Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt jugendgerecht umsetzen – Stellungnahme zu den Handlungsempfehlungen

Der Bundesjugendring hat aus jugendpolitischer Sicht zu den Handlungsempfehlungen der Expert*innenkommission für Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt Stellung genommen. Darin begrüßt er, dass die Empfehlungen Schutz, Befähigung und Teilhabe junger Menschen im digitalen Raum zusammendenken und wichtige Gestaltungspflichten für Plattformen benennen. Zugleich lehnt der Bundesjugendring pauschale Altersgrenzen als vermeintlich einfache Verbotslösung ab und fordert, junge Menschen sowie ihre demokratisch legitimierten Vertretungen dauerhaft an der Umsetzung zu beteiligen.

Der Deutsche Bundesjugendring (DBJR) begrüßt die Veröffentlichung der 56 Handlungsempfehlungen (HE) der „Expert*innenkommission für Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“. Positiv ist, dass die Empfehlungen die Debatte nicht auf die Frage eines pauschalen Zugangsverbots zu sozialen Medien verengen, sondern digitale Lebenswelten junger Menschen differenziert aus einer Schutz-, Befähigungs- und Teilhabeperspektive betrachten. Zugleich warnt der Bundesjugendring die politischen Entscheidungsträger*innen davor, sich in der Umsetzung auf Verbotslösungen als das gesetzgeberisch einfachste Mittel auszuruhen.

Die Expert*innenkommission zeigt die Vielfalt der Problemlagen auf, benennt unterschiedliche Verantwortlichkeiten und legt einen vielfältigen Maßnahmenkatalog vor. Aufgrund des Umfangs nimmt der Bundesjugendring zu ausgewählten, aus seiner Perspektive zentralen Aspekten Stellung:1

Verbindliche Gestaltungspflichten für Plattformen (HE 37, HE 39): Besonders zu begrüßen ist, dass die Kommission einen verbindlichen Katalog sicherer und altersgerechter Voreinstellungen fordert – darunter das Verbot manipulativer Designmuster (Dark Patterns), von Endlos-Feeds und automatischer Wiedergabe, den Verzicht auf personalisierte Werbung in Jugendaccounts sowie mehr Kontrolle über Empfehlungssysteme. Damit setzt die Kommission genau dort an, wo die zentralen Risiken entstehen: in der Gestaltung der Dienste selbst. Diese Empfehlungen bestätigen, was der Bundesjugendring seit Langem fordert – Schutz muss durch Gestaltung (Safety by Design) statt durch pauschalen Ausschluss umgesetzt werden. Gerade weil solche wirksamen Gestaltungspflichten möglich sind, sind pauschale Altersgrenzen nicht erforderlich.

Jugendverbände als wichtige Akteure im Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt (HE 54): Positiv bewertet der Bundesjugendring, dass Jugendverbände ausdrücklich als Akteure benannt werden – u. a. als Akteure für strukturelle Kinder- und Jugendbeteiligung. Jugendverbände ermöglichen seit Jahrzehnten qualitätsgesicherte Beteiligung und demokratische Selbstorganisation junger Menschen – von der lokalen Ebene bis zur europäischen und internationalen Ebene. Jugendverbände sind Orte demokratischer Selbstorganisation, politischer Bildung und gelebter Beteiligung. Sie ermöglichen jungen Menschen, Verantwortung zu übernehmen, digitale Kompetenzen im Austausch mit Gleichaltrigen zu entwickeln und sich in geschützten, zugleich selbstbestimmten Räumen auszuprobieren. Dass die Expert*innenkommission Jugendverbände sowohl als Teil der Kinder- und Jugendhilfe als auch als zentrale Akteure für Kinder- und Jugendbeteiligung benennt, ist ein wichtiges Signal.

