Junge Menschen schützen statt ausschließen - EU KIDS ACT greift bei Altersgrenze zu kurz

Am 16. September 2026 stellte die EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen in der State-of-the-Union-Rede eines der zentralen Vorhaben im Bereich Kinder- und Jugendschutz vor. Der Bundesjugendring sieht in der von der EU-Kommission vorgelegten Verordnung “EU Keeping Internet Digital Spaces Accountable and Trustworthy” (EU KIDS ACT) wichtige Ansätze, insbesondere in der Plattformverantwortung, für mehr Sicherheit in digitalen Räumen. Gleichzeitig kritisiert er den Vorschlag, der den pauschalen Ausschluss junger Menschen in den Fokus stellt und mildere, risikobasierte Mittel und entscheidene Begleitmaßnahmen nicht berücksichtigt

Vor diesem Hintergrund hatte der Bundesjugenring bereits im Juli die Empfehlungen des europäischen “Special Panel on Child Safety Online” kritisch eingeordnet. Schon die vom Panel vorgeschlagene EU-weite Zugangsbeschränkung für unter 13-Jährige wurde wegen ihrer Pauschalität kritisiert.

Konzentration auf Ausschluss – fehlende Begleitmaßnahmen

Der nun vorgelegte EU KIDS Act geht bei der Altersgrenze noch deutlich über die Empfehlung des von der Kommission selbst eingesetzten Special Panels hinaus. Das Panel hatte eine EU-weite Zugangsbeschränkung für unter 13-Jährige empfohlen. Der KIDS Act sieht nun vor, dass unter 15-Jährige keinen eigenständigen Account erstellen können. Für 13- und 14-Jährige sieht der Vorschlag stattdessen von Erziehungsberechtigten eingerichtete Accounts mit umfangreichen Kontrollmöglichkeiten und eine tägliche Nutzungsbegrenzung von einer Stunde vor.

Junge Menschen brauchen und wollen Schutz im digitalen Raum – aber Schutz darf nicht mit Ausschluss verwechselt werden. Die Europäische Kommission verschärft mit dem KIDS Act ausgerechnet den Teil der Empfehlungen des Special Panels, der einen unverhältnismäßigen Eingriff in die Teilhabe und eine Absage an das Autonomiebedürfnis junger Menschen bedeutet.

Der Bundesjugendring kritisiert, dass die Kommission die Altersgrenze als zentrale Maßnahme eines breiten möglichen Maßnahmenkatalogs sieht und diese deutlich verschärfter umsetzen will, als die Ergebnisse des Special Panels empfehlen. Dieser Tendenz folgen auch weitere Umsetzungsvorschläge in der Verordnung, die einen beträchtlichen Teil der Empfehlungen nicht aufgreifen – insbesondere Maßnahmen zur Befähigung junger Menschen. Das spiegelt eine Beobachtung der gesamten politischen Debatte wider, die sich zunehmend auf Altersgrenzen zuspitzt, ohne begleitende und mildere Maßnahmen gleichzeitig und verhältnismäßig in den Mittelpunkt zu stellen.

Aus Sicht des Bundesjugendrings gehören Medienbildung und Unterstützung von Eltern, Fachkräften und außerschulischer und jugendverbandlicher Bildungsarbeit zu einer umfassenden Strategie für sichere digitale Räume. Eine altersübergreifende Förderung von Medienkompetenz, Forschung, Kinder- und Jugendbeteiligung dürfen hinter technischen Zugangsbeschränkungen nicht zurücktreten. Junge Menschen müssen nicht nur vor Risiken geschützt, sondern auch dazu befähigt werden, digitale Räume sicher, selbstbestimmt und kritisch zu nutzen und mitzugestalten.
 

Plattformverantwortung: Sichere Plattformen für alle

Der Bundesjugendring begrüßt die vorgeschlagene Maßgabe, dass zukünftig Plattformen nachweisen müssen, dass sie sichere Designs für junge Menschen zwischen 15 und 18 Jahren verwenden (z.B. Nutzer*innen haben Kontrolle über Algorithmus, Privatsphäre als Standardeinstellung und Verzicht auf endloses Abspielen von Videos). Es ist wichtig, dass hier die Logik der Beweislast umgekehrt wurde. Damit greift der KIDS Act einen zentralen Punkt der bisherigen Forderungen des Bundesjugendrings auf.

Fraglich ist, warum der KIDS Act die Regulierung von Werbung und aufmerksamkeitsbindenden Geschäftsmodellen vor allem für Kinder und Jugendliche verschärfen soll, während Plattformen für andere Nutzer*innen weiterhin Geschäftsmodelle einsetzen können, die Aufmerksamkeit mit hohem Suchtpotenzial kommerziell ausnutzen. Der Anspruch eines nutzer*innenfreundlichen Designs von digitalen Diensten muss über den Schutz von Minderjähirgen hinausgehen.
 

Bestehende Regeln konsequent durchsetzen

Offen bleibt zudem, wie die Kommission die Umsetzung und effektive Einhaltung der neuen Vorgaben sicherstellen will. Mit dem Digital Services Act (DSA), der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und dem AI Act existieren bereits leistungsfähige Instrumente, die Plattformen zu Schutzmaßnahmen und zur Begrenzung systemischer Risiken verpflichten. Das Special Panel selbst hat eine bessere Zusammenarbeit und Ausstattung der zuständigen Aufsichtsbehörden gefordert. Der EU KIDS Act wirkt wie eine politische Resignation: Bestehenden rechtlichen Mitteln zur Plattformregulierung wird ein Ausschluss von jungen Menschen in digitalen Diensten vorgezogen – nur, weil die Durchsetzung gegenüber Minderjährigen vermeintlich einfacher als Durchsetzung gegenüber großer Plattformbetreiber ist.

Entscheidend wird also auch hier sein, ob Verstöße von Plattformen tatsächlich wirksam verfolgt und sanktioniert werden. Neue Regeln allein schaffen noch keine sicheren digitalen Räume. Für junge Menschen muss nachvollziehbar sein, dass Schutzvorgaben tatsächlich Wirkung entfalten und Plattformen bei Verstößen Verantwortung übernehmen.

Wenn über so tief eingreifende Veränderungen für junge Menschen diskutiert wird, müssen junge Menschen selbst strukturell und verbindlich beteiligt werden. Für die weitere politische Umsetzung braucht es deshalb die Beteiligung der jungen, organisierten Zivilgesellschaft und nicht nur den Austausch mit einzelnen jungen Menschen. Mit dem EU-Jugenddialog besteht dafür bereits ein etabliertes Instrument. Im aktuellen Zyklus stehen unter anderem soziale Medien, Künstliche Intelligenz, Desinformation und digitale Teilhabe im Mittelpunkt.