Nachhaltige Entwicklung

Kohleausstieg verfehlt Klimaziele

Die Abschaltung klimaschädlicher Kohlekraftwerke erfolgt viel zu spät. Zudem weicht die Bundesregierung von den Vereinbarungen des Kohlekompromisses ab und erfüllt ihre Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen nicht. Für nachfolgende Generationen hat das besonders dramatische Folgen.

Bundestag und Bundesrat haben am Freitag die Gesetze zum Kohleausstieg und zur Strukturstärkung in den betroffenen Bundesländern verabschiedet. Damit ist der Fahrplan für die Stilllegung von Braun- und Steinkohlekraftwerken und das endgültige Aus für die Kohleverbrennung beschlossen. Mit dem Kohleausstiegsgesetz soll die Kohleverstromung schrittweise verringert und bis Ende 2038 vollständig beendet werden.

Als Deutscher Bundesjugendring vertreten wir Interessen junger Menschen und widmen uns daher mit besonderem Mandat dem Klimaschutz. „Wir stehen für die Ideale der globalen Gerechtigkeit und eine soziale Gesellschaft sowie eine nachhaltige und zukunftsfähige Lebensweise“, sagt unser stellvertretender Vorsitzender Wendelin Haag. Unsere Position ist klar: Der Klimawandel muss sofort gebremst werden. Dafür müssen Braun- und Steinkohlekraftwerke so schnell wie möglich abgeschaltet werden. Das darf aber nicht auf dem Rücken der Beschäftigten passieren. Mit Ihnen und für sie müssen Perspektiven entwickelt werden – etwa im Bereich erneuerbarer Energien.

Mit dem beschlossenen Gesetz hält sich die Bundesregierung nicht an ihre Zusage, den Kohlekompromiss eins zu eins umzusetzen. Auch die Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen können so nicht eingehalten werden. Insgesamt ist der wenig ambitionierte Kohleausstieg eine Ungerechtigkeit gegenüber der jungen Generation. Junge Menschen waren schon nicht an den Verhandlungen der Kohlekommission beteiligt – jetzt wird ihnen die Chance genommen, in einem weniger aufgeheizten Klima aufzuwachsen.

Konkret kritisiert unser stellvertretender Vorsitzender Wendelin Haag: „Das Abschalten 2038 ist viel zu spät. Das Gesetz ermöglicht es, dass Kohle noch sehr viel länger verfeuert werden kann, als energiewirtschaftlich nötig und klimapolitisch akzeptabel.“ Eine frühere Abschaltung ist dringend notwendig – auch um die völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands aus dem Pariser Klimavertrag einhalten zu können. Vor diesem Hintergrund ist auch die Inbetriebnahme des neuen Kraftwerks Datteln 4 unverantwortlich.

Darüber hinaus soll die Bertreiberin der Braunkohlekraftwerke in der Lausitz, die LEAG, Milliardenentschädigungen erhalten, obwohl sie Kraftwerke nicht signifikant früher vom Netz nimmt als sie dies sowieso aus wirtschaftlichen Überlegungen plante.

„Im Gesetz zum Kohleausstieg gibt es keinen Bezug zu anderen Sektoren des Energiewandels. Es wäre eine Gelegenheit gewesen, den stockenden Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben“, sagt Wendelin Haag.

Die beschlossenen Strukturhilfen gehen in die richtige Richtung. Jetzt muss sichergestellt werden, dass eine zielgerichtete Unterstützung der Beschäftigten in den vom Wandel besonders betroffenen Regionen erfolgt. Der Strukturwandelprozess und die damit verbundenen Investitionen müssen garantieren, dass niemand zurückgelassen wird.

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