Corona Jugendarbeit Jugendverbände

Konjunkturpaket berücksichtigt Jugendeinrichtungen

Im Konjunktur- und Krisenbewältigungspaket der Bundesregierung werden auch gemeinnützige Kinder- und Jugendunterkünfte sowie Einrichtungen der Jugendbildung berücksichtigt. Wir klären aktuell, was die Regelungen im Detail bedeuten.

Der Koalitionsausschuss hat ein umfassendes Konjunktur-und Krisenbewältigungspaket sowie ein Zukunftspaket beschlossen. Wirtschaftliche und soziale Härten sollen auch im Bereich der Jugendeinrichtungen abgefedert werden.

In Punkt 13 des Papiers heißt es: „Zur Sicherung der Existenz von kleinen und mittelständischen Unternehmen wird für Corona-bedingten Umsatzausfall ein Programm für Überbrückungshilfen aufgelegt. (…) Die Überbrückungshilfe gilt branchenübergreifend, wobei den Besonderheiten der besonders betroffenen Branchen wie (…) als Sozialunternehmen geführte Übernachtungsstätten wie Jugendherbergen, Schullandheime, Träger von Jugendeinrichtungen des internationalen Jugendaustauschs (…) angemessen Rechnung zu tragen ist. (…)“

In Punkt 15 heißt es: „Um die Länder in deren Maßnahmen zur Stabilisierung gemeinnütziger Organisationen (Sozialunternehmen, Jugendherbergen, Einrichtungen der Jugendbildung, Familienferienstätten, Schullandheimen und anderen gemeinnützigen Kinder-und Jugendunterkünften) effektiv zu unterstützen, legt der Bund für die Jahre 2020 und 2021 ein Kredit-Sonderprogramm über die KfW auf und stellt dafür eine Milliarde Euro bereit. (…)“

Wir sind aktuell in Gesprächen mit den zuständigen Ministerien und klären, welche Einrichtungen unter die Maßnahmen fallen und was die Bedingungen für Finanzhilfen sind.

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