Jugend in den Fokus: Für eine starke und verbindliche 3. EU-Jugendstrategie

Für die Weiterentwicklung der Europäischen Jugendpolitik nach 2027 fordert der Bundesjugendring die EU-Institutionen, die kommenden Ratspräsidentschaften und die Mitgliedstaaten auf, die 3. EU-Jugendstrategie so auszugestalten, dass Jugendpolitik auf europäischer Ebene sichtbar, verbindlich und wirksam bleibt. Die aktuelle EU-Jugendstrategie ist der Rahmen für die jugendpolitische Zusammenarbeit in der Europäischen Union im Zeitraum von 2019 bis 2027. Sie basiert auf einer Ratsentschließung vom 26. November 2018 und bündelt die europäische Jugendpolitik entlang der Leitlinien „Engage, Connect, Empower“.

Mit dem Auslaufen der aktuellen Strategie Ende 2027 steht nun die Erarbeitung einer Nachfolgestrategie an. Aus Sicht des DBJR ist deshalb jetzt der richtige Zeitpunkt, um Anforderungen an eine 3. EU-Jugendstrategie zu formulieren, damit die Weichen frühzeitig gestellt werden und Jugendpolitik auch in der nächsten Förder- und Strategiephase auf EU-Ebene verbindlich verankert bleibt. Der Bundesjugendring spricht sich dabei dafür aus, die Laufzeit der künftigen Strategie an die Programmgeneration von Erasmus+ als zentrales Umsetzungsinstrument der EU-Jugendstrategie anzupassen.

Die EU-Jugendstrategie ist das zentrale strategische Dach der Europäischen Jugendpolitik. Sie soll Jugendbeteiligung stärken, soziales und gesellschaftliches Engagement unterstützen und dazu beitragen, dass junge Menschen die Ressourcen erhalten, um an Gesellschaft und Demokratie teilzuhaben. Zugleich würdigt sie die Rolle von Jugendverbänden und -ringen als wichtige Träger demokratischer Selbstorganisation junger Menschen.

Mit seinem Positionspapier bringt der Bundesjugendring seine Erfahrungen aus der langjährigen Arbeit mit der EU-Jugendstrategie ein, insbesondere als Projektträger des EU-Jugenddialogs in Deutschland, auf Grundlage der Erfahrungen seiner Mitgliedsorganisationen sowie der Einschätzungen aktueller und ehemaliger EU-Jugendvertreter*innen.

Aus Sicht des DBJR muss eine 3. EU-Jugendstrategie insbesondere folgende Bedingungen erfüllen:


1. Die EU-Jugendstrategie sichert Jugendpolitik in der EU als eigenständiges Politikfeld ab

Jugend ist eine eigenständige Lebensphase mit eigenen Interessen, Perspektiven und Erwartungen an Politik. Deshalb braucht es auch auf europäischer Ebene eine starke und eigenständige Jugendpolitik mit klaren Zuständigkeiten, fachlicher Kompetenz und ausreichenden Ressourcen.

Jugendpolitik darf nicht als bloßes Querschnittsthema verwässert oder anderen politischen Handlungsfeldern untergeordnet werden. Vielmehr muss die 3. EU-Jugendstrategie absichern, dass junge Menschen mit ihren Anliegen in den europäischen Institutionen sichtbar bleiben und verlässliche Ansprech- und Beteiligungsstrukturen vorfinden.

 

2. Die EU-Jugendziele werden als strategisches Fundament der Europäischen Jugendpolitik gestärkt

Die EU-Jugendziele sind aus Sicht des DBJR der zentrale inhaltliche Kern der Europäischen Jugendpolitik. Sie bündeln die Forderungen, die junge Menschen in einem europaweiten Beteiligungsprozess an die europäische Politik formuliert haben.

Deshalb fordert der DBJR, den EU-Jugendzielen in der 3. EU-Jugendstrategie eine deutlich stärkere Rolle zu geben. Sie sollen nicht nur als Anhang mitlaufen, sondern im Zentrum der Strategie stehen. Zugleich müssen sie regelmäßig aktualisiert, mit praxisnahen Unterzielen unterlegt und durch messbare Indikatoren ergänzt werden.

Dabei geht es auch darum, neue und drängende Themen stärker aufzunehmen. Aus Sicht des DBJR gilt das insbesondere für Sicherheit und Frieden, Digitalisierung und Künstliche Intelligenz, mentale Gesundheit, bezahlbares Wohnen, Resilienz sowie den Umgang mit Krisen.

 

3. Die Weiterentwicklung der EU-Jugendziele erfolgt in einem breiten und qualitätsvollen Beteiligungsprozess

Die EU-Jugendziele besitzen ihre Legitimität gerade deshalb, weil sie in einem breiten europäischen Beteiligungsprozess entstanden sind. Daran muss angeknüpft werden.

Der DBJR spricht sich deshalb klar gegen eine rein punktuelle Überarbeitung in einem kleinen Kreis aus. Stattdessen braucht es erneut einen breit angelegten europäischen Konsultationsprozess, in dem junge Menschen aus allen Mitgliedstaaten beteiligt werden – auch über die EU-Jugendkonferenzen hinaus.

