft werden.

Damit Jugendverbände ihrem Auftrag nachkommen können, muss allen Jugendlichen in Deutschland ein Zugang zu selbstbestimmter Jugendverbandsarbeit ermöglicht werden. Dafür braucht es eine Öffnung der Gesellschaft und der Verbände selbst. Wir Jugendverbände müssen junge Flüchtlinge unabhängig von deren Aufenthaltstitel als Zielgruppe unserer Arbeit begreifen lernen, ohne selbst in Bevormundungsstrukturen zu verfallen. Nimmt man dieses Vorhaben ernst, werden sich auch unsere Verbände verändern und bisherige Überzeugungen zur Disposition stellen müssen. Ein solcher integrativer Ansatz kann aber nur erfolgreich sein, wenn die oben genannten Missstände bei der Einhaltung garantierter Rechte für junge Flüchtlinge abgebaut werden.

Als Beitrag zur interkulturellen Öffnung der Jugendverbandsarbeit für die Belange von Kindern und Jugendlichen ohne gesicherten Aufenthaltstitel stellt der DBJR eine Methodensammlung zusammen und stellt diese den Mitgliedern zur Verfügung. Sie soll dazu dienen, den haupt- und ehrenamtlichen Fachkräften der Jugendarbeit den Zugang zu dieser Zielgruppe zu erleichtern und für ihren Einbezug in bestehende Maßnahmen der Jugendverbandsarbeit werben und Hemmschwellen abbauen.

Einstimmig beschlossen auf der 87. Vollversammlung am 24./25. Oktober 2014 in Berlin.

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[1] Vgl. Exilio e.V. Fluchtgründe: www.exilio.de/index.php Prozent3Farticle_id Prozent3D30

[2] Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge vom 28. Juli 1951.

[3] www.unhcr.de/mandat/genfer-fluechtlingskonvention.html

[4] Unicef 2014, In erster Linie Kinder. Flüchtlingskinder in Deutschland www.unicef.de/blob/56282/fa13c2eefcd41dfca5d89d44c72e72e3/fluechtlingskinder-in-deutschland-unicef-studie-2014-data.pdf

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