Neue Förderrichtlinien für die European Youth Foundation
EYF/Europarat
Die neuen Bestimmungen sind das Ergebnis eines langjährigen Reformprozesses und bauen auf Konsultationen mit Mitgliedstaaten, Jugendorganisationen und Expert*innen auf, an denen sich auch der Deutsche Bundesjugendring beteiligt hat.
Zu den zentralen Neuerungen zählen:
- Ausdifferenzierte Förderformen (Kurzprojekte, internationale Kooperationen, strukturelle Unterstützung)
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Vereinfachte Antrags- und Berichtssysteme mit klaren Fristen und Leitfäden
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Einführung eines Registrierungssystems für antragstellende Organisationen und verpflichtende Bestätigung der Registrierung
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Finanzierungsmodelle mit einer Kombination aus Pauschalen und tatsächlichen Kosten sowie ein Fonds zum Nachteilsausgleich
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Reduzierte Pflicht zur Ko-Finanzierung, sofern möglich
Diese Reform stärkt das institutionelle Fundament der EYF und soll dafür sorgen, dass die Förderung von Jugendorganisationen künftig nach modernen, transparenten und flexiblen Prinzipien erfolgt.
Die im Rahmen der Konsultationen eingebrachten Ideen und Vorschläge der Jugendorganisationen können durch diese Richtlinien umgesetzt werden. Der Reformprozess bleibt dynamisch: In praktischer Hinsicht stehen noch Umsetzungsmaßnahmen an, insbesondere technischer Natur. Erste Ausschreibungen auf Basis der neuen Verfahrensregeln sind voraussichtlich Anfang 2026 geplant. Begleitend wird es Informationsangebote für alle relevanten Akteur*innen, insbesondere für Jugendorganisationen, geben.
Der Bundesjugendring begrüßt die Verabschiedung dieser Richtlinien und wird sich aktiv an der Begleitung des Prozesses beteiligen, um eine wirksame und partizipative Umsetzung im deutschsprachigen Raum zu unterstützen. Gleichzeitig wird der DBJR Entwicklungen bei Partnerjugendringen im Kontext von Shrinking Spaces berücksichtigen.