Vorstellung des 17. Kinder- und Jugendberichts

BMFSFJ
Für Jugendverbände und -ringe als Interessensvertretung junger Menschen sowie als Träger der Kinder- und Jugendhilfe ist er - wie alle Kinder- und Jugendberichte - eine Grundlage für die Weiterentwicklung ihrer fachlichen und politischen Arbeit. Sie führen die Aussagen mit ihren Erkenntnissen und Erfahrungen sowie insbesondere mit den Interessen und Anliegen der sechs Millionen junger Menschen, die sich in den Strukturen der Jugendverbandsarbeit engagieren, zusammen.
Um den Mitgliedsorganisationen und den vielen ehrenamtlich Engagierten dies zu erleichtern lädt der Bundesjugendring für 16.01.2025 von 14.00 bis 16.00 Uhr zu einer digitalen Veranstaltung zur Vorstellung und Diskussion des 17. Kinder- und Jugendberichtes ein. Der Schwerpunkt wir dabei insbesondere im Blick auf die für Jugendverbände und -ringe besonders relevanten Themen des Kinder- und Jugendberichtes liegen. Die Vorstellung des Berichtes übernimmt Dr. Gabriele Weitzmann (Geschäftsführerin des BJR), die Mitglied der Sachverständigenkommission für den 17. Kinder- und Jugendbericht ist. Anmeldung ist noch bis 14.01.25 unter https://www.dbjr.de/formulare/an-g-17-kinder-und-jugendbericht-250116 möglich.
Darüber hinaus stellt der Bundesjugendring seinen Mitgliedsorganisationen eine Kommentierung zur Verfügung, die die aus seiner Sicht wesentlichen Aussagen darstellt und in die aktuellen Diskurse der Jugendverbände und -ringe einordnet.
Weiterhin hat der Vorstand des Bundesjugendrings eine Bewertung der entsprechend der gesetzlichen Grundlage1 beigefügten Stellungnahme der Bundesregierung zum 17. Kinder- und Jugendbericht vorgenommen. Dieser basiert auf der veränderten Situation, dass sich voraussichtlich erst der 21. Deutsche Bundestag mit dem 17. Kinder- und Jugendbericht befassen wird und erst eine neue Bundesregierung mit den Erkenntnissen der Stellungnahme. Der Bundesjugendring kann der Stellungnahme viele Aussagen entnehmen, die auch für eine neue Bundesregierung weiter gelten sollten.
So gilt auch weiterhin, dass das in § 1 SGB VIII gesetzlich verankerte Recht junger Menschen auf Förderung ihrer Entwicklung und auf Erziehung zu selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten handlungsleitend für die Kinder- und Jugendpolitik jeder Bundesregierung sein sollten.
Die Vorsitzend des Bundesjugendrings, Daniela Broda betont „Die Überzeugung der aktuellen Bundesregierung, dass, für eine wirkungsvolle und ressortübergreifende Kinder- und Jugendpolitik neben den Rechten junger Menschen auch der Anspruch, bestehende soziale Ungleichheiten aufzulösen, leitend sein muss, entspricht der grundlegenden Wertebasis der Jugendverbände und -ringe. Auch sie sind der Auffassung, dass es in unserer Gesellschaft besser gelingen muss, Ressourcen so zugänglich zu machen und zu verteilen, dass alle Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen gleichermaßen förderliche Bedingungen des Aufwachsens erfahren.“
Aus Sicht des Bundesjugendrings muss die Aussage der Bundesregierung und der Sachverständigenkommission, dass sich die junge Generation durch ein hohes Maß an Diversität auszeichnet und es nicht „die“ Jugend gibt und somit weder die heutige junge Generation homogen ist noch es vergangene waren, immer wieder in Erinnerung gerufen werden.
Die von der Bundesregierung geteilte Beobachtung der Kommission, dass sich die demokratische Gesellschaft, in der junge Menschen in Deutschland aufwachsen, unter besonderem Druck befindet ist derzeit aktueller denn je.
Auch von allen folgenden Bundesregierungen erwartet Daniela Broda, „dass die Perspektive von Kindern und Jugendlichen bei allen (Regelungs-)Vorhaben berücksichtigt werden muss, um den Blick auf ihre besonderen Belange zu richten.“
Auch zukünftig muss eine Bundesregierung angesichts der aktuellen Herausforderungen eine Priorität darauf setzen, bestehende Strukturen und Regelangebote für junge Menschen in ihrer Resilienz und Wirksamkeit, aber auch in ihrer Vertrauenswürdigkeit und Sichtbarkeit stärken und sie zukunftsfest weiterentwickeln.
Der Aussage: „Außerschulische Lern- und Bildungsorte befähigen junge Menschen zu einer aktiven Beteiligung und Teilhabe, indem sie ausgehend von den Lebenslagen junger Menschen die Entwicklung sozialer, kultureller, interkultureller, politischer sowie Gender- und Medienkompetenzen fördern“, ist aus Sicht des Bundesjugendrings nichts hinzuzufügen.
Aus Sicht der Vorsitzenden des Bundesjugendrings muss das Anliegen, die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen zu stärken und junge Menschen in Entscheidungen einzubeziehen, die ihre Lebensbereiche unmittelbar betreffen, auch in der nächsten Legislaturperiode fortgeführt werden, denn – betont auch die aktuelle Bundesregierung - wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung leistet einen wesentlichen Beitrag zur Stärkung unserer Demokratie. Sie fordert deshalb „Der Nationale Aktionsplan für Kinder- und Jugendbeteiligung darf daher nicht Opfer der vorgezogenen Neuwahlen werden.“
Durch die Aussagen „Das Engagement junger Menschen in Jugendverbänden ist aus Sicht der Bundesregierung essenziell für eine demokratische Gesellschaft.“ und „Auch die Jugendringe sind für die Beteiligungslandschaft wesentlich und nachhaltig, da sie politisch etabliert und eingeübt sind. Deshalb ist es der Bundesregierung wichtig, mit dem Kinder- und Jugendplan des Bundes die Jugendorganisationen und das Engagement junger Menschen zu unterstützen“ in der Stellungnahme der Bundesregierung sehen sich die Jugendverbände und -ring im Bundesjugendring in ihrer Arbeit gestärkt.
Zum 17. Kinder- und Jugendbericht
1 § 84 Abs. 2 SGB VIII