Die Weiterentwicklung der EU-Jugendziele muss sich an den Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung orientieren und im EU-Jugenddialog verankert sein. Nur so kann sichergestellt werden, dass die Vielfalt der Perspektiven junger Menschen tatsächlich abgebildet und demokratisch breit rückgebunden wird.

 

4. Der EU-Jugenddialog wird als zentrales Beteiligungsinstrument strukturell und qualitativ gestärkt

Der EU-Jugenddialog ist der größte Beteiligungsprozess junger Menschen in der Europäischen Union und ein zentraler Pfeiler der EU-Jugendstrategie. Aus Sicht des DBJR muss er auch in der 3. EU-Jugendstrategie fortgeführt werden.

Gleichzeitig zeigt die Praxis, dass der EU-Jugenddialog sein Potenzial bislang nicht voll ausschöpft. Deshalb braucht es verbindlichere Strukturen, klarere Zuständigkeiten und eine stärkere institutionelle Verankerung. Konsultationen, Konferenzen und Rückkopplungsprozesse müssen besser aufeinander abgestimmt, transparenter gestaltet und dauerhaft gestützt werden.

Dazu gehören aus Sicht des DBJR unter anderem verbindliche Qualitätskriterien für die EU-Jugendkonferenzen, eine bessere Vorbereitung der Delegierten, klare Rollenbeschreibungen für EU-Jugendvertreter*innen sowie verlässliche Zuständigkeiten innerhalb der europäischen Institutionen.

 

5. Jugendbeteiligung auf EU-Ebene braucht verbindliche Qualitätsstandards und wirksame Rückkopplung

Gute Beteiligung endet nicht mit der Formulierung von Forderungen. Sie braucht nachvollziehbare Verfahren, Transparenz und Feedback darüber, was mit den eingebrachten Perspektiven geschieht.

Der DBJR fordert deshalb, die Jugendbeteiligungsinstrumente der EU stärker an den Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung auszurichten. Junge Menschen müssen wissen, wie ihre Beiträge in politische Prozesse einfließen, welche Forderungen aufgegriffen werden und an welchen Stellen keine Umsetzung erfolgt.

Ein strukturierter und dauerhaft angelegter Follow-up-Mechanismus ist dafür zentral. Er würde die Beiträge junger Menschen sichtbar machen, ihre Arbeit anerkennen und die politische Wirksamkeit des EU-Jugenddialogs deutlich erhöhen.

 

6. Die Ergebnisse des EU-Jugenddialogs müssen in den europäischen Institutionen verbindlicher aufgegriffen werden

Youth Mainstreaming kann nur funktionieren, wenn die Ergebnisse des EU-Jugenddialogs systematisch in relevante politische Prozesse eingespeist werden. Bislang geschieht das nicht ausreichend.

Besonders deutlich zeigt sich das nach Einschätzung des DBJR im Europäischen Parlament. Es fehlt bisher an einem institutionalisierten Umgang mit den Ergebnissen des EU-Jugenddialogs. Der DBJR fordert deshalb, dass die Ergebnisse der EU-Jugendkonferenzen regelmäßig im CULT-Ausschuss des Europäischen Parlaments beraten werden und auch weitere fachlich zuständige Ausschüsse sie systematisch aufgreifen.

Zugleich sollten sich Abgeordnete des Europäischen Parlaments sowie Vertreter*innen weiterer EU-Institutionen stärker an den EU-Jugendkonferenzen beteiligen und dort in den direkten Austausch mit jungen Menschen treten.

 

7. Die Instrumente der Europäischen Jugendpolitik müssen besser aufeinander bezogen werden

In den vergangenen Jahren sind in der Europäischen Jugendpolitik zahlreiche neue Instrumente entstanden. Neben bewährten Formaten wie dem EU-Jugenddialog und Erasmus+ kamen weitere Beteiligungsinstrumente hinzu, insbesondere im Nachgang des Europäischen Jahres der Jugend.

Diese Entwicklungen bieten Chancen, führen aber auch zu neuen Überschneidungen. Deshalb fordert der DBJR, die Instrumente der Europäischen Jugendpolitik in der 3. EU-Jugendstrategie systematischer miteinander zu verzahnen.

Die EU-Jugendstrategie, der EU-Jugenddialog, Erasmus+ sowie weitere Beteiligungsformate dürfen nicht nebeneinanderher laufen. Sie müssen so aufeinander bezogen werden, dass ihre Beiträge sich ergänzen, Synergien entstehen und Doppelstrukturen vermieden werden.

 

8. Beteiligung junger Menschen in Europa muss dauerhaft, sichtbar und auf Augenhöhe organisiert werden

Um Jugendbeteiligung in Europa nachhaltig zu stärken, braucht es aus Sicht des DBJR Strukturen, die politische Verantwortung und Mitwirkung junger Menschen verbindlich zusammenbringen. Dafür bietet das Co-Management im Jugendbereich des Europarats ein wichtiges Vorbild.

Der DBJR spricht sich deshalb dafür aus, dieses Prinzip auch auf EU-Ebene stärker zu verankern. Jugendbeteiligung darf nicht punktuell oder symbolisch bleiben, sondern muss strukturell abgesichert, mit Ressourcen hinterlegt und auf langfristige Wirksamkeit ausgerichtet sein.