KJP-Matching-Förderung der Deutsch-Türkischen Jugendbrücke wird 2026 fortgesetzt
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Die DTJB übernimmt dabei Kosten, die nicht durch den KJP abgedeckt werden, etwa Fahrtkosten nach Deutschland oder Aufenthaltskosten in der Türkei. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der KJP-Matching-Förderung ist eine bewilligte KJP-Förderung. In einem zweiten Schritt kann nach einer Beratung durch die DTJB ein Antrag auf die ergänzende Förderung gestellt werden.
Weitere Informationen zu den Förderbedingungen sind der entsprechenden Ausschreibung zu entnehmen.