Stärkung attraktiver analoger Angebote (HE 18): Guter Schutz für Kinder und Jugendliche entsteht, wenn sie eine Auswahl verschiedener Lebens- und Erfahrungsräume haben – analog wie digital. Wenn analoge Räume für Kinder und Jugendliche „in der Breite zu wenig verfügbar“ sind2, wenden sie sich verstärkt digitalen Alternativen zu. Der Bundesjugendring begrüßt ausdrücklich die in diesem Kontext empfohlene Unterstützung und Förderung insbesondere ehrenamtlichen Engagements. Eine verbindliche Verzahnung bestehender Strukturen mit Schule kann allerdings nicht das Ziel sein. Vielmehr muss Schule – insbesondere mit Blick auf den Ganztag – Vereinbarkeit mit Angeboten wie denen der Jugendverbandsarbeit ermöglichen. Jugendverbände können weder durch staatliche Stellen ausgebaut noch verbindlich an Schule angebunden werden. Sie benötigen Förderung und Unterstützung, um sich selbstbestimmt entfalten zu können.3

Ausbau eines Beratungs- und Hilfesystems (HE 14, 29, 30): Dazu gehört die Verankerung niedrigschwelliger Ansprechpersonen in Schule (HE 14) ebenso wie der Ausbau bestehender Strukturen für Beratungs- und Hilfsangebote für junge Menschen bei akuten Belastungen oder Gewalterfahrungen im digitalen Raum (HE 29, 30). Dabei ist sicherzustellen, dass diese Angebote flächendeckend, dauerhaft finanziert und für junge Menschen leicht zugänglich sind.

Stärkung von Peer-to-Peer-Ansätzen (HE 14, 15, 18, 23): Jugendverbände wissen aus ihrer täglichen Praxis, welches Potenzial in Peer-Education und selbstorganisierten Lern- und Lebensräumen steckt. Dies kommt insbesondere im Umgang mit digitalen Räumen zum Tragen, die so schnelllebig sind, dass erwachsene Fachkräfte oft nicht dieselbe Glaubwürdigkeit in ihrer Ansprache haben wie Gleichaltrige oder ältere Peers. Eine Stärkung des Peer-to-Peer-Ansatzes ist daher zu begrüßen. Sie sollte sich jedoch nicht auf den schulischen Kontext fokussieren, sondern außerschulische Angebote gezielt und in gleichem Maße einbeziehen, in denen langjährige Erfahrung und gewachsene Expertise in der Peer-Education bereits vorhanden sind. Damit junge Menschen, z. B. in Jugendorganisationen, Verantwortung in solchen Peer-Rollen wahrnehmen können, benötigen auch sie verlässliche Ansprechstellen und Unterstützungsstrukturen im professionalisierten System. Diese müssen als fester Bestandteil verlässlicher Rahmenbedingungen ausgestaltet sein.

Europäische Infrastruktur schaffen (HE 48, HE 50): Es ist positiv, dass die Kommission die Förderung unabhängiger, vertrauenswürdiger europäischer Plattform- und Dateninfrastrukturen sowie kindgerechter, demokratisch verantworteter KI empfiehlt – ausdrücklich unter Rückgriff auf offene, protokollbasierte Ansätze. Aus Sicht des Bundesjugendrings sind solche unabhängigen Alternativen jenseits kommerzieller Plattformlogiken die eigentliche Grundlage für selbstorganisierte digitale Räume junger Menschen. Ergänzend fordert der Bundesjugendring eine gezielte Förderung freier und quelloffener Software, die im Empfehlungskatalog bislang keine Rolle spielt.

