Jugendpolitik

Kinderrechte müssen Wirkung entfalten

Foto: Die Projektoren

„Kinderrechte gehören dort ins Grundgesetz, wo sie Wirkung entfalten können“, fordert unsere stellvertretende Vorsitzende Alma Kleen in den Koalitionsverhandlungen. Über die Aufnahme der Kinderrechte ins Grundgesetz sind sich Union und SPD einig, über die Stelle aber nicht.

Es macht einen Unterschied, ob die Kinderrechte zum Beispiel beim Artikel 2 des Grundgesetzes ergänzt werden. Oder ob sie lediglich neben die Tierrechte gestellt werden, die ebenfalls im Grundgesetz als allgemeine Staatsziele erwähnt sind. „Kinder sind eigenständige Persönlichkeiten, ihre Rechte auf Mitwirkung und Förderung gehören ganz nach vorne ins Grundgesetz“, sagt Alma Kleen.

Ein neuer Paragraf 2a könnte lauten: (1) Jedes Kind hat das Recht auf Förderung seiner körperlichen und geistigen Fähigkeiten zur bestmöglichen Entfaltung seiner Persönlichkeit. (2) Die staatliche Gemeinschaft achtet, schützt und fördert die Rechte des Kindes. Sie unterstützt die Eltern bei ihrem Erziehungsauftrag. (3) Jedes Kind hat das Recht auf Beteiligung in Angelegenheiten, die es betreffen. Seine Meinung ist entsprechend seinem Alter und seiner Entwicklung in angemessener Weise zu berücksichtigen. (4) Dem Kindeswohl kommt bei allem staatlichen Handeln, das die Rechte und Interessen von Kindern berührt, vorrangige Bedeutung zu.

Mitwirkung und Beteiligung muss die Bundesregierung grundsätzlich stärken – vor allem für Kinder und Jugendliche. „Beteiligung muss auf allen politischen Ebenen die Regel sein. Wer Kinder und Jugendliche nicht beteiligen will oder kann, muss das begründen“, fordert Alma Kleen. Wichtige Bedingung für Beteiligung ist, dass Gestaltungsmacht geteilt wird. 

Jugendverbände sind ein gutes Beispiel für Beteiligung, das beschreibt unter anderem das Sozialgesetz im Achten Buch in Paragraf 12: Durch Jugendverbände und ihre Zusammenschlüsse werden Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten (SGB VIII, §12,2). „Wir brauchen weniger neue Instrumente. Wir brauchen eine dauerhafte und verlässliche Förderung für partizipative und demokratische Strukturen wie die Jugendverbände“, betont Alma Kleen. Unsere über Jahrzehnte entwickelten Erfahrungen und Erkenntnisse stecken in Qualitätskriterien, mit denen Verwaltungen in wirksamer Beteiligung qualifiziert werden können.

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