Parlament berät Kinder- und Jugendstärkungsgesetz
Nach dem Beschluss des Kabinetts wurde das Gesetz dem Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet. Die 1. Lesung im Bundestag ist in der 4. Kalenderwoche 2021 geplant. Eine Anhörung im Bundestagsausschuss Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist am 22.02.2021 geplant. Wir aktualisieren bis dahin unsere Stellungnahme.
Gegenüber dem Referent*innen-Entwurf kam es zu einigen kleineren Veränderungen, zum Entwurf hatten wir eine Stellungnahme veröffentlicht. Wir sehen den Gesetzentwurf als wichtigen Schritt in Richtung einer inklusiven Kinder- und Jugendhilfe und auf dem Weg zur sogenannten inklusiven Lösung.
Die Übergangsfrist von sieben Jahren erscheint uns mit Blick auf die betroffenen Kinder und Jugendlichen und ihre Eltern jedoch recht lang. Ein schnelleres Verfahren wäre wünschenswert. Gleichzeitig erkennen wir an, dass die noch offenen notwendigen Klärungen und Vorbereitungen zeitliche Ressourcen für die Neuausrichtung brauchen. Wir begrüßen ausdrücklich, dass Kinder und Jugendliche als Subjekte in der Kinder- und Jugendhilfe gestärkt werden.