Kritisch blickt der Bundesjugendring insbesondere auf folgende Handlungsempfehlungen:

Altersbegrenzung für Social Media (HE 36): Die Expert*innenkommission selbst weist in ihrer Bestandsaufnahme darauf hin, dass ein pauschaler Ausschluss junger Menschen aus digitalen Räumen erhebliche negative Folgen für ihre gesellschaftliche Teilhabe habe. Die vorgeschlagene erste Alternative einer pauschalen Altersbegrenzung auf Social-Media-Plattformen wirkt entgegen dem ausdifferenzierten Katalog an Handlungsempfehlungen wie ein schwacher Kompromiss.4 Entscheidend ist, dass Plattformen dort in die Verantwortung genommen werden, wo von Diensten oder einzelnen Funktionen besondere Risiken für Kinder und Jugendliche ausgehen. Altersgerechte Schutzmaßnahmen, wie in der zweiten Alternative vorgeschlagen, müssen wirksam sein, ohne junge Menschen durch Overblocking von digitaler Teilhabe auszuschließen. Der Schutz und die Privatsphäre junger Menschen müssen stets Vorrang vor kommerziellen Interessen der Plattformen haben. Altersabgestufte Zugangsbeschränkungen sind trotzdem immer ein Eingriff in das Teilhaberecht von jungen Menschen. Deswegen muss diese risikobasierte Ausdifferenzierung zwingend unter Beteiligung von jungen Menschen ausgehandelt werden.

Altersgrenzen für KI-Begleiter (HE 46): Dieselbe Logik gilt für die empfohlene Altersgrenze bei KI-Begleitern: Wirksam sind die damit verbundenen Gestaltungsauflagen – etwa die klare Kennzeichnung, dass es sich nicht um eine menschliche Beziehung handelt, und Schutzmechanismen gegen emotionale Abhängigkeit. Die Altersgrenze selbst bleibt hingegen ein Instrument mit denselben Schwächen wie bei Zugangsbeschränkungen auf sozialen Medien.

Altersverifikation (HE 38): Aus Sicht des Bundesjugendrings schafft die Empfehlung der Kommission zur Altersverifikation, auf „Altersschätzung per Kamera oder Verifikation mit offiziellen Dokumenten“5 zu setzen, neue Zugangshürden und Ausschlüsse – etwa für junge Menschen ohne Ausweisdokumente, ohne europäische digitale Identität (EUDI) oder mit älteren Endgeräten. Zwar betont die Kommission zurecht hohe Datenschutzstandards wie Zero-Knowledge-Ansätze, Datensparsamkeit und Verarbeitung auf dem Endgerät. Die technische Umsetzung muss allerdings so hohen Standards genügen, dass auch die verletzlichsten jungen Menschen keine Benachteiligung erfahren, z. B. durch diskriminierende Fehleinschätzungen – etwa bei queeren jungen Menschen, die durch KI-gestützte Systeme tendenziell jünger geschätzt werden

 

Empfehlungen nur im Gesamtpaket sinnvoll

Die entscheidende Herausforderung liegt aus Sicht des Bundesjugendrings weniger im Inhalt der Empfehlungen als in ihrer Umsetzung: Es besteht die Gefahr, dass die Politik die vermeintlich einfachen und kostengünstigen Maßnahmen herausgreift, während insbesondere die verbindlichen Gestaltungspflichten für Plattformen (HE 37, HE 39) wegen ihrer Komplexität in der Umsetzung zurückstehen.

Ihre volle Wirkung entfalten die strukturellen Empfehlungen – wirksame Plattformregulierung, Medienbildung, Kinder- und Jugendhilfe sowie verlässliche Unterstützungsstrukturen – jedoch nur im Zusammenspiel. Die vorgeschlagene pauschale Altersgrenze gehört gerade nicht dazu: Sie ist eine abtrennbare Alternative, die der Bundesjugendring ablehnt und die ohnehin überflüssig wird, wenn die strukturellen Maßnahmen umfassend umgesetzt werden.

