Haushaltsentwurf 2026: Aufstockung des KJP, aber Koalitionsversprechen nicht vollständig erfüllt
Bundesministerium der Finanzen / Photothek
Der Bundesjugendring begrüßt diese Aufstockung grundsätzlich. „Das geht zwar in die richtige Richtung. Sieht aber nach einem Tropfen auf den heißen Stein aus.“, erklärt DBJR-Vorsitzende Daniela Broda. „Im Koalitionsvertrag war unmissverständlich vereinbart, den KJP um zehn Prozent anzuheben und anschließend zu dynamisieren, um Preissteigerungen aufzufangen. Dieses Versprechen wird mit dem Regierungsentwurf bisher nicht eingelöst.“
Deshalb betont DBJR-Vorsitzender Wendelin Haag, dass der Haushaltsentwurf der Regierung erst der Anfang ist: „Derzeit wissen wir noch nicht, was konkret von der leichten Erhöhung bei Jugendverbänden ankommt. Wir erwarten von Regierungsseite mindestens einen Inflationsausgleich in Höhe von 2 Millionen Euro.“ Die Hoheit liegt nun beim Parlament. Jetzt muss im parlamentarischen Verfahren nachgebessert werden, damit die versprochenen zehn Prozent umgesetzt werden. Dafür setzen wir uns in den kommenden Monaten mit Nachdruck ein. Wir erwarten von der Koalition die Verantwortung für junge Menschen, die uns schon im Titel des Koalitionsvertrages versprochen wurde.“
Der Bundesjugendring wird den weiteren Prozess eng begleiten und sich dafür einsetzen, dass die Versprechen aus dem Koalitionsvertrag eingelöst werden. Die bedarfsgerechte und dynamisierte Förderung der Jugendverbandsstrukturen aus dem KJP wäre ein entscheidender und überfälliger Schritt, um die bundeszentrale Infrastruktur der Kinder- und Jugendarbeit und ihre unverzichtbare Arbeit für junge Menschen, Engagement und Demokratie zu stärken – und so dazu beitragen, dass junge Menschen gehört werden und ihre Gegenwart und Zukunft aktiv mitgestalten können.
Auch über den Kinder- und Jugendplan hinaus braucht es weit mehr Mut, in die Zukunft junger Menschen zu investieren. Zwar wurde mit dem neuen Sondervermögen von 500 Milliarden Euro ein großer Schritt getan, um dringend notwendige Infrastrukturprojekte zu ermöglichen. Das Sondervermögen sollte aber unter anderem auch konsequent dafür genutzt werden, zentrale Orte der Jugendarbeit zu stärken und die sozial-ökologische Transformation so zu gestalten, dass junge Menschen echte Perspektiven für ein gutes Leben in einer nachhaltigen, demokratischen Gesellschaft erhalten.
Der Bundesjugendring stellt jedoch fest, dass im Haushaltsentwurf des Bundes kaum Mittel für Jugendbildungsstätten sowie andere gemeinnützige Freizeit- und Übernachtungsstätten eingeplant sind, obwohl der Koalitionsvertrag diese ausdrücklich vorsieht. Auch der Entwurf für das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) lässt Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe unberücksichtigt. Die für die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur vorgesehenen Mittel aus dem Sondervermögen fließen zwar vollständig an die Länder, doch Jugendbildungsstätten und vergleichbare Einrichtungen fehlen im Katalog der förderfähigen Infrastruktur. Um ihre Förderung auf Länderebene sicherzustellen, wäre eine klare Aufnahme in Gesetz oder Begründung erforderlich. Damit wird die Koalition ihrer Ankündigung aus dem Koalitionsvertrag bislang in keiner Weise gerecht.
Auch die aktuelle Schuldenbremse bleibt ein Hemmschuh für eine jugend- und generationengerechte Fiskalpolitik und muss vollständig abgeschafft werden, damit Investitionen in Klimaschutz, Bildung, Digitalisierung und soziale Infrastruktur insbesondere auch für junge Menschen und zukünftige Generationen möglich werden. Investitionen in Kinder und Jugendliche sind keine kurzfristigen Ausgaben, sondern langfristige Zukunftssicherung – für Gesellschaft, Demokratie und den sozialen Zusammenhalt. Sparen an jenen, die am längsten von den Entscheidungen der Gegenwart betroffen sind, darf niemals im Namen einer vermeintlichen Generationengerechtigkeit geschehen.