Auch dort, wo geschützte digitale Räume empfohlen werden, bleibt aus Sicht des Bundesjugendrings offen, wie plattformunabhängige und selbstorganisierte Freiräume für junge Menschen gestärkt werden können. Die HE legen Safer Spaces (HE 20) als sichere begleitete digitale Räume aus, aber vergessen, dass Safer Spaces maßgeblich auch Möglichkeiten zur eigenständigen Organisation, zum Engagement und zur demokratischen Teilhabe ermöglichen müssen. Zudem darf der Zugang zu geschützten digitalen Räumen nicht von der Zustimmung der Eltern abhängig gemacht werden: Junge Menschen müssen altersangemessene Räume gerade unabhängig von ihren Erziehungsberechtigten erreichen können. Ein zu starker Fokus auf elterliche Kontrolle untergräbt genau diese notwendigen Freiräume.

Während rund 80 Prozent der HE von der Kommission selbst den Bereichen Schutz und Befähigung zugeordnet werden, beziehen sich weniger als die Hälfte auf Partizipation und Teilhabe junger Menschen. In der Umsetzung muss deswegen dringend darauf geachtet werden, dass sich diese deutliche Schieflage zugunsten kontroll- und schutzorientierter Ansätze nicht fortsetzt, sondern die Perspektive digitaler Teilhabe junger Menschen im Dreiklang aus Schutz, Befähigung und Teilhabe gleichwertig berücksichtigt wird.

 

Jugendbeteiligung im weiteren politischen Prozess sicherstellen

Daher muss auch auf Prozessebene unbedingt gelten: Jugendverbände als gesetzlich verankerte Interessenvertretung junger Menschen dauerhaft und strukturell an der Beratung und Umsetzung der Handlungsempfehlungen beteiligen. Ihre fachliche Expertise und die Perspektiven der in ihnen selbstorganisierten jungen Menschen sind unverzichtbar, wenn Kinder- und Jugendschutz und Teilhabe im digitalen Raum gemeinsam weiterentwickelt werden sollen (siehe HE 54). Konsequent wäre es zudem, das von der Kommission vorgeschlagene verstetigte Expertengremium (HE 55) nicht ausschließlich mit Fachdisziplinen zu besetzen, sondern junge Menschen und ihre demokratisch legitimierten Vertretungen strukturell einzubinden. Denn dort, wo Maßnahmen Grundrechte, Selbstbestimmung oder Teilhabemöglichkeiten junger Menschen berühren, dürfen Entscheidungen nicht über ihre Köpfe hinweg getroffen werden. Gute Kinder- und Jugendbeteiligung orientiert sich an den Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung und bindet junge Menschen kontinuierlich in politische Entscheidungsprozesse ein – nicht erst am Ende. Dem bisherigen Prozess ist dies nicht hinreichend gelungen: Die Perspektiven junger Menschen sind vor allem über vereinzelte Workshops eingeflossen – eine strukturelle Beteiligung nach den Qualitätsstandards für Kinder- und Jugendbeteiligung hat nicht stattgefunden.

Berlin, den 09.07.2026


1 Unkommentierte Empfehlungen bedeuten keine Zustimmung.

2 Unabhängige Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“: Entwicklung stärken, Verantwortung übernehmen. Handlungsempfehlungen der Unabhängigen Expert*innenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“, 2026, S. 46.

3 Siehe dazu auch die Position des Bundesjugendrings zu Ganztagschulen: Umsetzung des Ganztagsförderungsgesetzes (GaFöG) in den Bundesländern, 2024.

4 Der Ko-Vorsitzende der Kommission, Olaf Köller, hat selbst darauf hingewiesen, dass die beiden Alternativen einen Kompromiss darstellen – für keine der Varianten habe es in der Kommission eine hinreichende Mehrheit gegeben. Die pauschale Altersgrenze ist damit weniger eine fachliche Notwendigkeit als Ausdruck unterschiedlicher Auffassungen innerhalb der Kommission. Siehe dazu „Die Alternative kann nicht sein, Kinder und Jugendliche auszusperren“ (24.06.2026).

5 Unabhängige Expert*innenkommission 2026, S. 75.